28.04.2023

Cyber Security Report: Cyberangriffe auf österreichische Unternehmen werden immer professioneller

Cyberattacken auf heimische Unternehmen verursachen immer stärkere Schäden. Die Anzahl davon ist im Vergleich zum Vorjahr jedoch annähernd gleich geblieben. Das zeigt der jährliche Cyber Security Report von Deloitte und SORA.
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Cyber Security Report, Cybersecurity, Cyberattacken, Deloitte
Immer weniger österreichische Unternehmen sind wirksam gegen tückische Cyber-Angriffe gewappnet. (c) Deloitte

Die neueste Analyse zum Thema Cybersecurity in Österreich von der Beratungsagentur Deloitte und dem Meinungsforschungsinstitut SORA zeigt: Die Zahl der Cyberattacken auf österreichische Unternehmen hat sich 2023 zwar nur geringfügig erhöht, die Intensität und Professionalität der Attacken hat jedoch zugenommen.

Alarmierende Zahlen

Für den Cyber Security Report wurden 350 Mittel- und Großunternehmen in Österreich telefonisch befragt. „Bei der Analyse der repräsentativen Umfrageergebnisse wird deutlich, dass sich Betriebe mit einer zunehmenden Professionalität der Angreifer auseinandersetzen müssen. Im Vergleich zum Vorjahr konnten um rund die Hälfte weniger Attacken durch technische Infrastrukturmaßnahmen verhindert und um knapp ein Drittel weniger Daten nach einem Angriff wiederhergestellt werden“, betont Christoph Hofinger, Geschäftsführer von SORA. Diese Zahlen seien alarmierend, solche Sprünge erlebe er als Marktforscher nicht jeden Tag.

Lautlose Täter

Die Schadensintensität durch Cyberattacken bei heimischen Unternehmen ist laut den Studienergebnissen also deutlich gestiegen. Die Täter agierten dabei völlig lautlos und würden sich durch täuschend echte Ransomware Zugang zu den Unternehmensdaten verschaffen. Derart lange undetektierte, professionell durchgeführte Cyberattacken können zu Betriebsausfällen führen und dadurch schwerwiegende Schäden bei den Unternehmen verursachen, erklärt Karin Mair, Managing Partnerin Risk Advisory und Financial Advisory bei Deloitte Österreich.

Maßnahmen-Mix: Mehr Fokus auf Detektion

Um sich wirksam vor Cyberattacken zu schützen und damit eine stabile Betriebsfortführung zu gewährleisten, brauche es gezielte Maßnahmen. Bisher haben Betriebe eher auf Prävention gesetzt, wie etwa Firewalls, Schulungen von Mitarbeiter:innen, regelmäßige Softwareupdates oder Offline-Sicherungskopien. Dahingegen wurde laut Karin Mair die Implementierung technischer Maßnahmen meist sträflich vernachlässigt, wie etwa das Adaptieren der Systeme auf den neuesten technologischen Stand. Derartige Maßnahmen seien aber dringend notwendig für die Detektion und das Früherkennen von Attacken.

IT-Skills gesucht

Zudem brauche es wirksame Notfalls- und Krisenpläne. „Angesichts der steigenden Professionalität der Angriffe sind klare Pläne, wie im Fall des Falles zu reagieren ist, erforderlich. Regelmäßige Tests und Evaluierungen dieser Pläne sind das Um und Auf“, so Georg Schwondra, Partner Cyber Risk bei Deloitte Österreich. Wichtig seien auch starke personelle Ressourcen und das Bemühen, qualifizierte IT-Fachkräfte im Unternehmen zu halten. Skills, die in diesem Zusammenhang in Unternehmen gebraucht werden, seien Deloitte zufolge Identity und Access Management, App Security, Infrastruktur und Netzwerksicherheit, Cyber Defense und Cloud Security.

Multiple Krise spielt Cyberkriminellen in die Hände

„Cybersecurity ist kein eigenes Universum, es ist in gesellschaftliche Veränderungen eingebettet“, so Schwondra. Die Qualität der Cyber-Attacken – und somit auch die Schadensintensität bei Unternehmen – sei seit Beginn des Russland-/Ukrainekriegs deutlich gestiegen. Andere gesellschaftliche Krisen wie die Pandemie hätten zusätzlich Öl ins Feuer gegossen. Die daraus entstandenen Lieferengpässe hätten beispielsweise für rund die Hälfte der befragten Unternehmen eine Gefahr für die Kontinuität des Geschäfts dargestellt. Hardware, die für die Abwehr von Cyberattacken benötigt wird, konnte so nicht ordnungsgemäß oder nur verzögert geliefert werden. Als Gegenmaßnahme sollten sich Unternehmen laut Karin Mair bewusst mit Lieferketten auseinandersetzen und erörtern, wie stabil ihre Lieferanten sind.

Personalmangel bereitet Probleme für Cybersecurity

Außerdem kämpfen 38 Prozent der Unternehmen mit dem anhaltenden Fach- und Arbeitskräftemangel – ein Umstand, der für fast die Hälfte dieser Betriebe bereits Ursache betrieblicher Ausfälle war.

„Das Fehlen der Talente hat massive Auswirkungen auf die Cybersecurity der Unternehmen. Eine sichere IT-Landschaft kann nur durch ausreichende, qualifizierte Personalressourcen gewährleistet werden. Trotz zahlreicher Herausforderungen sollten die Betriebe die Entwicklung einer nachhaltigen Personalstrategie unbedingt priorisieren. Nur so sind sie auch für die Zukunft gerüstet“, meint Karin Mair.

Investitionsbedarf im Risikomanagement

Insgesamt müssten sich Unternehmen um ein wirksames Risikomanagement bemühen. „Angesichts der kritischen geopolitischen Lage spielt Risikomanagement eine zentrale Rolle für einen wirksamen Schutz. Zwar haben viele Unternehmen dies auch erkannt, gleichzeitig haben 47 Prozent aber noch kein Risikomanagement implementiert oder Maßnahmen getroffen – hier gibt es Investitionsbedarf“, erklärt Karin Mair abschließend.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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