09.06.2023

Cyber-Gewalt gegen Frauen startet oft subtil

Mit der voranschreitenden Digitalisierung häufen sich Fälle von Cyber-Gewalt gegen Frauen. Die Gefahr dahinter wird oftmals unterschätzt. Forscherinnen der FH Campus Wien und des ZSW - Zentrum für Sozialforschung & Wissenschaftsdidaktik zeigen diese Problematik in ihrer Studie "(K)ein Raum - über Cyber-Gewalt gegen Frauen in (Ex)-Beziehungen" auf.
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Cyber-Gewalt
(c) Stock.Adobe/SB Arts Media - Gesellschaftliche Verharmlosungen sind ein großes Problem bei Cyber-Gewalt.

In den Erkenntnissen der Studie zeigt sich, dass „Gefährder“ immer öfter technische Mittel zur Gewaltausübung anwenden. Für die Gefahr von Cyber-Gewalt gelte es, Bewusstsein und Wissen zu schaffen – sowohl auf gesellschaftlicher als auch auf behördlicher Ebene. Dieser Apell stammt u.a. von Magdalena Habringer, Projektleiterin der Studie sowie Forscherin und Lehrende an der FH Campus Wien.

Cyber-Gewalt: Datenproblem und Abhängigkeiten

„Wenn der Gefährder der eigene Partner ist oder war, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass er die Passwörter der Betroffenen kennt und damit Zugriff auf Geräte, Daten und Accounts hat, die eine fremde Person nicht so einfach hätte. Außerdem bestehen oft Abhängigkeiten oder es gibt gemeinsame Kinder, die eine Trennung oder die Hilfesuche erschweren“, erklärt sie.

Hinzu komme die gesellschaftliche Verharmlosung von digitalen Übergriffen: „Vor allem anfangs wird Cyber-Gewalt nur schwer als solche erkannt. So waren einige Befragte und ihr soziales Umfeld am Beginn der kontrollierenden Cyber-Gewalt noch überzeugt, dass die ständige Frage ‚Wo bist du, was machst du?‘ ein Ausdruck von Liebe sei“, so Habringer weiter.

Nacktbilder und Demütigung

Digitale Übergriffe können unterschiedliche Ausprägungen annehmen. Die Studie verdeutlicht, dass Cyber-Gewalt meist sexualisiert ausgeübt wird. Häufig werden Nacktbilder veröffentlicht oder es findet eine sexualisierte Demütigung in den sozialen Medien statt – teils auch unter Manipulation des sozialen Umfeldes der Frauen.

Personen im Umfeld wurden zudem teilweise zu Mittäter:innen, etwa wenn Freunde oder Freundinnen der Betroffenen begannen, sie aufgrund jener Nacktbilder zu beschimpfen, die der Gefährder veröffentlicht hat.

„Für von Cyber-Gewalt betroffene Frauen ist es schwer, einen sicheren Rückzugsort zu finden, ohne etwa auf das Smartphone oder die sozialen Medien gänzlich zu verzichten. Das ist ein wesentliches Charakteristikum von Cyber-Gewalt“, betont die Forscherin.

Schwierige Beweissicherung bei Cyber-Gewalt

Um den technologischen Entwicklungen begegnen und Cyber-Gewalt entsprechend ahnden zu können, wären sowohl zusätzlicher IT-Support als auch verstärkte personelle Ressourcen bei Institutionen wie Staatsanwaltschaften und Polizei notwendig.

Nina Wallner, Sozialarbeiterin im Gewaltschutzzentrum Burgenland, die die Studie unterstützt hat, weiß aufgrund ihrer Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz: „Die Beweissicherung bei Cyber-Gewalt ist herausfordernd und zeitaufwändig. Digitale Übergriffe sind mitunter schwer fassbar und vielschichtig. Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, benötigt es Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen.“, sagt sie.

Besonders wichtig seien hierbei einerseits die Vernetzung zwischen den zuständigen Institutionen, um einen gemeinsamen Umgang mit der Cyber-Gewalt im Beziehungskontext zu finden und andererseits der gesellschaftliche Diskurs, um Bewusstsein für das Thema zu schaffen.

Ohnmacht eine Folge von gesellschaftlicher Verharmlosung

„Eine zentrale Auswirkung von Cyber-Gewalt ist Ohnmacht. Diese ist unter anderem auf gesellschaftliche Verharmlosungen und ein teilweise noch wenig sensibilisiertes Hilfesystem zurückzuführen“, so Habringer an dieser Stelle.

„Manchmal sprechen Betroffene in der Beratung lediglich Vermutungen oder diffuse Wahrnehmungen über das Erlebte aus. Die Strategie vieler Gefährder liegt genau darin, die Wahrnehmung der Betroffenen zu manipulieren“ weiß Wallner. „In der Beratung nehmen wir dieses Gefühl der Bedrohung ernst, denn dies ermöglicht erst, Hinweise auf Cyber-Gewalt zu erkennen und sie somit sichtbar zu machen“, so Wallner.


Betroffene können das Beratungsangebot der Gewaltschutzzentren nutzen, um den Kreislauf von Angst und Hilflosigkeit zu durchbrechen. Der Bundesverband der Gewaltschutzzentren ist unter 0800 700 217 erreichbar.

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Ein halbes Jahr nach der Präsentation der „Industriestrategie 2035“ hat die österreichische Bundesregierung – in Form von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Infrastrukturminister Peter Hanke, Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn – gemeinsam mit Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH, eine erste Zwischenbilanz vorgelegt. Demnach sind aktuell 42 der insgesamt 117 definierten Maßnahmen – was rund 35 Prozent entspricht – bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

Um die Standortbedingungen für heimische Betriebe konkret zu verbessern, liegt der strategische Fokus der Regierung derzeit auf dem Abbau bürokratischer Hürden und der finanziellen Unterstützung beim Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Zwei Kernmaßnahmen stehen dabei im Zentrum: das neue Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz und ein frischer Fördercall der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Beschleunigungsgesetz für Industrieanlagen

Um die oft langwierigen Genehmigungsverfahren für neue Produktionsanlagen zu straffen, geht mit dem heutigen 16. Juni 2026 der erste Teil des Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetzes in die Begutachtungsphase. Dieser erste Gesetzesabschnitt konzentriert sich spezifisch auf Anlagen im Bereich der Energie- und Umwelttechnologien.

Das in Begutachtung befindliche Gesetz sieht die Etablierung eines Fast-Track-Verfahrens vor: Das Wirtschaftsministerium kann Vorhaben künftig innerhalb einer Frist von 30 Tagen offiziell als „strategisches Projekt“ einstufen. Projekten, die diesen Status erhalten, wird in den behördlichen Genehmigungsverfahren rechtlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ beigemessen. Dies soll formelle Hürden abbauen und die Verfahrensdauer signifikant reduzieren. Um die Unternehmen zudem nicht zwischen verschiedenen Zuständigkeiten aufzureiben, wird das Prinzip der „Single Points of Contact“ eingeführt. Bei den neun Bundesländern werden zentrale Kontaktstellen eingerichtet, die den Unternehmen künftig als alleinige Ansprechpartner durch die Genehmigungsverfahren dienen.

18 Millionen Euro für Pilotanlagen und Skalierung

Flankierend zu den administrativen Erleichterungen startet die Förderbank aws ein neues Impulsprogramm unter dem Titel „Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030„. Der Call öffnete heute um 13:00 Uhr und ist mit einem Gesamtfördervolumen von 18 Millionen Euro dotiert. Das Programm soll Unternehmen in der ressourcenintensiven Phase zwischen technologischer Entwicklung und der tatsächlichen industriellen Produktion mit frischem Kapital unterstützen.

Die Eckdaten der Förderung

  • Zielgruppe: Mittlere und große österreichische Unternehmen, die eine industrielle Skalierungsfähigkeit aufweisen.
  • Ticketgröße: Pro eingereichtem Projekt können bis zu drei Millionen Euro an Förderung beantragt werden.
  • Projektvolumen: Das Gesamtinvestitionsvolumen der Projekte muss zwischen 1 und 50 Millionen Euro betragen.
  • Förderzweck: Gefördert werden Investitionen in neuartige Pilot-Produktionsanlagen mit hohem Innovationsgehalt sowie der Aufbau von wesentlichen Innovationsinfrastrukturen, wie etwa Laborinfrastruktur oder Reinräumen, innerhalb der neun definierten Schlüsseltechnologien.
  • Einreichfrist: Konzepte können bis Ende Oktober bei der aws eingereicht werden.

Neben diesen beiden primären Maßnahmen hob die Regierung in ihrer Halbjahresbilanz weitere Schritte hervor, die Innovationen „Made in Austria“ vorantreiben sollen. Dazu zählen unter anderem die Beschaffung eines KI-optimierten Hochleistungsrechners für die AI Factory Austria mit einem Investitionsvolumen von 53 Millionen Euro sowie eine anstehende Patentrechtsnovelle, die es KMU und Startups künftig ermöglichen soll, selbst genutzte Patente als bilanzierbare Vermögenswerte auszuweisen. Damit soll geistiges Eigentum besser nutzbar gemacht, Innovation gezielt gefördert und der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen verbessert werden.

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