09.06.2023

Cyber-Gewalt gegen Frauen startet oft subtil

Mit der voranschreitenden Digitalisierung häufen sich Fälle von Cyber-Gewalt gegen Frauen. Die Gefahr dahinter wird oftmals unterschätzt. Forscherinnen der FH Campus Wien und des ZSW - Zentrum für Sozialforschung & Wissenschaftsdidaktik zeigen diese Problematik in ihrer Studie "(K)ein Raum - über Cyber-Gewalt gegen Frauen in (Ex)-Beziehungen" auf.
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Cyber-Gewalt
(c) Stock.Adobe/SB Arts Media - Gesellschaftliche Verharmlosungen sind ein großes Problem bei Cyber-Gewalt.

In den Erkenntnissen der Studie zeigt sich, dass „Gefährder“ immer öfter technische Mittel zur Gewaltausübung anwenden. Für die Gefahr von Cyber-Gewalt gelte es, Bewusstsein und Wissen zu schaffen – sowohl auf gesellschaftlicher als auch auf behördlicher Ebene. Dieser Apell stammt u.a. von Magdalena Habringer, Projektleiterin der Studie sowie Forscherin und Lehrende an der FH Campus Wien.

Cyber-Gewalt: Datenproblem und Abhängigkeiten

„Wenn der Gefährder der eigene Partner ist oder war, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass er die Passwörter der Betroffenen kennt und damit Zugriff auf Geräte, Daten und Accounts hat, die eine fremde Person nicht so einfach hätte. Außerdem bestehen oft Abhängigkeiten oder es gibt gemeinsame Kinder, die eine Trennung oder die Hilfesuche erschweren“, erklärt sie.

Hinzu komme die gesellschaftliche Verharmlosung von digitalen Übergriffen: „Vor allem anfangs wird Cyber-Gewalt nur schwer als solche erkannt. So waren einige Befragte und ihr soziales Umfeld am Beginn der kontrollierenden Cyber-Gewalt noch überzeugt, dass die ständige Frage ‚Wo bist du, was machst du?‘ ein Ausdruck von Liebe sei“, so Habringer weiter.

Nacktbilder und Demütigung

Digitale Übergriffe können unterschiedliche Ausprägungen annehmen. Die Studie verdeutlicht, dass Cyber-Gewalt meist sexualisiert ausgeübt wird. Häufig werden Nacktbilder veröffentlicht oder es findet eine sexualisierte Demütigung in den sozialen Medien statt – teils auch unter Manipulation des sozialen Umfeldes der Frauen.

Personen im Umfeld wurden zudem teilweise zu Mittäter:innen, etwa wenn Freunde oder Freundinnen der Betroffenen begannen, sie aufgrund jener Nacktbilder zu beschimpfen, die der Gefährder veröffentlicht hat.

„Für von Cyber-Gewalt betroffene Frauen ist es schwer, einen sicheren Rückzugsort zu finden, ohne etwa auf das Smartphone oder die sozialen Medien gänzlich zu verzichten. Das ist ein wesentliches Charakteristikum von Cyber-Gewalt“, betont die Forscherin.

Schwierige Beweissicherung bei Cyber-Gewalt

Um den technologischen Entwicklungen begegnen und Cyber-Gewalt entsprechend ahnden zu können, wären sowohl zusätzlicher IT-Support als auch verstärkte personelle Ressourcen bei Institutionen wie Staatsanwaltschaften und Polizei notwendig.

Nina Wallner, Sozialarbeiterin im Gewaltschutzzentrum Burgenland, die die Studie unterstützt hat, weiß aufgrund ihrer Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz: „Die Beweissicherung bei Cyber-Gewalt ist herausfordernd und zeitaufwändig. Digitale Übergriffe sind mitunter schwer fassbar und vielschichtig. Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, benötigt es Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen.“, sagt sie.

Besonders wichtig seien hierbei einerseits die Vernetzung zwischen den zuständigen Institutionen, um einen gemeinsamen Umgang mit der Cyber-Gewalt im Beziehungskontext zu finden und andererseits der gesellschaftliche Diskurs, um Bewusstsein für das Thema zu schaffen.

Ohnmacht eine Folge von gesellschaftlicher Verharmlosung

„Eine zentrale Auswirkung von Cyber-Gewalt ist Ohnmacht. Diese ist unter anderem auf gesellschaftliche Verharmlosungen und ein teilweise noch wenig sensibilisiertes Hilfesystem zurückzuführen“, so Habringer an dieser Stelle.

„Manchmal sprechen Betroffene in der Beratung lediglich Vermutungen oder diffuse Wahrnehmungen über das Erlebte aus. Die Strategie vieler Gefährder liegt genau darin, die Wahrnehmung der Betroffenen zu manipulieren“ weiß Wallner. „In der Beratung nehmen wir dieses Gefühl der Bedrohung ernst, denn dies ermöglicht erst, Hinweise auf Cyber-Gewalt zu erkennen und sie somit sichtbar zu machen“, so Wallner.


Betroffene können das Beratungsangebot der Gewaltschutzzentren nutzen, um den Kreislauf von Angst und Hilflosigkeit zu durchbrechen. Der Bundesverband der Gewaltschutzzentren ist unter 0800 700 217 erreichbar.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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