09.06.2023

Cyber-Gewalt gegen Frauen startet oft subtil

Mit der voranschreitenden Digitalisierung häufen sich Fälle von Cyber-Gewalt gegen Frauen. Die Gefahr dahinter wird oftmals unterschätzt. Forscherinnen der FH Campus Wien und des ZSW - Zentrum für Sozialforschung & Wissenschaftsdidaktik zeigen diese Problematik in ihrer Studie "(K)ein Raum - über Cyber-Gewalt gegen Frauen in (Ex)-Beziehungen" auf.
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Cyber-Gewalt
(c) Stock.Adobe/SB Arts Media - Gesellschaftliche Verharmlosungen sind ein großes Problem bei Cyber-Gewalt.

In den Erkenntnissen der Studie zeigt sich, dass „Gefährder“ immer öfter technische Mittel zur Gewaltausübung anwenden. Für die Gefahr von Cyber-Gewalt gelte es, Bewusstsein und Wissen zu schaffen – sowohl auf gesellschaftlicher als auch auf behördlicher Ebene. Dieser Apell stammt u.a. von Magdalena Habringer, Projektleiterin der Studie sowie Forscherin und Lehrende an der FH Campus Wien.

Cyber-Gewalt: Datenproblem und Abhängigkeiten

„Wenn der Gefährder der eigene Partner ist oder war, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass er die Passwörter der Betroffenen kennt und damit Zugriff auf Geräte, Daten und Accounts hat, die eine fremde Person nicht so einfach hätte. Außerdem bestehen oft Abhängigkeiten oder es gibt gemeinsame Kinder, die eine Trennung oder die Hilfesuche erschweren“, erklärt sie.

Hinzu komme die gesellschaftliche Verharmlosung von digitalen Übergriffen: „Vor allem anfangs wird Cyber-Gewalt nur schwer als solche erkannt. So waren einige Befragte und ihr soziales Umfeld am Beginn der kontrollierenden Cyber-Gewalt noch überzeugt, dass die ständige Frage ‚Wo bist du, was machst du?‘ ein Ausdruck von Liebe sei“, so Habringer weiter.

Nacktbilder und Demütigung

Digitale Übergriffe können unterschiedliche Ausprägungen annehmen. Die Studie verdeutlicht, dass Cyber-Gewalt meist sexualisiert ausgeübt wird. Häufig werden Nacktbilder veröffentlicht oder es findet eine sexualisierte Demütigung in den sozialen Medien statt – teils auch unter Manipulation des sozialen Umfeldes der Frauen.

Personen im Umfeld wurden zudem teilweise zu Mittäter:innen, etwa wenn Freunde oder Freundinnen der Betroffenen begannen, sie aufgrund jener Nacktbilder zu beschimpfen, die der Gefährder veröffentlicht hat.

„Für von Cyber-Gewalt betroffene Frauen ist es schwer, einen sicheren Rückzugsort zu finden, ohne etwa auf das Smartphone oder die sozialen Medien gänzlich zu verzichten. Das ist ein wesentliches Charakteristikum von Cyber-Gewalt“, betont die Forscherin.

Schwierige Beweissicherung bei Cyber-Gewalt

Um den technologischen Entwicklungen begegnen und Cyber-Gewalt entsprechend ahnden zu können, wären sowohl zusätzlicher IT-Support als auch verstärkte personelle Ressourcen bei Institutionen wie Staatsanwaltschaften und Polizei notwendig.

Nina Wallner, Sozialarbeiterin im Gewaltschutzzentrum Burgenland, die die Studie unterstützt hat, weiß aufgrund ihrer Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz: „Die Beweissicherung bei Cyber-Gewalt ist herausfordernd und zeitaufwändig. Digitale Übergriffe sind mitunter schwer fassbar und vielschichtig. Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, benötigt es Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen.“, sagt sie.

Besonders wichtig seien hierbei einerseits die Vernetzung zwischen den zuständigen Institutionen, um einen gemeinsamen Umgang mit der Cyber-Gewalt im Beziehungskontext zu finden und andererseits der gesellschaftliche Diskurs, um Bewusstsein für das Thema zu schaffen.

Ohnmacht eine Folge von gesellschaftlicher Verharmlosung

„Eine zentrale Auswirkung von Cyber-Gewalt ist Ohnmacht. Diese ist unter anderem auf gesellschaftliche Verharmlosungen und ein teilweise noch wenig sensibilisiertes Hilfesystem zurückzuführen“, so Habringer an dieser Stelle.

„Manchmal sprechen Betroffene in der Beratung lediglich Vermutungen oder diffuse Wahrnehmungen über das Erlebte aus. Die Strategie vieler Gefährder liegt genau darin, die Wahrnehmung der Betroffenen zu manipulieren“ weiß Wallner. „In der Beratung nehmen wir dieses Gefühl der Bedrohung ernst, denn dies ermöglicht erst, Hinweise auf Cyber-Gewalt zu erkennen und sie somit sichtbar zu machen“, so Wallner.


Betroffene können das Beratungsangebot der Gewaltschutzzentren nutzen, um den Kreislauf von Angst und Hilflosigkeit zu durchbrechen. Der Bundesverband der Gewaltschutzzentren ist unter 0800 700 217 erreichbar.

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(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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