31.03.2023

Crypto Weekly #96:  Auch noch Binance – was hinter dem US-Krypto-Crackdown steckt

Diese Woche: Die US-Behörden gehen weiter gegen große Namen der Kryptobranche vor. Nach Coinbase in der Vorwoche hat es nun Binance getroffen. Wir beleuchten die Hintergründe.
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Binance ist die nach Handelsvolumen größte Kryptobörse der Welt.
Binance ist die nach Handelsvolumen größte Kryptobörse der Welt. | Foto: prima91/Adobe Stock
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Die Kurstafel:

📉 Kursverluste nach zwei starken Wochen – aber XRP steigt

Nach zwei starken Wochen ist es in den vergangenen sieben Tagen mit den Kursen wieder nach unten gegangen. Große Ausnahme unter den großen Coins: XRP mit einem satten Plus von 19 Prozent. Hier setzte sich die Aufwärtsbewegung der Vorwoche fort. Hintergrund: Spekulationen um den Ausgang des Rechtsstreits zwischen dem XRP-Unternehmen Ripple und der US-Börsenaufsicht Security and Exchange Commission (SEC). 

Dieser wird bereits seit Ende 2020 vor Gericht ausgetragen.  Und er zieht sich weiter dahin. Seitdem haben immer wieder Indizen in die eine oder andere Richtung den XRP-Kurs bewegt: Etwa, wenn der Richter bestimmte Dokumente zum Verfahren zugelassen hat oder nicht. Oder auch einfach Aussagen des Richters im Prozess. 

Und zuletzt kamen jetzt wieder Gerüchte auf, wonach der Prozess erstens bald und zweitens zugunsten von Ripple ausgehen könnte. Belastbar sind diese Informationen aber nicht. Dennoch spekulieren gerne einige darauf, dass sie sich als korrekt herausstellen werden – und treiben so auch den Kurs an.

Seit dem FTX-Kollaps im vergangenen November haben die US-Behörden ihr Vorgehen gegen die Krypto-Branche deutlich intensiviert. Vor diesem Hintergrund kommt der Entscheidung im Ripple-Fall durchaus eine besondere Bedeutung zu. Speziell wenn die SEC vor Gericht verlieren sollte. Denn dann stellt sich sofort die Frage, wie sich das Urteil auf das weitere Agieren der Behörde auswirken würde. 

Dennoch sollte man aber eines nicht vergessen: Würde Ripple den Fall gewinnen (was völlig offen ist!), hieße das nicht, dass der Rechtsstreit beendet ist. Die Behörde kann ja in Berufung gehen. Der Streit würde sich dann weiter dahinziehen. Auch ein baldiges Urteil würde also nicht unbedingt Klarheit bringen. 

😨 Der Krypto-Crackdown der US-Behörden geht weiter

Aber damit sind wir jedenfalls schon beim zentralen Thema der Woche angekommen. Es ist dasselbe wie in der Vorwoche: Das Vorgehen der US-Behörden gegen Akteure der Krypto-Branche. In der vorigen Ausgabe war Coinbase das große Thema. Die Kryptobörse hatte von der SEC eine sogenannte Wells Notice erhalten – also eine Art Vorwarnung, dass rechtliche Schritte drohen. Die Details kennt man noch nicht.

Aber die Nachricht hatte sich gut eingefügt in die Ereignisse der Wochen zuvor. Hervorzuheben ist dabei vor allem der Vergleich, den die Börsenaufsicht mit dem Coinbase-Konkurrenten Kraken geschlossen hatte: In diesem verpflichtete sich die Börse nicht nur zu einer Strafzahlung von 30 Mio. Dollar. Sondern auch zur Einstellung seines Staking-Angebots am US-Markt.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt war klar: Die US-Behörden schrecken definitiv nicht davor zurück, sich auch mit den ganz großen Namen der Branche anzulegen. Genau das bestätigte sich diese Woche erneut. Diesmal betroffen: Binance, die nach Handelsvolumen größte Kryptobörse der Welt. Diese sieht sich nun in den USA mit einer Behördenklage konfrontiert.

Interessanterweise ist es aber nicht die SEC, die klagt. Sondern die Commodity Futures Trading Commission (CFTC). Diese reguliert Derivate – also etwas vereinfacht gesagt: Finanzprodukte, die den Preis anderer Assets nachbilden. Ein Derivat auf den Ölpreis ermöglicht beispielsweise den Handel mit Öl – ohne dass man tatsächlich Öl in irgendwelchen Fässern kaufen müsste und man am Ende womöglich auch noch verschmierte Finger bekäme.

Derivate spielen auch im Krypto-Bereich eine Rolle: Insbesondere für institutionelle Anleger, also beispielsweise Fonds oder Vermögensverwalter. Diese können oder wollen oftmals nicht direkt in die eigentlichen Krypto-Assets investieren. Etwa, weil sie Vorgaben haben, die ihnen das verbieten – oder auch, weil sie sich dann selbst um die Verwahrung der Coins kümmern müssen. 

Wenn sie in ein Finanzprodukt investieren, das beispielsweise den Bitcoin-Preis nachbildet, profitieren sie ebenfalls von möglichen Preisanstiegen – müssen sich aber nicht um die Verwahrung kümmern. “Not your keys, not your coins” werden da natürlich viele aufschreien – aber für den typischen institutionellen Anleger spielt dieser Aspekt keine Rolle. Deren hauptsächliches Interesse könnte man eher mit einer anderen in Krypto-Szene immer wieder zitierten Phrase beschreiben – und zwar: “Number goes up”.

Dann gibt es bei Derivaten aber noch einen anderen Aspekt: Sie ermöglichen auch das Trading mit sogenannten Hebeln. Das heißt: Mit einem – beispielsweise – zehnfachen Hebel kann man mit einem Einsatz von 1.000 Dollar tatsächlich einen Betrag von 10.000 Dollar bewegen. Etwas vereinfacht gesagt: Spekuliert man richtig, kann man den Gewinn einsacken, als hätte man 10.000 Dollar investiert – mit einem Kapital von 1.000 Dollar. Natürlich kann das aber genauso in die andere Richtung gehen – und man schuldet dem Broker dann Beträge, die den Einsatz weit übersteigen. Das ist gerade für unerfahrene Anleger:innen ziemlich gefährlich. 

🧐 Was die US-Derivatenaufsicht Binance vorwirft

Genau das ist wohl auch der Grund, warum Derivate in den USA sehr streng reguliert sind. Und hier sind wir schon beim entscheidenden Punkt. Die CFTC wirft Binance im Wesentlichen vor, US-Kund:innen verbotenerweise den Handel mit Krypto-Derivaten ermöglicht zu haben. 

Dazu muss man wissen: Eben aus dem Grund, dass die regulatorischen Vorschriften für Privatanleger:innen in den USA deutlich strenger sind als anderswo, ist die eigentliche Handelsplattform von Binance in den USA nicht verfügbar. Stattdessen gibt es einen Ableger namens Binance.US mit einem deutlich eingeschränkten Produktangebot. So hatte es übrigens auch die Pleitebörse FTX gehandhabt, aber dies nur am Rande. 

Die CFTC setzt jedenfalls genau an diesem Punkt an: Der Vorwurf lautet, dass Binance US-Kund:innen Zugang zu unerlaubten Finanzprodukten ermöglicht hat. Die Struktur mit dem abgetrennten US-Geschäft war demnach somit bis zu einem gewissen Grad nur zum Schein. Konkret lautet einer der Vorwürfe in der Klage beispielsweise, dass Binance Kund:innen aktiv dabei geholfen habe, mittels VPN ihre Herkunft aus den USA zu verschleiern – und somit Zugriff auf das internationale Angebot zu bekommen. Die Klage stützt sich dabei auf zahlreiche interne Nachrichten von Binance. Die Kryptobörse bestreitet die Vorwürfe.

🇺🇸 SEC vs. CFTC: Der Krypto-Disput der beiden US-Behörden

Aber unabhängig von der Frage, welche Substanz die Vorwürfe haben: Die Angelegenheit ist auch noch aus einer anderen Perspektive interessant. Weil die Klage eben nicht von der Börsenaufsicht SEC kommt, sondern von der Derivatenaufsicht CFTC. Diese gilt gemeinhin als krypto-freundlicher. Und ganz so eindeutig, wer wofür zuständig ist, ist die Sache mangels einer klaren gesetzlichen Krypto-Regulierung in den USA nicht.

Die SEC ist für Wertpapiere zuständig, so viel ist klar. Und zumindest der aktuelle Chef der Behörde, Gary Gensler, dürfte der Meinung sein, dass sämtliche Krypto-Assets außer Bitcoin gemäß US-Recht in Wahrheit als Wertpapiere einzustufen seien. Das wiederum ist eine Einschätzung, die für die Krypto-Branche ziemlich unangenehm ist. 

Die CFTC wiederum sieht das ein bisschen anders. Was sich auch in der Binance-Klage zeigt: Denn dort heißt in einer Passage explizit, Binance handle mit “digitalen Assets, die Commodities sind, darunter Bitcoin (BTC), Ether (ETH) und Litecoin (LTC)”. Anders formuliert: Für die CFTC sind die drei erwähnten und noch weitere, nicht explizit genannte Kryptowährungen nach US-Recht jedenfalls nicht als Wertpapiere einzustufen.

Und das bedeutet auch: Dieser Einschätzung zufolge wäre die CFTC für Bitcoin, Ethereum und möglicherweise noch eine ganze Reihe anderer großer Kryptowährungen zuständig. Das ist das bevorzugte Szenario der Krypto-Branche, aber natürlich auch das jenes der CFTC selbst. Denn klar ist auch: Wenn sich Krypto als Assetklasse etablieren und in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen sollte, wäre das auch ein Machtzuwachs für jene Behörde, die Krypto reguliert. Und deshalb will die CFTC die wichtigsten Krypto-Assets auch selbst regulieren. 

Die SEC dagegen sieht – zumindest unter ihrer jetzigen Führung – in der Kryptobranche vor allem Betrügereien und Abzocke. Sie will daher, dass Krypto-Projekte einen Registrierungsprozess durchlaufen, wie er eben im US-Wertpapierrecht vorgesehen ist. 

Welche Behörde sich durchsetzen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen. Gesetzlich ist es, wie erwähnt, nicht explizit geregelt. Im Kongress gab es zwar immer wieder Initiativen für ein umfassendes rechtliches Rahmenwerk zur Krypto-Regulierung. Ein Beschluss eines konkreten Gesetzesvorschlags ist aber derzeit in weiter Ferne.


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Biogena, Börse, Aktien
Albert Schmidbauer, Gründer und CEO von Biogena | (c) Biogena.

Biogena-Gründer Albert Schmidbauer setzte sich jüngst gegen das Ende der Sachbezugsbefreiung für E-Dienstwagen ein – brutkasten berichtete. Nun beschleunigt der Salzburger Mikronährstoff-Hersteller seinen Weg in Richtung Kapitalmarkt. Über die Biogena Good Vibes AG läuft derzeit eine außerbörsliche Kapitalerhöhung mit einem geplanten Volumen von bis zu 25 Millionen Euro.

Biogena und die Unternehmensbewertung

Der Ausgabepreis für neue Aktien liegt bei 4,803 Euro. Insgesamt sollen rund vier bis fünf Millionen neue Aktien ausgegeben werden. Die Gesellschaft positioniert die Maßnahme als zentralen Baustein ihrer langfristigen Kapitalmarktstrategie und bereitet parallel die Handelbarkeit im Direct Market Plus der Wiener Börse vor. Im Zuge der Kapitalmaßnahme rückt auch die Unternehmensbewertung stärker in den Fokus und soll bei rund 475 Millionen Euro liegen.

„Die im Prospekt genannte Bewertung basiert nicht auf einer losgelösten Marketingannahme, sondern auf einer internen Unternehmensbewertung nach den Grundsätzen des Fachgutachtens KFS/BW“ (Anm.: zentrales Fachgutachten des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen – KSW – zur Unternehmensbewertung in Österreich), erklärt Schmidbauer. „Zusätzlich wurde diese Bewertung mit branchenspezifischen Transaktionsdaten für Nahrungsergänzungsmittel in Österreich und Deutschland plausibilisiert. Wichtig ist die genaue Einordnung: Der Angebotspreis beträgt 4,803 Euro je Aktie. Auf dieser Basis wird die Emittentin aktuell mit rund 450 Mio. Euro bewertet. Die oft genannten rund 470 bis 475 Mio. Euro lassen sich wirtschaftlich als Größenordnung nach vollständiger Kapitalerhöhung erklären: 450 Mio. Euro bestehende Bewertung plus bis zu 25 Mio. Euro Bruttoemission ergibt rund 475 Mio. Euro.“

Bewertungsfaktoren

Die Bewertung stützt sich aus Sicht von Schmidbauer auf mehrere Faktoren: Biogena erzielte im Geschäftsjahr 2024/2025 einen Umsatz von rund 124,9 Mio. Euro. Das operative Ergebnis (EBITDA) lag bei rund 19,1 Mio. Euro, was einer EBITDA-Marge von etwa 15,3 Prozent entspricht. In der bereinigten Pro-Forma-Betrachtung steigt das EBITDA auf rund 19,8 Mio. Euro, die Marge liegt dann bei rund 15,9 Prozent.

„Dazu kommt eine sehr starke Substanz. Das im Konzernabschluss ausgewiesene Eigenkapital beträgt (laut Prospekt) rund 298,9 Mio. Euro. Das ist für die Kapitalmarkteinordnung wesentlich, weil Biogena nicht nur über Wachstumsfantasie, sondern auch über eine bereits erhebliche Eigenkapitalbasis verfügt“, so Schmidbauer weiter. „Ein weiterer entscheidender Bewertungsfaktor ist die bereits vorhandene Skalierungsfähigkeit. Die bestehenden Fertigungskapazitäten in Koppl und am neuen Spezialproduktionsstandort Liefering reichen bereits für rund 500 Mio. Euro Umsatz. Die Anlage ist aktuell zu weniger als 25 % ausgelastet. Das heißt: Ein wesentlicher Teil der industriellen Basis für das geplante Wachstum ist bereits vorhanden und muss nicht erst vollständig neu aufgebaut werden.“

Somit erklärte sich die Bewertung – zusammenfassend gesagt – aus dem Zusammenspiel von „heutiger Ertragskraft, hoher Eigenkapitalbasis, bestehender Produktionskapazität für rund 500 Mio. Euro Umsatz und einer klaren Wachstumsplanung“.

In anderen Worten: Der Konzernumsatz von Biogena soll von 156,65 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2025/2026 auf 502,0 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2029/2030 steigen. Diese Zahlen sind ausdrücklich Planwerte des Managements, keine Garantie und keine bindende Prognose, wie Schmidbauer betont.

E-Commerce und D2C

Die Planung verteilt sich im Kern auf folgende steuerbare Wachstumskanäle: E-Commerce und D2C: E-Commerce soll laut Prospekt von 96,4 Mio. Euro Umsatz 2025/2026 auf 233,2 Mio. Euro 2029/2030 wachsen. Getragen werden soll das durch Performance-Marketing, CRM, Subscription-Modelle, höhere Wiederkaufraten und eine stärkere Fokussierung auf Deutschland.

„Das ist ein zentraler Punkt: Biogena will nicht nur über Handel wachsen, sondern über die direkte Kundenbeziehung. Über 70 % der Umsätze werden bereits heute über das Web abgewickelt, und Biogena zählt laut Prospekt rund 1 Mio. Kundinnen und Kunden aus 70 Ländern sowie mehr als 500.000 registrierte Nutzer im Biogena Club“, präzisiert Schmidbauer.

Biogena mit Apothekenkanal

Zudem soll der neu aufzubauende Apothekenkanal in der DACH-Region laut Planung bis 2029/2030 einen Umsatzbeitrag von 163,3 Mio. Euro leisten, davon 129,0 Mio. Euro in Deutschland. „Das ist strategisch wichtig, weil Biogena damit neben dem starken D2C-Geschäft einen zweiten großen Skalierungskanal aufbaut: Apotheken schaffen Reichweite, Vertrauen und Zugang zu gesundheitsbewussten Kunden“, so der Founder weiter.

Außerdem sollen Stores, Labs und Plaza-Konzepte laut Prospekt von 37,2 Mio. Euro 2025/2026 auf 86,5 Mio. Euro 2029/2030 wachsen. Sie werden von Biogena als Beratungs-, Erlebnis- und Vertrauenszentren verstanden und mit Diagnostik-, Biohacking- und Longevity-Angeboten verbunden. „Hier liegt der Unterschied zu reinen Online-Supplement-Marken: Biogena baut physische Orte, an denen Gesundheit messbar, beratbar und erlebbar wird.“

Deutschland als wichtigster Markt

Deutschland bleibt dabei der wichtigste Wachstumsmarkt. Der Umsatz dort soll von 58 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2025/2026 auf 335,5 Mio. Euro bis 2029/2030 steigen. Nach der Planung des Managements soll der Marktanteil in Deutschland von derzeit rund 0,7 Prozent auf etwa drei Prozent ebenfalls wachsen.

Dieses Wachstumspotenzial ergibt sich auch aus der noch vergleichsweise geringen Markenbekanntheit, wie Schmidbauer beschreibt. Während der gestützte Bekanntheitsgrad in Österreich bei 42 Prozent liege, betrage er in Deutschland erst acht Prozent. Der deutsche Markt sei damit nicht nur größer, sondern biete auch beim Markenaufbau noch deutliches Potenzial.

Wie Schmidbauer erklärt, ist Biogenas Internationalisierung somit vor allem über diesen Markt konkretisiert. Dazu kommen bestehende internationale Grundlagen: Die bereits erwähnten Kunden aus 70 Ländern, D2C als zweiter großer Hebel und die starke Web-Abwicklung, was den Umsatz betrifft.

Biogena als Health-Ökosystem mit starker Vertikalisierung

„Das zeigt, dass Biogena schon heute eine direkte Kundenbeziehung hat und nicht ausschließlich vom stationären Handel abhängig ist. Digitale Gesundheitsservices sind der strategische Differenzierungshebel. Die Mittel aus der Kapitalerhöhung sollen unter anderem in Webshop 3.0 bzw. World of Biogena, Wellbeing Checks & Longevity-Systemlösungen, Biogena ONE, E-Commerce-Marketing Deutschland sowie den weiteren Ausbau der Plaza-Konzepte fließen“, sagt Schmidbauer. „Damit wird deutlich: Biogena verkauft nicht nur Nahrungsergänzungsmittel. Das Modell entwickelt sich in Richtung eines integrierten Health-Ökosystems aus Produkt, Diagnostik, Beratung, Biohacking, digitalen Services, Club-Modell und stationärer Erlebniswelt.“

Zwischen Consumer Health, Supplement Brand und Longevity-Plattform

Zur Frage der Positionierung zur Konkurrenz meint Schmidbauer, dass Biogena im Vergleich zu vielen Consumer-Health-Unternehmen stärker vertikal integriert sei. „Die Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt selbst“, erklärt er. „Gleichzeitig verfügt sie über ein eigenes Wissenschafts- und Entwicklungsteam mit rund 20 akademischen Expertinnen und Experten sowie über mehr als 729 geschützte Marken, vor allem in der Europäischen Union.“

Im Vergleich zu jungen Longevity- oder Supplement-Startups habe Biogena bereits eine „substanzielle Umsatzbasis“, ein positives hohes EBITDA, eine starke Eigenkapitalbasis, eigene Produktionskapazitäten, rund 30.000 Partnerärzte und Therapeuten im B2B-Bereich sowie eine große B2C-Kundenbasis, zieht Schmidbauer sein Fazit: „Biogena steht zwischen klassischem Consumer Health, Premium Supplement Brand und moderner Longevity-Plattform. Der Unterschied liegt in der Kombination aus Wissenschaft, eigener Produktion, direkter Kundenbeziehung, ärztlichem Partnernetzwerk, digitalen Gesundheitsservices. Und physischen Gesundheitsorten.“

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