10.02.2023

Crypto Weekly #90: US-Kryptobörse Kraken erhält Staking-Verbot – was dies jetzt bedeutet

Diese Woche: 30 Mio. Dollar Strafe - und künftig kein Staking-Angebot mehr am US-Markt. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs zwischen der Kryptobörse Kraken und der US-Börsenaufsicht. Was sind die Hintergründe und welche Folgen wird dies nun haben?
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Foto: Adobe Stock/piter2121

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Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 21.900 US-Dollar (-7 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.550 Dollar (-6 %)
  • BNB: 309 Dollar (-5 %)
  • Cardano (ADA): 0,36 Dollar (-9 %)
  • Solana (SOL): 21 Dollar (-14 %)

? US-Börsenaufsicht verbietet Kryptobörse Kraken Staking

Manchmal geht es ganz schnell. Erst vorletzte Woche stand in Crypto Weekly #88 : “Von der US-Börsenaufsicht können potenziell jederzeit Aktionen kommen, die sich auf den Markt niederschlagen.” Und jetzt ist es auch schon passiert. 

Die US-Börsenaufsicht, die Securities and Exchange Commission (SEC), hat die Branche geschockt. Und zwar exakt mit dem Thema, das schon seit Jahren einer der großen Risikofaktoren für die US-Kryptobranche ist: der rechtliche Status von Krypto-Assets in den USA – und ob diese als Wertpapiere nach US-Recht einzustufen sind. Auch dieses Thema hatten wir erst in der Vorwoche in Crypto Weekly #89 behandelt.

Diese Woche wurde zunächst über Medienberichte bekannt, dass die Behörde eine Untersuchung der US-Kryptobörse Kraken zu genau dieser Frage eingeleitet hat. Und dass diese schon weit fortgeschritten sein soll. 

Am Donnerstagabend bestätigte sich dies: Die Börsenaufsicht gab bekannt, bereits einen Vergleich mit  Kraken erreicht zu haben. Und der hat es in sich. 

Es geht um das Staking-Angebot der Börse. Staking kommt bei sogenannten “Proof of Stake”-Chains wie Ethereum oder Solana zum Einsatz und ist eine Alternative zum Mining, wie es etwa bei Bitcoin verwendet wird. Validatoren, die neue Blocks zur Chain hinzufügen wollen, müssen kein energieintensives Mining betreiben – sondern eine bestimmte Anzahl an Token in einem Smart Contract hinterlegen und dort “sperren” lassen. Im Gegenzug erhalten sie zinsähnliche Erträge. 

Nun zu den Eckpunkten des Vergleichs:

  • Kraken hat demnach mit seinem Staking-Angebot US-Wertpapierrecht gebrochen
  • Krakens “Staking-as-a-Service”-Programm hätte nach US-Recht einen Prozess zur Registrierung von Wertpapieren bei der SEC durchlaufen müssen
  • die Börse muss deswegen nun 30 Mio. US-Dollar Strafe zahlen
  • außerdem muss Kraken sein Staking-Angebot in den USA einstellen

Im Rahmen des Vergleichs musste sich Kraken zwar nicht im rechtlichen Sinne schuldig bekennen. Das Ergebnis spricht aber für sich. Dass die Börse sich verpflichten musste, Staking am US-Markt nicht mehr anzubieten, ist ein ziemlich weitreichender Schritt. Und dieser wirft natürlich die Frage auf, welche weiteren Folgen dies nun hat.

Gleich vorweg: Kraken darf nur in den USA kein Staking mehr anbieten. Für Kundinnen und Kunden außerhalb der USA wird die Börse Staking über Tochterunternehmen weiterhin ermöglichen. Und auch Personen in den USA, die ihre Krypto-Assets auf eigene Faust staken (nicht über zentralisierte Akteure wie Börsen) sind nicht betroffen.

? Was bedeutet die Entscheidung für Coinbase und andere Staking-Anbieter?

Die große Frage ist nun aber: Was bedeutet die Entscheidung für andere Staking-Anbieter in den USA? Klar ist: Es waren keine Punkte, die spezifisch für Kraken waren, die die Börsenaufsicht gestört haben. Sondern generell das Staking-Angebot. Das heißt auch, dass es für andere Anbieter jetzt eng werden könnte. Was diesen natürlich bewusst ist. 

Nehmen wir etwa Coinbase. Die US-Kryptobörse ist schon länger nicht gut auf die SEC zu sprechen. Ein geplantes Produkt zum Verleih von Kryptowährungen konnte im Sommer 2021 nicht starten – weil die SEC schon vorher klar gemacht hatte, dass Coinbase dafür den Prozess zur Registrierung von Wertpapieren durchlaufen müsse. Schon damals hatte sich Coinbase-CEO Brian Armstrong die Behörde scharf kritisiert.

Und auch diese Woche meldete er sich mit Kritik zu Wort. Noch vor Bekanntwerden des Kraken-Vergleichs schrieb er auf Twitter von “Gerüchten, dass die SEC Krypto-Staking in den USA für Privatanleger:innen” verbieten wolle. Er hoffe, dass diese Gerüchte nicht wahr seien. Die USA würden damit in eine “schreckliche Richtung” gehen. Staking sei eine “wichtige Innovation” und “kein Wertpapier”.

Es ist also eine gewisse Nervosität wahrzunehmen. Dass der Vergleich der SEC mit Kraken direkte Implikationen für Coinbase haben wird, bestreitet die Börse jedenfalls. Der Chief Legal Officer (CLO) von Coinbase, Paul Grewal, sagte gegenüber The Block, das eigene Staking-Angebot unterscheide sich “grundlegend” von Krakens Staking-Produkt. 

Ob die Börsenaufsicht dies auch so sieht, wird sich erst zeigen müssen. Klar ist aber: Die SEC hat sich keineswegs nur an Spezifika des Kraken-Angebots gestört. Und SEC-Chef Gary Gensler twitterte nun anlässlich der Entscheidung auch: “Ob durch Staking-as-a-Service, Lending oder andere Mittel, Krypto-Vermittler müssen die von unseren Gesetzen geforderten Offenlegungen und Sicherheitsvorkehrungen bieten”.

Und: Der konkrete Fall und die Inhalte des Vergleichs zwischen der Börsenaufsicht und Kraken waren vor dieser Woche zwar noch nicht absehbar. Aber völlig überraschend kommt ein solches Ergebnis trotzdem nicht. 

Immerhin hat Gensler schon im vergangenen September recht deutlich in den Raum gestellt, dass er Staking-Anbieter im Konflikt mit dem US-Wertpapierrecht sieht. In Crypto Weekly #71 wurde dies berichtet und eingeordnet.

? Wie sich die Nachricht am Kryptomarkt ausgewirkt hat

Kommen wir nun noch zur Marktentwicklung. Hat sich die Meldung in den Kursen am Kryptomarkt niedergeschlagen? Die Antwort ist eindeutig: Ja. Bei Bitcoin, Ethereum und den meisten übrigen großen Kryptowährungen ist in den Charts eine direkte Kursreaktion nach Bekanntwerden der Nachricht sichtbar. 

Und diese hat auch dazu geführt, dass die 7-Tages-Performances von beispielsweise Bitcoin und Ethereum in den klar negativen Bereich gerutscht sind. Anfang der Woche hatten sich die Kurse zunächst seitwärts bewegt.

Allerdings: Überbewerten sollte man diese Kursreaktion auch nicht. Ja, sie war vorhanden – aber vom Umfang her war sie auch nicht fürchterlich stark. Bei Bitcoin reden wir etwa von einem Rückgang von rund 22.800 Dollar auf 21.800 Dollar. 

Nimmt man den Mittwoch noch dazu (als die ersten noch unbestätigten Medienberichte aufgetaucht waren), gelangen wir zu einem Ausgangslevel von etwas über 23.000 Dollar. Vor allem angesichts der starken Kursentwicklung seit Jahresbeginn ist dies alles andere als dramatisch.

Ist die Sache damit durchgestanden? Keineswegs. Dass die US-Börsenaufsicht ein permanenter Risikofaktor für die Kursentwicklung von Krypto-Assets ist, war bekannt. Insofern wurde der Markt nicht völlig überrascht. Allerdings ist die konkrete Einigung nun vom Umfang her weitreichender als von den meisten erwartet worden wäre. 

Entscheidend wird nun sein, welche Schritte die Börsenaufsicht als nächstes setzt. Sollten bald weitere Maßnahmen gegen andere große Akteure folgen, wird sich auch in den Kursen niederschlagen. Klar ist jedenfalls: Die Unsicherheit am Markt ist zurück. Und Gary Gensler hat mehr als deutlich gemacht, dass die Börsenaufsicht in den nächsten Monaten ein großer Risikofaktor für die Branche bleiben wird.


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Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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iDWELL-Gründer und CEO Alexander Roth mit COO Anna-Katharina Matzenberger | Foto: iDWELL

Das 2017 gegründete Wiener PropTech iDWELL hat sich frisches Kapital gesichert: Der US-Kapitalgeber Riverside Acceleration Capital (RAC) stellt dem Unternehmen einen siebenstelligen Euro-Betrag zur Verfügung. Anders als bei der Finanzierungsrunde im November 2024 handelt es sich diesmal aber um kein Investment im klassischen Sinn.

„Es handelt sich um eine nicht verwässernde Wachstumsfinanzierung. Die Eigentümerstruktur von iDWELL wird dadurch nicht verändert“, bestätigt Gründer und CEO Alexander Roth auf Anfrage von brutkasten. Zu Laufzeit, exakter Höhe und Rückzahlungsmodell will sich das Unternehmen nicht äußern: Mit RAC sei Stillschweigen vereinbart worden.

RAC verfolgt nach eigener Darstellung zwei Strategien: Minderheitsbeteiligungen über RAC Growth Equity und nicht verwässernde Wachstumsdarlehen über RAC Growth Lending. Nach eigenen Angaben hat der Kapitalgeber seit seiner Gründung 2016 mehr als 100 B2B-Softwareunternehmen unterstützt. RAC ist Teil von The Riverside Company.

Bestandsinvestoren: Unterstützung ja, Beteiligung offen

Im November 2024 hatte iDWELL rund zehn Millionen Euro in einer klassischen Runde aufgenommen (brutkasten berichtete). Lead-Investor war die Amsterdamer Investmentgesellschaft Knight Capital, auch die bestehenden Investoren Flashpoint Venture aus London und Wecken & Cie aus Basel beteiligten sich.

Warum diesmal Fremd- statt Eigenkapital, beantwortet Roth allgemein: „In der aktuellen Unternehmensphase war eine nicht verwässernde Finanzierung die passende Lösung.“ Seit der letzten Runde habe man den Umsatz „signifikant“ gesteigert. Konkrete Zahlen nennt das Unternehmen nicht. Die langjährigen Bestandsinvestoren würden den eingeschlagenen Wachstumskurs „weiterhin voll“ unterstützen. Ob sie sich an der aktuellen Finanzierung beteiligt haben, lässt die Antwort offen.

Auch auf die Frage, wie stark der wiederkehrende Jahresumsatz (ARR) zuletzt gewachsen ist und ob iDWELL heute cash-flow-positiv arbeitet, gibt es keine Zahlen. Man verfüge über eine „solide langfristige Basis“, heißt es dazu.

Kapital fließt in KI-Produkte

Das Geld soll in den Ausbau der KI-gestützten Produktwelt fließen. Ein Schwerpunkt liegt auf „iDWELL Finance“, einer Lösung für automatisiertes Rechnungsmanagement. Sie stammt vom Wiener Startup domonda, an dessen Finanzsoftware sich iDWELL im Dezember 2025 die exklusiven Rechte für die Immobilienbranche gesichert hatte (brutkasten berichtete). Domonda hatte im Juni 2023 Insolvenz angemeldet und wurde zwei Monate später saniert. Nach Angaben von iDWELL setzten Ende 2025 rund 100 Immobilienunternehmen die Lösung ein.

Zweiter Baustein ist die hauseigene KI „Greta-AI“, die Verwaltungs-, Dokumentations- und Rechnungsprozesse automatisieren soll. Christian Stein, Senior Partner bei RAC, verweist auf die Positionierung im deutschsprachigen Raum und das Ökosystem an ERP-Integrationen, mit dem iDWELL die Digitalisierung der professionellen Immobilienverwaltung vorantreiben könne.

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