10.02.2023

Crypto Weekly #90: US-Kryptobörse Kraken erhält Staking-Verbot – was dies jetzt bedeutet

Diese Woche: 30 Mio. Dollar Strafe - und künftig kein Staking-Angebot mehr am US-Markt. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs zwischen der Kryptobörse Kraken und der US-Börsenaufsicht. Was sind die Hintergründe und welche Folgen wird dies nun haben?
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Foto: Adobe Stock/piter2121

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Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 21.900 US-Dollar (-7 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.550 Dollar (-6 %)
  • BNB: 309 Dollar (-5 %)
  • Cardano (ADA): 0,36 Dollar (-9 %)
  • Solana (SOL): 21 Dollar (-14 %)

? US-Börsenaufsicht verbietet Kryptobörse Kraken Staking

Manchmal geht es ganz schnell. Erst vorletzte Woche stand in Crypto Weekly #88 : “Von der US-Börsenaufsicht können potenziell jederzeit Aktionen kommen, die sich auf den Markt niederschlagen.” Und jetzt ist es auch schon passiert. 

Die US-Börsenaufsicht, die Securities and Exchange Commission (SEC), hat die Branche geschockt. Und zwar exakt mit dem Thema, das schon seit Jahren einer der großen Risikofaktoren für die US-Kryptobranche ist: der rechtliche Status von Krypto-Assets in den USA – und ob diese als Wertpapiere nach US-Recht einzustufen sind. Auch dieses Thema hatten wir erst in der Vorwoche in Crypto Weekly #89 behandelt.

Diese Woche wurde zunächst über Medienberichte bekannt, dass die Behörde eine Untersuchung der US-Kryptobörse Kraken zu genau dieser Frage eingeleitet hat. Und dass diese schon weit fortgeschritten sein soll. 

Am Donnerstagabend bestätigte sich dies: Die Börsenaufsicht gab bekannt, bereits einen Vergleich mit  Kraken erreicht zu haben. Und der hat es in sich. 

Es geht um das Staking-Angebot der Börse. Staking kommt bei sogenannten “Proof of Stake”-Chains wie Ethereum oder Solana zum Einsatz und ist eine Alternative zum Mining, wie es etwa bei Bitcoin verwendet wird. Validatoren, die neue Blocks zur Chain hinzufügen wollen, müssen kein energieintensives Mining betreiben – sondern eine bestimmte Anzahl an Token in einem Smart Contract hinterlegen und dort “sperren” lassen. Im Gegenzug erhalten sie zinsähnliche Erträge. 

Nun zu den Eckpunkten des Vergleichs:

  • Kraken hat demnach mit seinem Staking-Angebot US-Wertpapierrecht gebrochen
  • Krakens “Staking-as-a-Service”-Programm hätte nach US-Recht einen Prozess zur Registrierung von Wertpapieren bei der SEC durchlaufen müssen
  • die Börse muss deswegen nun 30 Mio. US-Dollar Strafe zahlen
  • außerdem muss Kraken sein Staking-Angebot in den USA einstellen

Im Rahmen des Vergleichs musste sich Kraken zwar nicht im rechtlichen Sinne schuldig bekennen. Das Ergebnis spricht aber für sich. Dass die Börse sich verpflichten musste, Staking am US-Markt nicht mehr anzubieten, ist ein ziemlich weitreichender Schritt. Und dieser wirft natürlich die Frage auf, welche weiteren Folgen dies nun hat.

Gleich vorweg: Kraken darf nur in den USA kein Staking mehr anbieten. Für Kundinnen und Kunden außerhalb der USA wird die Börse Staking über Tochterunternehmen weiterhin ermöglichen. Und auch Personen in den USA, die ihre Krypto-Assets auf eigene Faust staken (nicht über zentralisierte Akteure wie Börsen) sind nicht betroffen.

? Was bedeutet die Entscheidung für Coinbase und andere Staking-Anbieter?

Die große Frage ist nun aber: Was bedeutet die Entscheidung für andere Staking-Anbieter in den USA? Klar ist: Es waren keine Punkte, die spezifisch für Kraken waren, die die Börsenaufsicht gestört haben. Sondern generell das Staking-Angebot. Das heißt auch, dass es für andere Anbieter jetzt eng werden könnte. Was diesen natürlich bewusst ist. 

Nehmen wir etwa Coinbase. Die US-Kryptobörse ist schon länger nicht gut auf die SEC zu sprechen. Ein geplantes Produkt zum Verleih von Kryptowährungen konnte im Sommer 2021 nicht starten – weil die SEC schon vorher klar gemacht hatte, dass Coinbase dafür den Prozess zur Registrierung von Wertpapieren durchlaufen müsse. Schon damals hatte sich Coinbase-CEO Brian Armstrong die Behörde scharf kritisiert.

Und auch diese Woche meldete er sich mit Kritik zu Wort. Noch vor Bekanntwerden des Kraken-Vergleichs schrieb er auf Twitter von “Gerüchten, dass die SEC Krypto-Staking in den USA für Privatanleger:innen” verbieten wolle. Er hoffe, dass diese Gerüchte nicht wahr seien. Die USA würden damit in eine “schreckliche Richtung” gehen. Staking sei eine “wichtige Innovation” und “kein Wertpapier”.

Es ist also eine gewisse Nervosität wahrzunehmen. Dass der Vergleich der SEC mit Kraken direkte Implikationen für Coinbase haben wird, bestreitet die Börse jedenfalls. Der Chief Legal Officer (CLO) von Coinbase, Paul Grewal, sagte gegenüber The Block, das eigene Staking-Angebot unterscheide sich “grundlegend” von Krakens Staking-Produkt. 

Ob die Börsenaufsicht dies auch so sieht, wird sich erst zeigen müssen. Klar ist aber: Die SEC hat sich keineswegs nur an Spezifika des Kraken-Angebots gestört. Und SEC-Chef Gary Gensler twitterte nun anlässlich der Entscheidung auch: “Ob durch Staking-as-a-Service, Lending oder andere Mittel, Krypto-Vermittler müssen die von unseren Gesetzen geforderten Offenlegungen und Sicherheitsvorkehrungen bieten”.

Und: Der konkrete Fall und die Inhalte des Vergleichs zwischen der Börsenaufsicht und Kraken waren vor dieser Woche zwar noch nicht absehbar. Aber völlig überraschend kommt ein solches Ergebnis trotzdem nicht. 

Immerhin hat Gensler schon im vergangenen September recht deutlich in den Raum gestellt, dass er Staking-Anbieter im Konflikt mit dem US-Wertpapierrecht sieht. In Crypto Weekly #71 wurde dies berichtet und eingeordnet.

? Wie sich die Nachricht am Kryptomarkt ausgewirkt hat

Kommen wir nun noch zur Marktentwicklung. Hat sich die Meldung in den Kursen am Kryptomarkt niedergeschlagen? Die Antwort ist eindeutig: Ja. Bei Bitcoin, Ethereum und den meisten übrigen großen Kryptowährungen ist in den Charts eine direkte Kursreaktion nach Bekanntwerden der Nachricht sichtbar. 

Und diese hat auch dazu geführt, dass die 7-Tages-Performances von beispielsweise Bitcoin und Ethereum in den klar negativen Bereich gerutscht sind. Anfang der Woche hatten sich die Kurse zunächst seitwärts bewegt.

Allerdings: Überbewerten sollte man diese Kursreaktion auch nicht. Ja, sie war vorhanden – aber vom Umfang her war sie auch nicht fürchterlich stark. Bei Bitcoin reden wir etwa von einem Rückgang von rund 22.800 Dollar auf 21.800 Dollar. 

Nimmt man den Mittwoch noch dazu (als die ersten noch unbestätigten Medienberichte aufgetaucht waren), gelangen wir zu einem Ausgangslevel von etwas über 23.000 Dollar. Vor allem angesichts der starken Kursentwicklung seit Jahresbeginn ist dies alles andere als dramatisch.

Ist die Sache damit durchgestanden? Keineswegs. Dass die US-Börsenaufsicht ein permanenter Risikofaktor für die Kursentwicklung von Krypto-Assets ist, war bekannt. Insofern wurde der Markt nicht völlig überrascht. Allerdings ist die konkrete Einigung nun vom Umfang her weitreichender als von den meisten erwartet worden wäre. 

Entscheidend wird nun sein, welche Schritte die Börsenaufsicht als nächstes setzt. Sollten bald weitere Maßnahmen gegen andere große Akteure folgen, wird sich auch in den Kursen niederschlagen. Klar ist jedenfalls: Die Unsicherheit am Markt ist zurück. Und Gary Gensler hat mehr als deutlich gemacht, dass die Börsenaufsicht in den nächsten Monaten ein großer Risikofaktor für die Branche bleiben wird.


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Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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VBR
© VBR WRC - Philipp Lietz und Thomas Steinber von VBR

Das Gefühl des echten Rennfahrens hat das Gründungs-Trio Philipp Lietz, Thomas Steinber und Paul Aigner gemeinsam mit dem sechsfachen Le-Mans-Sieger Richard Lietz dazu motiviert, mit VBR Innovations ein Racing-Startup zu gründen, das reale Rennsport-Events mit teleoperierter Fahrzeugsteuerung und interaktiven Racing-Systemen kombiniert.

VBR: Die Anfänge

Die Idee für das Projekt entstand schon Jahre vor der Gründung 2021 mit einer zentralen Frage als Ausgangspunkt: Warum steuert man echte kleine Fahrzeuge nicht aus einem Simulator heraus, da dies deutlich günstiger und potenziell auch sicherer wäre als klassischer Rennbetrieb? Aus dieser Überlegung entwickelte sich über mehrere Jahre hinweg ein Technologie- und Produktkonzept.

Besonders die frühe Entwicklungsphase des Projekts ist Teil der Gründungsgeschichte und beinhaltet sogar einen „Wohnungsbrand“: „Das war ganz am Anfang beim Tüfteln, so etwa um 2018 herum. Klassisch, wie es beim Entwickeln so ist, hat es kurz mal gebrannt, es war aber nichts Schlimmes und es bestand keine Gefahr für die Wohnung – nur eine lustige ‚Tüftler-Anekdote'“, erklärt Philipp Lietz.

Kräfte, Vibrationen und Bewegungsimpulse

Heute steht im Zentrum von VBR eine Kombination aus Simulator-Technologie, Fahrzeugen und sogenannter taktiler Interaktionstechnologie. Dabei werden physische Rückmeldungen wie Kräfte, Vibrationen und Bewegungsimpulse in die Steuerung integriert, um ein möglichst realistisches Fahrerlebnis zu erzeugen. Die Cockpits reagieren dabei auf Fahrmanöver mit haptischem Feedback, das Beschleunigung, Bremsverhalten und Streckenbedingungen simulieren soll.

Die Datenübertragung erfolgt über WLAN-Infrastruktur, wobei perspektivisch auch der Einsatz von 5G möglich ist, um geringere Latenzzeiten und stabilere Verbindungen zu ermöglichen.

© VBR

Ein Teil des Systems wird bereits mit Simulatoren und Fahrzeugen in München getestet bzw. betrieben. Dabei werden im Rahmen eines Event-Use-Cases reale Fahrdaten vor Ort über ein eigenes WLAN-Netzwerk zwischen Fahrzeugen und Simulatoren übertragen. Ziel ist es, echte Fahrzeugkräfte und Fahrdynamiken möglichst unmittelbar in die Simulation zu überführen.

Le Mans und WRC Rallye

Das Startup aus Ybbsitz (Niederösterreich) war zuletzt bei zwei der größten Motorsportevents der Welt im Einsatz: dem 24-Stunden-Rennen von Le Mans sowie der WRC Rallye Griechenland. Insgesamt konnten dabei mehr als 6.500 Besucher das System in speziell aufgebauten „Race Zones“ erleben.

Bei den 24 Stunden von Le Mans realisierte das Team gemeinsam mit Goodyear eine interaktive Fan-Zone, in der über 4.500 Besucher Rennfahrzeuge über ein teleoperiertes System steuerten. Die Fahrzeuge wurden dabei in einem physischen Setup mit Force-Feedback-Technologie und Echtzeitdaten bewegt, um ein möglichst direktes Fahrgefühl zu erzeugen.

Nach dem Event wurde die gesamte Infrastruktur abgebaut, nach Athen transportiert und bei der WRC Rallye Griechenland erneut eingesetzt. Dort nutzten weitere rund 2.000 Besucher das Format in Kooperation mit EKO.

VBR mit Franchise

Parallel zu solchen Events baut das Unternehmen ein wachsendes Standort- und Franchise-Modell auf. Erste Installationen befinden sich bereits in Betrieb, darunter in Amstetten in Österreich und in Bielefeld in Deutschland. Ein weiterer Standort in Bratislava ist in Vorbereitung.

Somit basiert das Geschäftsmodell auf zwei Säulen: temporären Installationen bei internationalen Motorsportevents sowie dauerhaft betriebenen „Race Experience“-Standorten. Nutzer können dabei entweder zeitbasiert oder über Ticketmodelle teilnehmen. Im Rahmen der Event-Use-Cases soll das System künftig auch bei internationalen Motorsportveranstaltungen wie dem Goodwood Festival of Speed eingesetzt werden, um reale Fahrdaten direkt in interaktive Simulator- und Racing-Erlebnisse zu übertragen.

Bislang wurden rund 300.000 Euro an Investitionen aus dem österreichischen Umfeld eingesammelt, die vor allem in die Entwicklung der Technologie und den Aufbau der ersten Standorte geflossen sind. Eine weitere Finanzierungsrunde ist in Vorbereitung.

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