10.02.2023

Crypto Weekly #90: US-Kryptobörse Kraken erhält Staking-Verbot – was dies jetzt bedeutet

Diese Woche: 30 Mio. Dollar Strafe - und künftig kein Staking-Angebot mehr am US-Markt. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs zwischen der Kryptobörse Kraken und der US-Börsenaufsicht. Was sind die Hintergründe und welche Folgen wird dies nun haben?
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Foto: Adobe Stock/piter2121

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Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 21.900 US-Dollar (-7 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.550 Dollar (-6 %)
  • BNB: 309 Dollar (-5 %)
  • Cardano (ADA): 0,36 Dollar (-9 %)
  • Solana (SOL): 21 Dollar (-14 %)

? US-Börsenaufsicht verbietet Kryptobörse Kraken Staking

Manchmal geht es ganz schnell. Erst vorletzte Woche stand in Crypto Weekly #88 : “Von der US-Börsenaufsicht können potenziell jederzeit Aktionen kommen, die sich auf den Markt niederschlagen.” Und jetzt ist es auch schon passiert. 

Die US-Börsenaufsicht, die Securities and Exchange Commission (SEC), hat die Branche geschockt. Und zwar exakt mit dem Thema, das schon seit Jahren einer der großen Risikofaktoren für die US-Kryptobranche ist: der rechtliche Status von Krypto-Assets in den USA – und ob diese als Wertpapiere nach US-Recht einzustufen sind. Auch dieses Thema hatten wir erst in der Vorwoche in Crypto Weekly #89 behandelt.

Diese Woche wurde zunächst über Medienberichte bekannt, dass die Behörde eine Untersuchung der US-Kryptobörse Kraken zu genau dieser Frage eingeleitet hat. Und dass diese schon weit fortgeschritten sein soll. 

Am Donnerstagabend bestätigte sich dies: Die Börsenaufsicht gab bekannt, bereits einen Vergleich mit  Kraken erreicht zu haben. Und der hat es in sich. 

Es geht um das Staking-Angebot der Börse. Staking kommt bei sogenannten “Proof of Stake”-Chains wie Ethereum oder Solana zum Einsatz und ist eine Alternative zum Mining, wie es etwa bei Bitcoin verwendet wird. Validatoren, die neue Blocks zur Chain hinzufügen wollen, müssen kein energieintensives Mining betreiben – sondern eine bestimmte Anzahl an Token in einem Smart Contract hinterlegen und dort “sperren” lassen. Im Gegenzug erhalten sie zinsähnliche Erträge. 

Nun zu den Eckpunkten des Vergleichs:

  • Kraken hat demnach mit seinem Staking-Angebot US-Wertpapierrecht gebrochen
  • Krakens “Staking-as-a-Service”-Programm hätte nach US-Recht einen Prozess zur Registrierung von Wertpapieren bei der SEC durchlaufen müssen
  • die Börse muss deswegen nun 30 Mio. US-Dollar Strafe zahlen
  • außerdem muss Kraken sein Staking-Angebot in den USA einstellen

Im Rahmen des Vergleichs musste sich Kraken zwar nicht im rechtlichen Sinne schuldig bekennen. Das Ergebnis spricht aber für sich. Dass die Börse sich verpflichten musste, Staking am US-Markt nicht mehr anzubieten, ist ein ziemlich weitreichender Schritt. Und dieser wirft natürlich die Frage auf, welche weiteren Folgen dies nun hat.

Gleich vorweg: Kraken darf nur in den USA kein Staking mehr anbieten. Für Kundinnen und Kunden außerhalb der USA wird die Börse Staking über Tochterunternehmen weiterhin ermöglichen. Und auch Personen in den USA, die ihre Krypto-Assets auf eigene Faust staken (nicht über zentralisierte Akteure wie Börsen) sind nicht betroffen.

? Was bedeutet die Entscheidung für Coinbase und andere Staking-Anbieter?

Die große Frage ist nun aber: Was bedeutet die Entscheidung für andere Staking-Anbieter in den USA? Klar ist: Es waren keine Punkte, die spezifisch für Kraken waren, die die Börsenaufsicht gestört haben. Sondern generell das Staking-Angebot. Das heißt auch, dass es für andere Anbieter jetzt eng werden könnte. Was diesen natürlich bewusst ist. 

Nehmen wir etwa Coinbase. Die US-Kryptobörse ist schon länger nicht gut auf die SEC zu sprechen. Ein geplantes Produkt zum Verleih von Kryptowährungen konnte im Sommer 2021 nicht starten – weil die SEC schon vorher klar gemacht hatte, dass Coinbase dafür den Prozess zur Registrierung von Wertpapieren durchlaufen müsse. Schon damals hatte sich Coinbase-CEO Brian Armstrong die Behörde scharf kritisiert.

Und auch diese Woche meldete er sich mit Kritik zu Wort. Noch vor Bekanntwerden des Kraken-Vergleichs schrieb er auf Twitter von “Gerüchten, dass die SEC Krypto-Staking in den USA für Privatanleger:innen” verbieten wolle. Er hoffe, dass diese Gerüchte nicht wahr seien. Die USA würden damit in eine “schreckliche Richtung” gehen. Staking sei eine “wichtige Innovation” und “kein Wertpapier”.

Es ist also eine gewisse Nervosität wahrzunehmen. Dass der Vergleich der SEC mit Kraken direkte Implikationen für Coinbase haben wird, bestreitet die Börse jedenfalls. Der Chief Legal Officer (CLO) von Coinbase, Paul Grewal, sagte gegenüber The Block, das eigene Staking-Angebot unterscheide sich “grundlegend” von Krakens Staking-Produkt. 

Ob die Börsenaufsicht dies auch so sieht, wird sich erst zeigen müssen. Klar ist aber: Die SEC hat sich keineswegs nur an Spezifika des Kraken-Angebots gestört. Und SEC-Chef Gary Gensler twitterte nun anlässlich der Entscheidung auch: “Ob durch Staking-as-a-Service, Lending oder andere Mittel, Krypto-Vermittler müssen die von unseren Gesetzen geforderten Offenlegungen und Sicherheitsvorkehrungen bieten”.

Und: Der konkrete Fall und die Inhalte des Vergleichs zwischen der Börsenaufsicht und Kraken waren vor dieser Woche zwar noch nicht absehbar. Aber völlig überraschend kommt ein solches Ergebnis trotzdem nicht. 

Immerhin hat Gensler schon im vergangenen September recht deutlich in den Raum gestellt, dass er Staking-Anbieter im Konflikt mit dem US-Wertpapierrecht sieht. In Crypto Weekly #71 wurde dies berichtet und eingeordnet.

? Wie sich die Nachricht am Kryptomarkt ausgewirkt hat

Kommen wir nun noch zur Marktentwicklung. Hat sich die Meldung in den Kursen am Kryptomarkt niedergeschlagen? Die Antwort ist eindeutig: Ja. Bei Bitcoin, Ethereum und den meisten übrigen großen Kryptowährungen ist in den Charts eine direkte Kursreaktion nach Bekanntwerden der Nachricht sichtbar. 

Und diese hat auch dazu geführt, dass die 7-Tages-Performances von beispielsweise Bitcoin und Ethereum in den klar negativen Bereich gerutscht sind. Anfang der Woche hatten sich die Kurse zunächst seitwärts bewegt.

Allerdings: Überbewerten sollte man diese Kursreaktion auch nicht. Ja, sie war vorhanden – aber vom Umfang her war sie auch nicht fürchterlich stark. Bei Bitcoin reden wir etwa von einem Rückgang von rund 22.800 Dollar auf 21.800 Dollar. 

Nimmt man den Mittwoch noch dazu (als die ersten noch unbestätigten Medienberichte aufgetaucht waren), gelangen wir zu einem Ausgangslevel von etwas über 23.000 Dollar. Vor allem angesichts der starken Kursentwicklung seit Jahresbeginn ist dies alles andere als dramatisch.

Ist die Sache damit durchgestanden? Keineswegs. Dass die US-Börsenaufsicht ein permanenter Risikofaktor für die Kursentwicklung von Krypto-Assets ist, war bekannt. Insofern wurde der Markt nicht völlig überrascht. Allerdings ist die konkrete Einigung nun vom Umfang her weitreichender als von den meisten erwartet worden wäre. 

Entscheidend wird nun sein, welche Schritte die Börsenaufsicht als nächstes setzt. Sollten bald weitere Maßnahmen gegen andere große Akteure folgen, wird sich auch in den Kursen niederschlagen. Klar ist jedenfalls: Die Unsicherheit am Markt ist zurück. Und Gary Gensler hat mehr als deutlich gemacht, dass die Börsenaufsicht in den nächsten Monaten ein großer Risikofaktor für die Branche bleiben wird.


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Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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ACR, ACR Award, ACR-Preis
(c) AEE/Gassner/OFI/ - Die ACR-Awards für Innovation gingen heuer an fünf Preisträger:innen.

Jedes Jahr holt die ACR (Austrian Cooperative Research) zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) KMU-Innovationen vor den Vorhang. Im Rahmen der ACR-Enquete wurden insgesamt fünf Preise vergeben: der ACR Woman Award powered by FFG, der ACR Start-up Preis powered by aws und drei ACR-Innovationspreise.

ACR Woman Award 2024

Gabriele Ettenberger-Bornberg vom ACR-Institut OFI (Österreichisches Forschungsinstitut für Chemie und Technik) ist die Preisträgerin des ACR Woman Award 2024. Im Projekt “RobiDES” hat sie mit ihrem Team einen autonomen Roboter für die Desinfektion von Oberflächen im Gesundheitsbereich entwickelt.

Aus dem im Rahmen von “COIN KMU-Innovationsnetzwerke” geförderten Projekt hervorgegangen, ist der Roboter in der Lage, Infektionskeime durch den Einsatz von UV-LED zu inaktivieren. Schließlich kann in medizinischen Einrichtungen nur durch die gründliche Desinfektion von Umgebungsflächen sichergestellt werden, dass sich Infektionen nicht weiter ausbreiten und dafür seien manuelle Maßnahmen nicht immer ausreichend.

ACR
(c) OFI – Gabriele Ettenberger-Bornberg, Preisträgerin des ACR Woman Award 2024.

Insofern schaffe der entwickelte autonome Hygiene-Roboter in mehrfacher Hinsicht Abhilfe: Er reduziert den Zeit- und Arbeitsaufwand und kann auch bei hohem Infektionsrisiko eingesetzt werden. Im Praxistest unter Realbedingungen konnten die Forscher:innen unter der Leitung von Ettenberger-Bornberg zeigen, dass auch die entwickelte Navigationssoftware den speziellen Anforderungen und Rahmenbedingungen im Gesundheitsbereich gerecht werde.

Start-up Preis 2024

Wie Gärreste aus Biogasanlagen profitabel verwertet werden können, untersuchten die Terra Green GmbH und das ACR-Institut AEE INTEC im Projekt “BioProfit”. Für ihre innovativen und nachhaltigen Verfahrenskonzepte erhielten sie den ACR Start-up-Preis 2024.

Betreiber von Biogasanlagen kennen es: Die im Produktionsprozess anfallenden Gärreste sind in mehrfacher Hinsicht problematisch. Während der hohe Wassergehalt Lager- und Transportkosten in die Höhe treibt, kann eine Ausbringung in der Landwirtschaft durch überschüssige Nährstoffe negative Auswirkungen für die Umwelt haben. Zudem entweicht der in den Gärresten enthaltene Kohlenstoff rasch in die Atmosphäre, der für Böden wichtige Kohlenstoff geht verloren.

Geht es nach dem Forscher:innen-Team hinter “BioProfit”, schlummert in den vermeintlichen Abfällen jede Menge ungenutztes Potenzial, das durch richtige Aufbereitung gehoben werden kann.

Die Forscher:innen der ACR-Institute AEE INTEC, GET, ZFE und IWI zeigten gemeinsam mit dem Startup Terra Green und der Brauerei Göss auf, wie Probleme synergetisch in Angriff genommen werden können. Trennt man die Gärreste nämlich in ihre festen und flüssigen Bestandteile auf, kann ihnen ein zweites Leben eingehaucht werden. Während sich aus der Flüssigfraktion ein Stickstoffdüngemittel erzeugen lässt, ist die Feststofffraktion als Ersatz für Torf einsetzbar, dessen Abbau umweltschädlich ist. So entstehen gänzlich neue Produkte mit vielversprechendem Marktpotenzial, während die Gärrestvolumina um mehr als 80 Prozent reduziert würden und mit ihnen auch die Kosten für Lagerung und Transport.

“Das neue Verfahrenskonzept ermöglicht es, das große stoffliche Potenzial des Gärrestes optimal zu nutzen und damit eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu etablieren”, sagt Christian Platzer, Projektleiter am AEE INTEC.

ACR-Innovationspreis 2024

Dem ACR-Institut VÖZ und der Salzburg Wohnbau GmbH ist beim Bau der Volksschule Adnet mit der Entwicklung einer CO2-reduzierten Zementsorte ein großer Schritt Richtung Nachhaltigkeit in einer sehr energieintensiven Branche gelungen. Für das Forschungsprojekt “Neue Kompositzemente” erhielten sie den ACR-Innovationspreis 2024.

Kaum eine Branche ist derzeit so gefordert, ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren, wie die Zementindustrie. Allein in Österreich werden jährlich rund vier Millionen Tonnen des Baustoffs hergestellt und in erheblichem Ausmaß CO2-Emissionen freigesetzt. Zumindest derzeit noch. Denn die Vereinigung der Österreichischen Zementindustrie (VÖZ), Mitglied des ACR-Forschungsnetzwerks, hat den Handlungsbedarf erkannt und 2022 eine Roadmap zur Erreichung der CO2-Neutralität bis zum Jahr 2050 veröffentlicht.

Mit diesem Ziel vor Augen entstand das Projekt “Neue Kompositzemente”, in dem Zement-Rezepturen erforscht und auf ihre Praxistauglichkeit getestet wurden.

Hinter dem etwas sperrigen Namen “CEM II/C” versteckt sich eine neue Zementsorte, die den CO2-Fußabdruck herkömmlicher Rezepturen um 25 Prozent verringern soll, aber sonst wie gewohnt verwendet werden kann. Ein entscheidender Erfolgsfaktor war dabei vor allem der industrieweite Schulterschluss.

Zement
(c) VÖZ – Cornelia Bauer, Projektleiterin bei der VÖZ.

“Wir haben in der gesamten Branche gemeinsam an einem Strang gezogen”, sagt Cornelia Bauer, Projektleiterin bei der VÖZ. “So haben sich österreichweit alle Zementhersteller am Forschungsprojekt beteiligt und in ihren Werken großtechnische Mahlversuche durchgeführt.”

Innovationspreis 2024 Teil 2

Im Projekt „PVReValue“ gelang dem Österreichischen Forschungsinstitut für Chemie und Technik (OFI) und der Circulyzer GmbH gemeinsam mit einem Konsortium die Grundlage zur nahezu vollständigen Kreislaufführung alter PV-Module. Dafür erhielten sie ebenfalls den ACR-Innovationspreis 2024.

Photovoltaik-Anlagen sind gekommen, um zu bleiben. Bereits 2022 überschritt die weltweit installierte Leistung die 1000-GW-Marke und auch in Österreich hat sich der Wert von 2020 bis 2023 auf 7,8 GW nahezu vervierfacht. Zunehmend dringlich wird damit auch die Frage, wie mit PV-Modulen umgegangen wird, die das Ende ihres Lebenszyklus erreichen.

In der Regel sind die Module etwa 20 bis 30 Jahre im Einsatz, relevante Abfallströme befinden sich derzeit also noch auf sehr geringem Niveau. In den nächsten Jahren werden diese aber beträchtlich ansteigen und müssen entsprechend behandelt werden. Eine bevorstehende Mammutaufgabe, die das Projektkonsortium von “PVReValue” erkannt hat. OFI und die Circulyzer GmbH untersuchen daher gemeinsam mit weiteren Forschungs- und Unternehmenspartnern, wie eine möglichst ganzheitliche Kreislaufführung von PV-Modulen gelingen kann.

“Wir möchten 95 Prozent der Materialien recyceln können”, erklärt Anika Gassner, Projektleiterin am OFI, das ambitionierte Ziel. Die wohl größte Hürde auf dem Weg dorthin liegt in der Vielzahl an Materialien, die in einem PV-Modul verbaut sind, und an der erheblichen Vielfalt der am Markt erhältlichen PV-Module. Umso wichtiger sei in einem ersten Schritt daher die Analyse der enthaltenen Materialien.

Im Schichtaufbau betrachtet, besteht jedes PV-Modul aus drei verschiedenen Fraktionen: der Solarglasscheibe, den Solarzellen mit metallischen Leiterbahnen (meist aus Silber und Kupfer) und der mehrlagigen, polymeren Rückseitenfolie. Um die wertvollen Materialien verwerten zu können, trennen die Forscher:innen die komplexen Materialverbunde durch mechanische und thermische Verfahren erst einmal in ihre Bestandteile auf. Das ermöglicht es in Folge, die entstehenden Fraktionen zu charakterisieren und für eine weitere Verwertung aufzubereiten.

ACR-Innovationspreis 2024 Teil 3

Auch beim letzten ACR-Preis war erneut das Forschungsinstitut für Chemie und Technik (OFI) beteiligt und hat ein Methoden-Set zur Sicherheitsbewertung von Menstruationsprodukten entwickelt, das in eine entsprechende ISO-Norm einfließen soll.

Fast die Hälfte der Bevölkerung ist regelmäßig auf sie angewiesen, angemessene Sicherheitsbestimmungen lassen aber weiter auf sich warten. Während in der EU viele Bereiche bis ins kleinste Detail reglementiert sind, unterliegen Menstruationsprodukte wie Tampons und Binden nur sehr oberflächlichen Auflagen. Und das, obwohl hinlänglich bekannt ist, dass das Vaginalgewebe sehr durchlässig und damit besonders anfällig für toxische Chemikalien und Reizstoffe ist.

Aus dieser Sicherheitslücke heraus ist bei OFI das Projekt “LEIFS” (Let it flow safely) entstanden. Mit der Lebensmittelversuchsanstalt (LVA) und dem Industriewissenschaftlichen Institut (IWI) holte man noch zwei weitere ACR-Institute ins Boot, um gemeinsam ein klares Ziel zu verfolgen: Erstmals einheitliche Methoden zur Sicherheitsbewertung von Menstruationsartikeln zu schaffen und damit den Grundstein für eine internationale Standardisierung zu legen, wie es sie etwa für Medizinprodukte bereits gibt.

Denn, mögliche Gesundheitsrisiken, die von Menstruationsartikeln ausgehen, sind vielfältig und bisher kaum untersucht. So könne eine Belastung der Produkte mit Pestiziden, Schwermetallen oder toxischen Kohlenwasserstoffverbindungen keineswegs ausgeschlossen werden. Bei Mehrwegartikeln kämen durch die Reinigung, Lagerung und Wiederverwendung zusätzliche potenzielle Gefahrenquellen hinzu.

Um Anforderungen an verschiedene Produktgruppen ganzheitlich abbilden und entsprechende Bewertungsparameter festlegen zu können, wurden hierbei relevante Stakeholder wie Hersteller, Behörden und Beratungsstellen von Anfang an in das Projekt einbezogen. Bei den anschließenden chemischen, mechanischen und biologischen Testungen stellte das Projektteam durch In-vitro-Versuche außerhalb lebender Organismen zudem sicher, dass keine Tiere zu Schaden kommen.

Ein Teil der Methoden konnte in Anlehnung an bestehende Normen, etwa für Medizinprodukte, entwickelt werden, wobei das überaus empfindliche Vaginalgewebe entsprechende Adaptionen erforderlich machte. Die entstandenen Teststrategien sind für verschiedene Anwendungsfälle adaptierbar: “Je nach Produkt setze ich unterschiedliche Bausteine zusammen, um möglichst viele Risiken und Sicherheitsaspekte abzudecken”, beschreibt Elisabeth Mertl, Projektleiterin am OFI, die Vorgehensweise.

Nun stehe Herstellern und Laboren ein “universell anwendbares Methoden-Set” zur Risikobewertung zur Verfügung, das für Menstruationsprodukte unabhängig von ihrer Verwendungsart und den enthaltenen Materialien eingesetzt werden könne.

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