03.02.2023

Crypto Weekly #89: Die nächste US-Zinserhöhung – und Bitcoin steigt auf über 24.000 Dollar

Diese Woche: Nach einem schwachen Wochenstart setzte sich die Aufwärtsbewegung nach der US-Zinsentscheidung am Mittwoch doch fort - und das, obwohl die Fed die Zinsen neuerlich erhöhte. Außerdem: Was hinter dem starken Kursanstieg der Coinbase-Aktie steckt.
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Bitcoin
Foto: Adobe Stock

brutkasten Crypto Weekly ist unser wöchentliches Briefing zum Kryptomarkt und kann hier als Newsletter abonniert werden.


Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 23.285 US-Dollar (+2 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.640 Dollar (+2 %)
  • BNB: 331 Dollar (+9 %)
  • Solana (SOL): 24 Dollar (+/-0 %)
  • Cardano (ADA): 0,4 Dollar (+5 %)

? Die Aufwärtsbewegung hält an

Seit drei Wochen geht es aufwärts am Kryptomarkt – und zwar ganz ordentlich. Hintergrund ist, wie berichtet, vor allem die wieder gestiegene Risikofreude auch an den traditionellen Finanzmärkten. Und die hängt stark mit der US-Geldpolitik zusammen. Denn am Markt setzt man aktuell darauf, dass die US-Notenbank Fed die Inflation unter Kontrolle bekommt und langsam ein Ende der Zinserhöhungen absehbar wird. 

So weit, so bekannt. In Crypto Weekly wurde das zuletzt häufiger beleuchtet. Daher will ich euch nicht mit dieser alten Story langweilen. Aber dennoch müssen wir noch einmal über die Fed reden. Weil sie diese Woche der Auslöser für die größte Kursbewegung im Markt war.

Aber der Reihe nach. Denn zum Start der Woche war die Kursentwicklung noch etwas holprig. Mit den Kursen ging es zunächst abwärts. Was aber nur die wenigsten wirklich beunruhigt haben dürfte.

Immerhin haben wir jetzt drei Wochen eine starke Kursentwicklung gesehen – bei der aber unklar war (und weiterhin ist!), wie fundamental gerechtfertigt sie wirklich ist. Eine Gegenbewegung ist da völlig normal, unter Umständen sogar gesund für die Marktentwicklung.

?? Wie die US-Notenbank diese Woche den Kryptomarkt bewegte

Dann kam aber der Mittwoch. Und der brachte einen starken Push nach oben. Dieser lässt sich zeitlich sehr genau zuordnen – und zwar zur Fed-Zinsentscheidung. Die US-Notenbank verkündete am Mittwochabend ihre nächste Zinserhöhung. Dies betrug 0,25 Prozentpunkte und fiel damit geringer aus als die vorigen. 

Was aber nicht entscheidend war: Denn diesen Zinsschritt hatte ohnehin jeder erwartet. Die am Derivaten-Markt eingepreiste implizierte Wahrscheinlichkeit dafür betrug über 98 Prozent.

Mit der Zinsentscheidung wird auch immer ein begleitendes Statement veröffentlicht, mit dem die Notenbank ihre Entscheidungen begründet und einen zumindest vagen Ausblick für die Zukunft abgibt. Außerdem gab es dieses Mal auch eine Pressekonferenz mit Fed-Chef Jerome Powell.

  • Die Märkte – so auch der Kryptomarkt – reagierten zunächst negativ auf die Zinsentscheidung
  • dann drehten sie aber rasch – und legten deutlich zu.
  • Bitcoin stieg erstmals seit August 2022 über die Marke von 24.000 Dollar

Grundsätzlich ist dies kein ungewöhnliches Muster. Es kommt immer wieder vor, dass die Marktreaktion zuerst in die eine Richtung geht. Und dann, wenn Fed-Chef Powell spricht, doch in die andere. Das oben beschriebene Muster stünde beispielsweise in Einklang mit einer Situation, in der Powell in seiner Pressekonferenz ein Ende der Zinserhöhungen andeuten würde.

Allerdings: Das war nicht der Fall. Powell sagte beispielsweise explizit, dass es zu früh wäre, um den Kampf gegen die hohe Inflation als gewonnen zu betrachten. Er stelle auch klar, dass weitere Zinserhöhungen notwendig seien. Aber immerhin erwähnte Powell, dass der Inflationsdruck langsam nachlasse. Und dass der Prozess der Disinflation (also ein Sinken der Inflationsrate) begonnen habe. 

Das war es, was man an den Märkten hören wollte. “Auch wenn er mehrfach gesagt hat, dass die Geldpolitik der Fed noch nicht ausreichend restriktiv ist, um die Inflation wieder auf 2 Prozent zu bringen, haben andere Aussagen doch impliziert, dass wir dem mittlerweile ziemlich nahe kommen”, sagte etwa der Investmentstratege Sam Stovall vom Analyseunternehmen CFRA gegenüber Reuters.

Es bleibt also dabei: An den Finanzmärkten wird ein Ende der Zinserhöhungen in den USA eingepreist. Die Risikofaktoren für dieses Szenario haben wir in Crypto Weekly #88 behandelt – und die bleiben weiter aktuell.

? 25 Prozent Plus an einem Handelstag: Was hinter dem Kursanstieg der Coinbase-Aktie steckt

Die Kursgewinne der vergangenen Woche am Kryptomarkt machen sich auch bei Aktien von Krypto-Unternehmen bemerkbar. Die Coinbase-Aktie etwa ist seit Anfang des Jahres ebenfalls wieder in einer Aufwärtsbewegung. Und diese Woche bekam sie einen zusätzlichen Push: Am Donnerstag ging es gleich 24 Prozent nach oben.

Hintergrund des Kursanstiegs: Eine Sammelklage in den USA. Oder besser gesagt: Eine gescheiterte Sammelklage. Diese war im März vergangenen Jahres bei einem Gericht in New York eingebracht worden. Nun schmetterte sie ein Richter ab. 

Im Wesentlichen warfen die Kläger Coinbase vor, dass 79 gelistete Token in Wirklichkeit unregistrierte Wertpapiere seien – und dass sich Coinbase auch nicht als Broker registriert habe. Die Klage war auf der Annahme aufgebaut, dass Coinbase als Verkäufer der Token auftritt. Genau dies nachzuweisen sei den Klägern aber nicht gelungen, entschied der Richter.

Der Coinbase-Aktienkurs erreichte am Donnerstag 81 Dollar. Seit Jahresbeginn hat die Aktie damit ein Plus von 130 Prozent verzeichnet. Von ihrem Höchststand ist sie damit aber noch immer weit entfernt: Dieser lag an ihrem ersten Handelstag im April 2021 bei knapp 460 Dollar. Von diesem Höchststand gerechnet liegt die Aktie auch weiterhin über 80 Prozent im Minus.

Welche Frage die Klage aber nicht geklärt hat: Ob die in der Klage genannten Token tatsächlich als unregistrierte Wertpapiere nach US-Recht einzustufen sind. Auf welche Krypto-Assets dies generell zutrifft, ist eine der großen ungelösten Fragen für die Krypto-Branche in den USA. 

Der Chef der Börsenaufsicht, Gary Gensler, hat in der Vergangenheit immer wieder klargemacht, dass er sehr viele Krypto-Assets potenziell für unregistrierte Wertpapiere hält – möglicherweise sogar alle bis auf Bitcoin. 

Ein geplantes Lending-Produkt von Coinbase konnte im Sommer 2021 nicht starten, weil die Börsenaufsicht bereits klargemacht hatte, dass Coinbase damit den Prozess zur Registrierung von Wertpapieren durchlaufen müsse. Coinbase-CEO Brian Armstrong kritisierte die Behörde damals recht scharf und auch öffentlich. Coinbase vertritt die Position, dass kein einziger gelisteter Token als Wertpapier einzustufen ist.

Ein weiteres prominentes Beispiel: Das Verfahren, das die Börsenaufsicht bereits im Dezember 2020 gegen Ripple und die Kryptowährung XRP angestrengt hat. Ein Urteil gibt es hier bis heute nicht. Letztlich wird die Frage für die Branche ein Risikofaktor bleiben – bis die USA einen eindeutigen Rechtsrahmen geschaffen haben, der Klarheit schafft. Dies dürfte aber noch dauern.


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Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Um vom Flughafen in Tallinn in die Innenstadt zu kommen, bietet sich eine Fahrt mit dem Fahrdienst Bolt an. Die Autos, E-Scooter und Leih­räder des estnischen Unicorns prägen hier das Straßenbild. 2013 gegründet macht das Unternehmen mittlerweile mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz. Die Erfolgsgeschichte von Bolt ist in Estland kein Einzelfall: Bei 1,3 Millionen Einwohner hat der baltische Staat bereits zehn Unicorns hervorgebracht – eine der höchsten Konzentrationen pro Kopf weltweit. Das Auto wird per App bestellt, keine zwei Minuten später ist es da. Der Fahrer scherzt über die durchaus kühlen 16 Grad Mitte Juli: „Estonian summer!“, sagt er schmunzelnd, mit russischem Akzent. Ungewöhnlich ist das in Estland nicht, war man hier vor knapp 40 Jahren doch noch Teil der Sowjetunion.

„Das Land hatte es natürlich nicht einfach. Als es 1991 unabhängig wurde, standen die Esten erst mal vor dem Nichts. Aber sie hatten auch die Chance, von null anzufangen – und haben dann aufs richtige Pferd gesetzt: die Digitalisierung“, sagt Tim Schnöckelborg, ein Deutscher, der seit eineinhalb Jahren in Estland lebt und hier bereits mehrere Unternehmen gegründet hat.

Der digitale Staat

An diesem sonnigen Tag tummeln sich auf dem Rathausplatz in der Mitte Tallinns viele Menschen. Schnöckelborg ist einer von ihnen. Vom digitalen Staat hat er vor allem bei der Gründung seiner Unternehmen profitiert. Bei einem Kaffee erklärt er, was den Kern des Systems ausmacht:

„Der große Vorteil kommt dadurch zustande, dass hier die gesamte Administration des Landes digitalisiert ist. Du kannst also mit der elektronischen Unterschrift alles nutzen, was ein Staat an Dienstleistungen bietet.“

© Hannah Fasching – Tim Schnöckelborg.

Wer sich einen Überblick verschaffen will, kann das e-Estonia Briefing Centre aufsuchen, ein eigenes Besucherzentrum, das über den digitalen Staat informiert. Ein Besuch zeigt: Die digitale Gesellschaft basiert zunächst auf Wissen. Durch landesweite Schulungsprogramme und Initiativen für Senior wurde die gesamte Bevölkerung mitgenommen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Transparenz: „Die Behörden können auf sehr viel zugreifen, theoretisch auch auf mein Bankkonto. Wichtig ist aber: Niemand kann deine Daten geheim abrufen. Ich kann online einsehen, wer wann mit welcher Begründung welche Daten von mir von einer Behörde in die andere transferiert hat. Das schafft Vertrauen“, beschreibt Schnöckelborg seine Erfahrung.

Unternehmensgründung aus der Ferne

Schnöckelborg hat in Estland schon mehrere Unternehmen gegründet, er ist ein sogenannter „e-Resident“. Das estnische e-Residency-Programm ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen einen sicheren Zugang zu den elektronischen Behördendiensten Estlands. So lässt sich aus fast allen Ländern der Welt in rund 15 Minuten ein estnisches Unternehmen gründen.

„Anfangs dachten wir, es wäre vor allem für Menschen außerhalb der EU attraktiv, da ein estnisches Unternehmen ihnen den EU-Binnenmarkt öffnen würde. Nach etwa der Hälfte der Zeit stellten wir fest, dass es aufgrund der geringen Bürokratie auch für EU-Bürger sehr attraktiv ist“, erzählt Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency. Seit dem Start des Programms 2014 haben mehr als 133.000 Personen aus 185 Ländern den e-Residency-Status erhalten und zusammen etwa 39.000 Firmen gegründet. So auch Tim Schnöckelborg:

„Ich habe mein erstes Unternehmen als e-Resident an einem Freitagabend gestartet, und am Samstagmorgen war die Firma da“, blickt er nach wie vor verblüfft zurück.

Was Gründer zusätzlich nach Estland zieht, ist das Steuersystem. „Wir besteuern Unternehmen nicht, solange sie das Geld im Unternehmen belassen. Es gibt also keine Körperschaftsteuer auf einbehaltene Gewinne. Steuern fallen erst an, wenn man Geld aus dem Unternehmen entnimmt, und davon profitieren auch wir: Im vergangenen Jahr zahlten e-Residency-Unternehmen Steuern in Höhe von über 125 Millionen Euro in Estland“, so Vahtras. Im „International Tax Competitiveness Index“ der US-Denkfabrik Tax Foundation, der die OECD-Länder vergleicht, liegt Estland seit zwölf Jahren auf Platz eins.

Europa, der zersplitterte Markt

In den Gesprächen, die von Euphorie über das estnische System geprägt sind, schleicht sich immer wieder Frustration ein. Denn so gut das System hier funktioniert: Im europaweiten Markt stoßen die Gründer dennoch auf Blockaden. Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society, kennt die Probleme.

Mardisoo ist Gründerin des Insurtechs Cachet, das sie von Estland aus in elf Länder skalierte. Heute setzt sie sich in der Society für die nächste Generation von Gründer:innen ein und versucht, Blockaden europaweit abzubauen. „Wenn ich mit meinem Unternehmen in Europa expandieren will, begegne ich 27 verschiedenen Arten der Unternehmensregistrierung, 27 verschiedenen Notar- und Gerichtssystemen. Wenn du als kleines Startup ein globales Unternehmen aufbauen willst, bist du oft besser dran, woanders hinzugehen, meist in die USA. Das tun viele Startups – und das ist nicht gut für Europa“, so Mardisoo.

© Mardisoo – Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society.

Auf die Frage, warum die EU für Unternehmensgründungen so unattraktiv sei, antwortet Mardisoo ohne Zögern: „Zu 100 Prozent das Geld. Die Hauptprobleme sind das Geld, die Investor:innen und die Investitionen.“

Vahtras von e-Residency ergänzt: „Investoren sagen sehr oft: ‚Gründe eine Firma in Delaware, weil das für mich einfacher ist‘“ – einfacher, als sich mit den unterschiedlichen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten auseinanderzusetzen. Um diesen Kapital- und Talentabfluss zu stoppen, ruht die Hoffnung nun auf einem Konzept aus Brüssel: der EU Inc.

Das „28. Regime“

Hinter der EU Inc. steht die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Gesellschaftsform, dem sogenannten „28. Regime“: Neben 27 nationale Rechtsformen soll eine 28. treten, die eine schnelle, vollständig digitale Gründung ohne Mindeststammkapital ermöglicht.

Nachdem die Forderung nach der EU Inc. über die Jahre von Tausenden europäischen Gründer getragen wurde, verkündete EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 20. Jänner 2026 beim Weltwirtschaftsforum in Davos das Vorhaben. Ziel sei eine wahrhaft europäische Unternehmensstruktur mit einheitlichen Kapitalregeln in der gesamten EU: „Unsere Unternehmer, die innovativen Firmen, werden ein Unternehmen binnen 48 Stunden in jedem Mitgliedstaat anmelden können, komplett online. Letzten Endes brauchen wir ein System, in dem Unternehmen nahtlos in ganz Europa Geschäfte machen und Finanzmittel beschaffen können, genauso einfach wie auf einheitlichen Märkten wie den USA oder China.“

Am 18. März 2026 legte die Kommission den Verordnungsentwurf erstmals vor. In der europäischen Startup-Szene stieß er auf heftige Kritik, weil zentrale Forderungen wie die freie Wahl des Registrierungssitzes von Unternehmen nicht erfüllt wurden. Eine Überarbeitung fordern europaweit Vertreter der Szene mit der Initiative „EU-INC“.

Estland als Weg zur EU Inc.?

Zurück im baltischen Staat: Was mit dem 28. Regime gefordert wird – also der Digital-first-Ansatz, geringes Startkapital sowie eine schnelle und grenzüberschreitende Unternehmensgründung –, setzt Estland mit e-Residency bereits seit mehr als zehn Jahren um. Warum das Konzept also nicht einfach kopieren?

© Vahtras – Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency.

„Wir haben zur Kommission gesagt: ‚Schaut euch unser Programm an, schaut, wie wir das gelöst haben; vielleicht könnt ihr es wiederverwenden‘“, sagt Vahtras, und weiter: „Unser System ist nicht zu 100 Prozent das, was die EU Inc. sein soll, aber auch, wenn wir nur 50 Prozent der Lösungen bereits umsetzen, sind wir bereit, das zu teilen. Ich hoffe, dass die EU Inc. funktionieren wird – und dass sie die estnische e-Residency als eine Art Blaupause in Betracht ziehen; einfach, um zu sehen, was für uns funktioniert.“

Starken Gegenwind bekommt die EU Inc. von lokalen Akteuren wie Gewerkschaften und Notariatskammern. „Ich glaube nicht, dass irgendjemand Angst vor der EU Inc. haben sollte“, erklärt Hedi Mardisoo. „Einige große Länder blockieren die Umsetzung immer noch und versuchen, viele der wichtigsten Punkte zu verwässern. Man muss sich die Frage stellen: Will man das Alte tatsächlich verändern – oder will man die neue Regulierung einfach so hinbiegen, dass sie zum eigenen System passt? Das kann nicht funktionieren. Wenn man neue Innovationen regulieren will, kann man sie nicht in die alten Rahmenbedingungen quetschen.“

Um mit der EU Inc. erfolgreich zu sein, brauche es einen Mentalitätswandel, sagt Mardisoo: „Was wir aus Estland mitgeben können, ist, alles so einfach wie möglich zu gestalten. Ich war in anderen Ländern tätig, wo die Menschen Angst vor den Behörden hatten. Das zu ändern ist das Erste, was wir anstreben sollten. Dann wird das Umfeld für Unternehmen viel günstiger, die aus der Komfortzone heraustreten und etwas Neues und Innovatives aufbauen wollen.“

Die Währung Vertrauen

„Selbst wenn es eine EU Inc. geben würde, würde ich jedes Mal wieder hier in Estland gründen. Ich sehe den positiven Ansatz der EU-Initiative, aber ich glaube, dass sie in der Realität bei Weitem nicht konkurrenzfähig zu dem Modell ist, das man hier über Jahrzehnte aufgebaut hat“, zieht Tim Schnöckelborg sein Fazit.

Dass Estland heute die Früchte seiner radikalen Digitalisierungsstrategie aus den 90er-Jahren erntet, steht außer Frage. Dennoch ist jede Gesellschaft ein Resultat ihrer Vergangenheit, und in Europa gibt es 27 verschiedene davon. Die Umsetzung einer EU Inc., die den Vorstellungen aller entspricht, bleibt eine Herkulesaufgabe. Estland kann keine Lösung für alle sein, aber der Besuch im baltischen Staat zeigt: Es kann anders gehen, und das mit Erfolg. Das kleine Land profitiert dabei vor allem vom wichtigsten Gut, das man braucht, um Strukturen zu verändern: Vertrauen. Vielleicht ist es genau dieses Vertrauen, das erst geschaffen werden muss, bevor eine EU Inc. für alle und damit eine europaweite Verbesserung der Gründungsbedingungen gelingen kann.


Dieser Beitrag ist im Rahmen von „eurotours 2026“ entstanden, einem Projekt des Bundeskanzleramts, finanziert aus Bundesmitteln.

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