03.02.2023

Crypto Weekly #89: Die nächste US-Zinserhöhung – und Bitcoin steigt auf über 24.000 Dollar

Diese Woche: Nach einem schwachen Wochenstart setzte sich die Aufwärtsbewegung nach der US-Zinsentscheidung am Mittwoch doch fort - und das, obwohl die Fed die Zinsen neuerlich erhöhte. Außerdem: Was hinter dem starken Kursanstieg der Coinbase-Aktie steckt.
/artikel/crypto-weekly-89
Bitcoin
Foto: Adobe Stock

brutkasten Crypto Weekly ist unser wöchentliches Briefing zum Kryptomarkt und kann hier als Newsletter abonniert werden.


Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 23.285 US-Dollar (+2 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.640 Dollar (+2 %)
  • BNB: 331 Dollar (+9 %)
  • Solana (SOL): 24 Dollar (+/-0 %)
  • Cardano (ADA): 0,4 Dollar (+5 %)

? Die Aufwärtsbewegung hält an

Seit drei Wochen geht es aufwärts am Kryptomarkt – und zwar ganz ordentlich. Hintergrund ist, wie berichtet, vor allem die wieder gestiegene Risikofreude auch an den traditionellen Finanzmärkten. Und die hängt stark mit der US-Geldpolitik zusammen. Denn am Markt setzt man aktuell darauf, dass die US-Notenbank Fed die Inflation unter Kontrolle bekommt und langsam ein Ende der Zinserhöhungen absehbar wird. 

So weit, so bekannt. In Crypto Weekly wurde das zuletzt häufiger beleuchtet. Daher will ich euch nicht mit dieser alten Story langweilen. Aber dennoch müssen wir noch einmal über die Fed reden. Weil sie diese Woche der Auslöser für die größte Kursbewegung im Markt war.

Aber der Reihe nach. Denn zum Start der Woche war die Kursentwicklung noch etwas holprig. Mit den Kursen ging es zunächst abwärts. Was aber nur die wenigsten wirklich beunruhigt haben dürfte.

Immerhin haben wir jetzt drei Wochen eine starke Kursentwicklung gesehen – bei der aber unklar war (und weiterhin ist!), wie fundamental gerechtfertigt sie wirklich ist. Eine Gegenbewegung ist da völlig normal, unter Umständen sogar gesund für die Marktentwicklung.

?? Wie die US-Notenbank diese Woche den Kryptomarkt bewegte

Dann kam aber der Mittwoch. Und der brachte einen starken Push nach oben. Dieser lässt sich zeitlich sehr genau zuordnen – und zwar zur Fed-Zinsentscheidung. Die US-Notenbank verkündete am Mittwochabend ihre nächste Zinserhöhung. Dies betrug 0,25 Prozentpunkte und fiel damit geringer aus als die vorigen. 

Was aber nicht entscheidend war: Denn diesen Zinsschritt hatte ohnehin jeder erwartet. Die am Derivaten-Markt eingepreiste implizierte Wahrscheinlichkeit dafür betrug über 98 Prozent.

Mit der Zinsentscheidung wird auch immer ein begleitendes Statement veröffentlicht, mit dem die Notenbank ihre Entscheidungen begründet und einen zumindest vagen Ausblick für die Zukunft abgibt. Außerdem gab es dieses Mal auch eine Pressekonferenz mit Fed-Chef Jerome Powell.

  • Die Märkte – so auch der Kryptomarkt – reagierten zunächst negativ auf die Zinsentscheidung
  • dann drehten sie aber rasch – und legten deutlich zu.
  • Bitcoin stieg erstmals seit August 2022 über die Marke von 24.000 Dollar

Grundsätzlich ist dies kein ungewöhnliches Muster. Es kommt immer wieder vor, dass die Marktreaktion zuerst in die eine Richtung geht. Und dann, wenn Fed-Chef Powell spricht, doch in die andere. Das oben beschriebene Muster stünde beispielsweise in Einklang mit einer Situation, in der Powell in seiner Pressekonferenz ein Ende der Zinserhöhungen andeuten würde.

Allerdings: Das war nicht der Fall. Powell sagte beispielsweise explizit, dass es zu früh wäre, um den Kampf gegen die hohe Inflation als gewonnen zu betrachten. Er stelle auch klar, dass weitere Zinserhöhungen notwendig seien. Aber immerhin erwähnte Powell, dass der Inflationsdruck langsam nachlasse. Und dass der Prozess der Disinflation (also ein Sinken der Inflationsrate) begonnen habe. 

Das war es, was man an den Märkten hören wollte. “Auch wenn er mehrfach gesagt hat, dass die Geldpolitik der Fed noch nicht ausreichend restriktiv ist, um die Inflation wieder auf 2 Prozent zu bringen, haben andere Aussagen doch impliziert, dass wir dem mittlerweile ziemlich nahe kommen”, sagte etwa der Investmentstratege Sam Stovall vom Analyseunternehmen CFRA gegenüber Reuters.

Es bleibt also dabei: An den Finanzmärkten wird ein Ende der Zinserhöhungen in den USA eingepreist. Die Risikofaktoren für dieses Szenario haben wir in Crypto Weekly #88 behandelt – und die bleiben weiter aktuell.

? 25 Prozent Plus an einem Handelstag: Was hinter dem Kursanstieg der Coinbase-Aktie steckt

Die Kursgewinne der vergangenen Woche am Kryptomarkt machen sich auch bei Aktien von Krypto-Unternehmen bemerkbar. Die Coinbase-Aktie etwa ist seit Anfang des Jahres ebenfalls wieder in einer Aufwärtsbewegung. Und diese Woche bekam sie einen zusätzlichen Push: Am Donnerstag ging es gleich 24 Prozent nach oben.

Hintergrund des Kursanstiegs: Eine Sammelklage in den USA. Oder besser gesagt: Eine gescheiterte Sammelklage. Diese war im März vergangenen Jahres bei einem Gericht in New York eingebracht worden. Nun schmetterte sie ein Richter ab. 

Im Wesentlichen warfen die Kläger Coinbase vor, dass 79 gelistete Token in Wirklichkeit unregistrierte Wertpapiere seien – und dass sich Coinbase auch nicht als Broker registriert habe. Die Klage war auf der Annahme aufgebaut, dass Coinbase als Verkäufer der Token auftritt. Genau dies nachzuweisen sei den Klägern aber nicht gelungen, entschied der Richter.

Der Coinbase-Aktienkurs erreichte am Donnerstag 81 Dollar. Seit Jahresbeginn hat die Aktie damit ein Plus von 130 Prozent verzeichnet. Von ihrem Höchststand ist sie damit aber noch immer weit entfernt: Dieser lag an ihrem ersten Handelstag im April 2021 bei knapp 460 Dollar. Von diesem Höchststand gerechnet liegt die Aktie auch weiterhin über 80 Prozent im Minus.

Welche Frage die Klage aber nicht geklärt hat: Ob die in der Klage genannten Token tatsächlich als unregistrierte Wertpapiere nach US-Recht einzustufen sind. Auf welche Krypto-Assets dies generell zutrifft, ist eine der großen ungelösten Fragen für die Krypto-Branche in den USA. 

Der Chef der Börsenaufsicht, Gary Gensler, hat in der Vergangenheit immer wieder klargemacht, dass er sehr viele Krypto-Assets potenziell für unregistrierte Wertpapiere hält – möglicherweise sogar alle bis auf Bitcoin. 

Ein geplantes Lending-Produkt von Coinbase konnte im Sommer 2021 nicht starten, weil die Börsenaufsicht bereits klargemacht hatte, dass Coinbase damit den Prozess zur Registrierung von Wertpapieren durchlaufen müsse. Coinbase-CEO Brian Armstrong kritisierte die Behörde damals recht scharf und auch öffentlich. Coinbase vertritt die Position, dass kein einziger gelisteter Token als Wertpapier einzustufen ist.

Ein weiteres prominentes Beispiel: Das Verfahren, das die Börsenaufsicht bereits im Dezember 2020 gegen Ripple und die Kryptowährung XRP angestrengt hat. Ein Urteil gibt es hier bis heute nicht. Letztlich wird die Frage für die Branche ein Risikofaktor bleiben – bis die USA einen eindeutigen Rechtsrahmen geschaffen haben, der Klarheit schafft. Dies dürfte aber noch dauern.


Hier geht’s zu allen Folgen des brutkasten Crypto Weekly


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

Deine ungelesenen Artikel:
12.08.2026

EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
/artikel/eu-verpackungsverordnung-gilt-was-jetzt-auf-unternehmen-zukommt
12.08.2026

EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
/artikel/eu-verpackungsverordnung-gilt-was-jetzt-auf-unternehmen-zukommt
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Crypto Weekly #89: Die nächste US-Zinserhöhung – und Bitcoin steigt auf über 24.000 Dollar

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Crypto Weekly #89: Die nächste US-Zinserhöhung – und Bitcoin steigt auf über 24.000 Dollar

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Crypto Weekly #89: Die nächste US-Zinserhöhung – und Bitcoin steigt auf über 24.000 Dollar

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Crypto Weekly #89: Die nächste US-Zinserhöhung – und Bitcoin steigt auf über 24.000 Dollar

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Crypto Weekly #89: Die nächste US-Zinserhöhung – und Bitcoin steigt auf über 24.000 Dollar

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Crypto Weekly #89: Die nächste US-Zinserhöhung – und Bitcoin steigt auf über 24.000 Dollar

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Crypto Weekly #89: Die nächste US-Zinserhöhung – und Bitcoin steigt auf über 24.000 Dollar

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Crypto Weekly #89: Die nächste US-Zinserhöhung – und Bitcoin steigt auf über 24.000 Dollar

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Crypto Weekly #89: Die nächste US-Zinserhöhung – und Bitcoin steigt auf über 24.000 Dollar