20.01.2023

Crypto Weekly #87: Bitcoin und Ethereum steigen auf Kursniveaus von vor FTX-Pleite

Diese Woche: Es geht im neuen Jahr weiter aufwärts mit den Krypto-Kursen. Und auch die nun offiziell gewordene Pleite des Lending-Unternehmens Genesis kann die Stimmung nicht trüben.
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Ethereum & Bitcoin
Foto: Adobe Stock

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Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 21.100 US-Dollar (+11 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.550 Dollar (+9 %)
  • BNB: 290 Dollar (+/-0 %)
  • Solana (SOL): 21 Dollar (+28 %)
  • Avalanche (AVAX): 16 Dollar (+4 %)

? Es geht weiter aufwärts am Kryptomarkt

Starten wir mit der guten Nachricht – und das ist die Kursentwicklung. Es ist diese Woche weiter aufwärts gegangen am Kryptomarkt. Schon in der vorigen Ausgabe von Crypto Weekly hatten wir thematisiert, dass sich mit Ende des schwierigen Kryptojahres 2022 und dem Beginn des neuen Jahres die Stimmung etwas gedreht hat. 

An dieser Stelle sei noch einmal betont: Einen rationalen Grund, einen Zusammenhang zwischen dem Jahreswechsel und der Kursentwicklung herzustellen, gibt es selbstverständlich nicht.

Aber Finanzmärkte sind zumindest vorerst wieder in den “Risk on”-Modus gewechselt – und das stützt auch den Kryptomarkt. Hauptsächlicher Grund: Die zunehmende Hoffnung, dass US-Notenbank bald einen Kurswechsel hinlegen könnte. Die Inflationsrate in den USA sinkt seit Monaten – vielleicht kommen damit auch bald die Zinserhöhungen zu einem Ende, so die Hoffnung der Marktakteure.

Mit der gestiegenen Risikofreude an den traditionellen Finanzmärkten geht es jetzt auch für die Krypto-Kurse wieder aufwärts. Und zwar auf Niveaus, die wir schon seit längerer Zeit nicht mehr gesehen haben. 

? Bitcoin und Ethereum erreichen Kursniveaus von vor der FTX-Pleite

Nehmen wir etwa Bitcoin: Diese Woche überschritt der Kurs erstmals seit Anfang November wieder die Marke von 20.000 US-Dollar. Ähnlich das Bild bei Ethereum: Der Ether-Kurs stieg zwischenzeitlich über 1.600 Dollar – ebenfalls erstmals seit Anfang November. 

Anfang November – da war doch etwas. Genau, die Pleite der Kryptobörse FTX, die die Branche erschüttert hatte. Der Markt reagierte auf die Pleite zunächst mit starken Verlusten, stabilisierte sich im Anschluss allerdings durchaus rasch wieder. 

Und jetzt sind wir an dem Punkt angelangt, an dem zumindest Bitcoin und Ethereum ihre nach der FTX-Pleite aufgetretenen Kursverluste wieder aufgeholt haben. 

Für viele andere Coins gilt dies allerdings nicht. Solana (SOL) beispielsweise. FTX-Gründer Sam Bankman-Fried hatte bereits früh in das Projekt investiert, seine Tradingfirma Alameda hielt große SOL-Bestände. Der Abverkauf nach der FTX-Pleite traf den SOL-Kurs dann besonders hart. 

Und von einer Erholung wie bei Bitcoin oder Ethereum ist er auch jetzt noch weit entfernt: Vor der FTX-Pleite wurde SOL bei rund 36 Dollar gehandelt. Aktuell liegt der Kurs bei 21 Dollar. 

Allerdings: Die gute Marktentwicklung der vergangenen beiden Wochen ist dennoch nicht spurlos am Solana-Token vorübergegangen: Noch Anfang des neuen Jahres ist der Kurs bei 9 Dollar gelegen. 

Was zeigt: Die aktuellen Kursgewinne am Kryptomarkt sind vom allgemeinen Stimmungsumschwung getrieben. Und Solana ist eben von einem niedrigeren Niveau gestartet – weil aufgrund der Verbindung zu Sam Bankman-Fried der Abverkauf im November drastischer ausgefallen war als bei anderen Krypto-Assets. 

? Warum die Gemini-Pleite den Markt nicht mehr interessiert hat

Unabhängig von der Marktentwicklung sind die Auswirkungen der FTX-Pleite aber durchaus noch sehr präsent. Die Aufarbeitung des Kriminalfalls FTX wird sich noch über Jahre ziehen. Und eine ganz konkrete Auswirkung kam diese Woche dazu: Der auf den Verleih von Krypto-Assets spezialisierte Broker Genesis hat in den USA nun offiziell einen Insolvenzantrag eingebracht.

Eine Überraschung war dies nicht mehr. Genesis hatte bereits kurz nach der FTX-Pleite Auszahlungen an Kundinnen und Kunden vollständig gestoppt. Der Konkurrent BlockFi wiederum hatte noch im November seine Zahlungsunfähigkeit erklärt. Genesis dagegen trat in Gespräche mit den Gläubigern ein, um eine Lösung zu finden. 

Zu diesen Gläubigern gehörte unter anderem die US-Kryptobörse Gemini. Deren Gründer sind die Winklevoss-Zwillinge, die in Europa vor allem wegen ihres Rechtsstreits mit Mark Zuckerberg über die Gründung von Facebook bekannt sind. Und Genesis hat für Gemini das Lending-Angebot Gemini Earn umgesetzt. Dessen Nutzer dann ebenfalls vom Genesis-Auszahlungsstopp betroffen waren.

Die Winklevoss-Zwillinge gründeten daraufhin ein Gläubiger-Komitee, um sich mit anderen Kreditgebern von Genesis abzustimmen. Dass die Gespräche eher holprig liefen, wurde aber recht schnell klar: Cameron Winklevoss attackierte den Chef des Genesis-Mutterkonzerns Digital Currency Group (DCG), Barry Silbert, mehrfach öffentlich. 

Unter anderem warf er ihm vor, Kundengelder zwischen den unterschiedlichen DCG-Unternehmen verschoben zu haben – und nun nicht ernsthaft zu verhandeln. Winklevoss forderte dann auch Silberts Rücktritt. Was diesen aber nicht beeindruckte. Zuletzt kam dann auch noch raus, dass die US-Börsenaufsicht beide involvierte Unternehmen wegen Gemini Earn vor Gericht bringen wird. Weil es sich nach Ansicht der Behörde dabei um unregistrierte Wertpapierangebote handelt.

Diese Woche folgte nun also der Insolvenzantrag. Dies sei der beste Weg, um bestehende Assets zu bewahren und würde das bestmögliche Ergebnis für alle Beteiligten schaffen, ließ der Interim-CEO von Genesis, Derar Islim, in einer Stellungnahme mitteilen. Nach eigenen Angaben hat Genesis noch über 150 Mio. Dollar zur Verfügung, was ermögliche, den Betrieb während der Restrukturierung aufrecht zu erhalten. 

Den Blutdruck der Winklevoss-Brüder dürfte dies nicht gerade gesenkt haben. Immerhin sind diese der Ansicht, dass ihnen Genesis noch 900 Mio. Dollar an Kundengeldern schuldet. Cameron Winklevoss meldete sich auch gleich auf Twitter zu Wort: Er kündigte eine sofortige Klage gegen den Genesis-Mutterkonzern Digital Currency Group und auch gegen CEO Barry Silbert selbst an – sofern Silbert nicht “zu Sinnen” käme und ein faires Angebot machen würde. Auch das Wort “Betrug” fiel dabei.

Eine Marktreaktion rief die nun offizielle Genesis-Pleite nicht hervor. Und der Grund liegt auf der Hand: Sie hatte sich seit Wochen abgezeichnet und war dementsprechend vollständig eingepreist. Spätestens nach den Twitter-Attacken von Cameron Winklevoss war klar: Bei den Gesprächen wird nicht mehr viel herauskommen. 

Insofern bestätigte der Antrag schließlich nur das, was ohnehin allerorts erwartet wurde. Die größere Gefahr für die Kursentwicklung ist aktuell ein Stimmungsumschwung auf der Makroebene. Was kryptospezifische Risikofaktoren angeht, müssten es andere Akteure sein, die in Schwierigkeiten geraten – nicht solche, die ohnehin jeder schon seit Wochen in den Seilen hängen sieht.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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