09.12.2022

Crypto Weekly #83: Neuer EU-Entwurf zu Krypto-Steuerregeln – mit einem großen Fragezeichen

Diese Woche: Am Kryptomarkt blieb es zuletzt weiterhin erstaunlich ruhig. News gibt's aber auf der Regulierungsebene: Ein neuer Vorschlag der EU-Kommission zu Meldepflichten für Kryptosteuern beinhaltete eine Überraschung - und eine große Frage bleibt offen.
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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

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Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 17.200 US-Dollar (+2 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.290 Dollar (+1 %)
  • BNB: 291 Dollar (+/-0 %)
  • Cardano (ADA): 0,31 Dollar (+/-0 %)

? Nach FTX-Pleite: Bitcoin und Ethereum bewegen sich weiter in engen Bahnen

Wir haben es vergangene Woche in Crypto Weekly #82 bereits ausführlich thematisiert: Die unmittelbaren Kursreaktionen des Kryptomarkts auf das Desaster um die Pleitebörse FTX waren zwar deutlich. Aber in weiterer Folge hatte sich der Markt erstaunlich schnell stabilisiert. Die richtig starken Verluste beschränken sich auf Token mit direktem Bezug zu FTX oder dessen Gründer Sam Bankman-Fried.

An dieser Stelle sei wiederholt: Ob dies so bleibt, ist völlig offen. Der Markt ist angeschlagen, die Stimmung schlecht – und wenn morgen die nächste Negativschlagzeile die Kurse in den Abgrund reißt, kann niemand ernsthaft überrascht sein.

Zumindest diese Woche war es aber noch nicht so weit. Vielmehr setzte sich die unspektakuläre Kursentwicklung weiter fort. Nehmen wir etwa Bitcoin. Der BTC-Kurs bewegte sich in den vergangenen sieben Tagen in einer engen Range zwischen knapp 16.800 Dollar und etwas unter 17.400 Dollar. 

Bei Ethereum ist das Bild ganz ähnlich: Hier reden wir von einer Bandbreite zwischen rund 1.220 Dollar und 1.300 Dollar. Für den berüchtigt volatilen Kryptomarkt ist das nichts.

Und dies schlägt sich dann klarerweise auch in den 7-Tagesperformances der großen Kryptowährungen nieder: Hier ergeben sich in den Top 10 gegenüber vergangenen Freitag durchwegs Prozentveränderungen im niedrigen einstelligen Prozentbereich.

Impulse für den Handel könnten in nächster Zeit nicht nur die erwähnten mögliche Negativschlagzeilen aus der Krypto-Branche liefern. Die Makro-Ebene war in diesem Jahr wohl der stärkste Einflussfaktor für den Markt. Und auch wenn zuletzt wieder branchenspezifische Themen dominiert haben: In der kommenden Woche stehen Zinsentscheidung der Notenbanken in der Eurozone und in den USA an. Und was mögliche Auswirkungen auf die Kurse am Kryptomarkt angeht, sollte man dies zumindest am Radar haben.

?? EU-Kommission veröffentlicht Entwurf zu Kryptosteuer-Meldepflichten…

Eine Folge der FTX-Pleite war unmittelbar klar: Für Vorhaben zur Krypto-Regulierung wird das Fiasko keinen Rückenwind liefern. Dies gilt insbesondere für die USA, wo der rechtliche Status von Krypto-Assets weitgehend unklar ist und ein genereller rechtlicher Rahmen noch fehlt. FTX-Gründer Sam Bankman-Fried (SBF) war in der US-Politik gut vernetzt und wurde dort als eines der Gesichter der Branche wahrgenommen. 

Auch in den USA wird ein grundlegender regulatorisches Rahmenwerk für die Kryptobranche kommen. Noch ist unklar, wann und in welcher Form – aber man kann davon ausgehen, dass das FTX-Desaster nicht dazu beitragen wird, dass das Rahmenwerk besonders freundlich ausfallen wird.

Dann gibt es aber noch die Europäische Union (EU). Hier ist die Situation eine etwas andere: Der Beschluss der Verordnung “Markets in Crypto Assets” (MiCA) ist bereits weit fortgeschritten und könnte aus jetziger Sicht schon ab 2024 rechtswirksam werden. 

Daneben gibt es allerdings auch noch die DAC-8 (Directive on Administrative Cooperation). Bei der Amtshilfe-Richtlinie geht es, wie der Name schon sagt, um die Zusammenarbeit unterschiedlicher Verwaltungsbehörden innerhalb der EU – um Dinge wie Meldepflichten und Informationsaustausch. Und zwar zur Vermeidung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche. DAC-8 ist nun die achte Änderung der Richtlinie – und dabei geht es um Krypto-Assets.

Diese Woche hat die Europäische Kommission nun einen konkreten Textvorschlag für eben diese DAC-8 veröffentlicht. Die Eckpunkte waren grundsätzlich schon bekannt. Zentraler Bestandteil der DAC-8 ist eine steuerliche Meldepflicht für Anbieter von Krypto-Assets wie Broker und Börsen. 

Verdient man als Anleger mit Krypto-Assets Geld und wird steuerpflichtig, muss man dies klarerweise in der Steuererklärung angeben. Anders als etwa bei Banken und Aktien gibt es aber keinen Automatismus – und auch keine Möglichkeit für die Behörden, die Angaben zu überprüfen. Klar, die Finanzämter können Belege anfordern. Aber sie haben keinen Zugriff auf die Daten der Kryptobörsen. Dies soll sich nun ändern. 

? …mit einer Überraschung und einer großen offenen Frage

Der nun veröffentlichte Entwurf beinhaltete eine Überraschung: Bisher ging man in der Branche (beispielsweise hier in diesem Blog-Eintrag des Linzer Kryptosteuer-Startups Blockpit) davon aus, dass die Berichtspflicht von Krypto-Transaktionen sämtliche in der EU angesiedelten Anbieter treffen würde. Das Wiener Fintech Bitpanda etwa sowieso. Aber auch Unternehmen aus Drittstaaten, die Lizenzen in EU-Staaten haben, wie etwa Coinbase oder selbst Binance, das in Frankreich eine europäische Lizenz erhalten hat.

Jetzt zeigt sich aber: Der nun vorliegende Entwurf würde nun dem Text nach deutlich weiter gehen. Es wären demnach nicht nur Anbieter mit EU-Lizenz betroffen. Sondern sämtliche Anbieter, die Kundinnen und Kunden in der EU haben, “unabhängig von ihrer Größe oder ihres Standorts”, wie es in der Mitteilung der Europäischen Kommission heißt. Meldepflichtig sollen sowohl Transaktionen innerhalb eines Landes als auch internationale werden.

Und ebenfalls interessant: “In manchen Fällen werden die Berichtspflichten Non-Fungible Tokens (NFTs) abdecken”, heißt es weiter. Außerdem soll eine EU-weite Mindeststrafe definiert werden, die Mitgliedstaaten bei schweren Verstößen gegen die Meldepflichten einheben müssen. Hier will man offenbar dagegen vorbeugen, dass einzelne Staaten die Richtline lax umsetzen – und Anbieter dann in diese Staaten ausweichen. 

Was nun die nächsten Schritte sind: Über den Entwurf wird als nächstes im EU-Parlament beraten. Dann soll er im Rat beschlossen werden. Die Kommission geht jedenfalls davon aus, dass die neuen Berichtspflichten mit 1. Jänner 2026 schlagend werden.

Eine große Frage bleibt dabei: Sofern der Entwurf in diesem Form beschlossen wird – kann er wirklich auch so durchgesetzt werden? Denn genau dies ist der Punkt, warum viele bisher davon ausgegangen waren, dass sich die Richtlinie nur auf Anbieter mit Sitz in der EU beziehen würde: Weil hier klar ist, dass die Berichtspflichten auch durchgesetzt werden können. 

Wobei: Der Punkt mit den geplanten verbindlichen Mindeststrafen deutet schon darauf hin, dass selbst hier die Kommission derzeit Probleme sieht. In einem Q&A zu den geplanten Änderungen der Richtlinie heißt es auch explizit: “Strafen und Compliance-Maßnahmen variieren von einem Mitgliedstaat zum nächsten sehr stark.” Dies gefährde die Effizienz der DAC-Richtlinie. Und daher seien die Mindeststrafen notwendig. Ob diese schließlich auch im endgültigen Text von DAC-8 bleiben werden – oder ob sie von einzelnen Staaten wieder wegverhandelt werden, wird sich erst zeigen müssen.

Und gerade weil es schon innerhalb der EU offenbar Bedenken der Kommission zur Durchsetzbarkeit gibt, bleibt jene außerhalb der EU das große Fragezeichen. Das inkludiert auch dezentrale Börsen (DEX), wenn hinter diesen keine konkreten Unternehmen stehen – und sie als reine Open-Source-Softwareprotokolle existieren.

Hier schließt sich aber der Kreis zur FTX-Pleite: Wenn europäische Anlegerinnen und Anleger dadurch noch stärker auf in der EU regulierte Börsen zurückgreifen, ist dieses Thema 2026 vielleicht gar kein so großes mehr.


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Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Um vom Flughafen in Tallinn in die Innenstadt zu kommen, bietet sich eine Fahrt mit dem Fahrdienst Bolt an. Die Autos, E-Scooter und Leih­räder des estnischen Unicorns prägen hier das Straßenbild. 2013 gegründet macht das Unternehmen mittlerweile mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz. Die Erfolgsgeschichte von Bolt ist in Estland kein Einzelfall: Bei 1,3 Millionen Einwohner hat der baltische Staat bereits zehn Unicorns hervorgebracht – eine der höchsten Konzentrationen pro Kopf weltweit. Das Auto wird per App bestellt, keine zwei Minuten später ist es da. Der Fahrer scherzt über die durchaus kühlen 16 Grad Mitte Juli: „Estonian summer!“, sagt er schmunzelnd, mit russischem Akzent. Ungewöhnlich ist das in Estland nicht, war man hier vor knapp 40 Jahren doch noch Teil der Sowjetunion.

„Das Land hatte es natürlich nicht einfach. Als es 1991 unabhängig wurde, standen die Esten erst mal vor dem Nichts. Aber sie hatten auch die Chance, von null anzufangen – und haben dann aufs richtige Pferd gesetzt: die Digitalisierung“, sagt Tim Schnöckelborg, ein Deutscher, der seit eineinhalb Jahren in Estland lebt und hier bereits mehrere Unternehmen gegründet hat.

Der digitale Staat

An diesem sonnigen Tag tummeln sich auf dem Rathausplatz in der Mitte Tallinns viele Menschen. Schnöckelborg ist einer von ihnen. Vom digitalen Staat hat er vor allem bei der Gründung seiner Unternehmen profitiert. Bei einem Kaffee erklärt er, was den Kern des Systems ausmacht:

„Der große Vorteil kommt dadurch zustande, dass hier die gesamte Administration des Landes digitalisiert ist. Du kannst also mit der elektronischen Unterschrift alles nutzen, was ein Staat an Dienstleistungen bietet.“

© Hannah Fasching – Tim Schnöckelborg.

Wer sich einen Überblick verschaffen will, kann das e-Estonia Briefing Centre aufsuchen, ein eigenes Besucherzentrum, das über den digitalen Staat informiert. Ein Besuch zeigt: Die digitale Gesellschaft basiert zunächst auf Wissen. Durch landesweite Schulungsprogramme und Initiativen für Senior wurde die gesamte Bevölkerung mitgenommen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Transparenz: „Die Behörden können auf sehr viel zugreifen, theoretisch auch auf mein Bankkonto. Wichtig ist aber: Niemand kann deine Daten geheim abrufen. Ich kann online einsehen, wer wann mit welcher Begründung welche Daten von mir von einer Behörde in die andere transferiert hat. Das schafft Vertrauen“, beschreibt Schnöckelborg seine Erfahrung.

Unternehmensgründung aus der Ferne

Schnöckelborg hat in Estland schon mehrere Unternehmen gegründet, er ist ein sogenannter „e-Resident“. Das estnische e-Residency-Programm ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen einen sicheren Zugang zu den elektronischen Behördendiensten Estlands. So lässt sich aus fast allen Ländern der Welt in rund 15 Minuten ein estnisches Unternehmen gründen.

„Anfangs dachten wir, es wäre vor allem für Menschen außerhalb der EU attraktiv, da ein estnisches Unternehmen ihnen den EU-Binnenmarkt öffnen würde. Nach etwa der Hälfte der Zeit stellten wir fest, dass es aufgrund der geringen Bürokratie auch für EU-Bürger sehr attraktiv ist“, erzählt Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency. Seit dem Start des Programms 2014 haben mehr als 133.000 Personen aus 185 Ländern den e-Residency-Status erhalten und zusammen etwa 39.000 Firmen gegründet. So auch Tim Schnöckelborg:

„Ich habe mein erstes Unternehmen als e-Resident an einem Freitagabend gestartet, und am Samstagmorgen war die Firma da“, blickt er nach wie vor verblüfft zurück.

Was Gründer zusätzlich nach Estland zieht, ist das Steuersystem. „Wir besteuern Unternehmen nicht, solange sie das Geld im Unternehmen belassen. Es gibt also keine Körperschaftsteuer auf einbehaltene Gewinne. Steuern fallen erst an, wenn man Geld aus dem Unternehmen entnimmt, und davon profitieren auch wir: Im vergangenen Jahr zahlten e-Residency-Unternehmen Steuern in Höhe von über 125 Millionen Euro in Estland“, so Vahtras. Im „International Tax Competitiveness Index“ der US-Denkfabrik Tax Foundation, der die OECD-Länder vergleicht, liegt Estland seit zwölf Jahren auf Platz eins.

Europa, der zersplitterte Markt

In den Gesprächen, die von Euphorie über das estnische System geprägt sind, schleicht sich immer wieder Frustration ein. Denn so gut das System hier funktioniert: Im europaweiten Markt stoßen die Gründer dennoch auf Blockaden. Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society, kennt die Probleme.

Mardisoo ist Gründerin des Insurtechs Cachet, das sie von Estland aus in elf Länder skalierte. Heute setzt sie sich in der Society für die nächste Generation von Gründer:innen ein und versucht, Blockaden europaweit abzubauen. „Wenn ich mit meinem Unternehmen in Europa expandieren will, begegne ich 27 verschiedenen Arten der Unternehmensregistrierung, 27 verschiedenen Notar- und Gerichtssystemen. Wenn du als kleines Startup ein globales Unternehmen aufbauen willst, bist du oft besser dran, woanders hinzugehen, meist in die USA. Das tun viele Startups – und das ist nicht gut für Europa“, so Mardisoo.

© Mardisoo – Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society.

Auf die Frage, warum die EU für Unternehmensgründungen so unattraktiv sei, antwortet Mardisoo ohne Zögern: „Zu 100 Prozent das Geld. Die Hauptprobleme sind das Geld, die Investor:innen und die Investitionen.“

Vahtras von e-Residency ergänzt: „Investoren sagen sehr oft: ‚Gründe eine Firma in Delaware, weil das für mich einfacher ist‘“ – einfacher, als sich mit den unterschiedlichen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten auseinanderzusetzen. Um diesen Kapital- und Talentabfluss zu stoppen, ruht die Hoffnung nun auf einem Konzept aus Brüssel: der EU Inc.

Das „28. Regime“

Hinter der EU Inc. steht die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Gesellschaftsform, dem sogenannten „28. Regime“: Neben 27 nationale Rechtsformen soll eine 28. treten, die eine schnelle, vollständig digitale Gründung ohne Mindeststammkapital ermöglicht.

Nachdem die Forderung nach der EU Inc. über die Jahre von Tausenden europäischen Gründer getragen wurde, verkündete EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 20. Jänner 2026 beim Weltwirtschaftsforum in Davos das Vorhaben. Ziel sei eine wahrhaft europäische Unternehmensstruktur mit einheitlichen Kapitalregeln in der gesamten EU: „Unsere Unternehmer, die innovativen Firmen, werden ein Unternehmen binnen 48 Stunden in jedem Mitgliedstaat anmelden können, komplett online. Letzten Endes brauchen wir ein System, in dem Unternehmen nahtlos in ganz Europa Geschäfte machen und Finanzmittel beschaffen können, genauso einfach wie auf einheitlichen Märkten wie den USA oder China.“

Am 18. März 2026 legte die Kommission den Verordnungsentwurf erstmals vor. In der europäischen Startup-Szene stieß er auf heftige Kritik, weil zentrale Forderungen wie die freie Wahl des Registrierungssitzes von Unternehmen nicht erfüllt wurden. Eine Überarbeitung fordern europaweit Vertreter der Szene mit der Initiative „EU-INC“.

Estland als Weg zur EU Inc.?

Zurück im baltischen Staat: Was mit dem 28. Regime gefordert wird – also der Digital-first-Ansatz, geringes Startkapital sowie eine schnelle und grenzüberschreitende Unternehmensgründung –, setzt Estland mit e-Residency bereits seit mehr als zehn Jahren um. Warum das Konzept also nicht einfach kopieren?

© Vahtras – Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency.

„Wir haben zur Kommission gesagt: ‚Schaut euch unser Programm an, schaut, wie wir das gelöst haben; vielleicht könnt ihr es wiederverwenden‘“, sagt Vahtras, und weiter: „Unser System ist nicht zu 100 Prozent das, was die EU Inc. sein soll, aber auch, wenn wir nur 50 Prozent der Lösungen bereits umsetzen, sind wir bereit, das zu teilen. Ich hoffe, dass die EU Inc. funktionieren wird – und dass sie die estnische e-Residency als eine Art Blaupause in Betracht ziehen; einfach, um zu sehen, was für uns funktioniert.“

Starken Gegenwind bekommt die EU Inc. von lokalen Akteuren wie Gewerkschaften und Notariatskammern. „Ich glaube nicht, dass irgendjemand Angst vor der EU Inc. haben sollte“, erklärt Hedi Mardisoo. „Einige große Länder blockieren die Umsetzung immer noch und versuchen, viele der wichtigsten Punkte zu verwässern. Man muss sich die Frage stellen: Will man das Alte tatsächlich verändern – oder will man die neue Regulierung einfach so hinbiegen, dass sie zum eigenen System passt? Das kann nicht funktionieren. Wenn man neue Innovationen regulieren will, kann man sie nicht in die alten Rahmenbedingungen quetschen.“

Um mit der EU Inc. erfolgreich zu sein, brauche es einen Mentalitätswandel, sagt Mardisoo: „Was wir aus Estland mitgeben können, ist, alles so einfach wie möglich zu gestalten. Ich war in anderen Ländern tätig, wo die Menschen Angst vor den Behörden hatten. Das zu ändern ist das Erste, was wir anstreben sollten. Dann wird das Umfeld für Unternehmen viel günstiger, die aus der Komfortzone heraustreten und etwas Neues und Innovatives aufbauen wollen.“

Die Währung Vertrauen

„Selbst wenn es eine EU Inc. geben würde, würde ich jedes Mal wieder hier in Estland gründen. Ich sehe den positiven Ansatz der EU-Initiative, aber ich glaube, dass sie in der Realität bei Weitem nicht konkurrenzfähig zu dem Modell ist, das man hier über Jahrzehnte aufgebaut hat“, zieht Tim Schnöckelborg sein Fazit.

Dass Estland heute die Früchte seiner radikalen Digitalisierungsstrategie aus den 90er-Jahren erntet, steht außer Frage. Dennoch ist jede Gesellschaft ein Resultat ihrer Vergangenheit, und in Europa gibt es 27 verschiedene davon. Die Umsetzung einer EU Inc., die den Vorstellungen aller entspricht, bleibt eine Herkulesaufgabe. Estland kann keine Lösung für alle sein, aber der Besuch im baltischen Staat zeigt: Es kann anders gehen, und das mit Erfolg. Das kleine Land profitiert dabei vor allem vom wichtigsten Gut, das man braucht, um Strukturen zu verändern: Vertrauen. Vielleicht ist es genau dieses Vertrauen, das erst geschaffen werden muss, bevor eine EU Inc. für alle und damit eine europaweite Verbesserung der Gründungsbedingungen gelingen kann.


Dieser Beitrag ist im Rahmen von „eurotours 2026“ entstanden, einem Projekt des Bundeskanzleramts, finanziert aus Bundesmitteln.

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