09.12.2022

Crypto Weekly #83: Neuer EU-Entwurf zu Krypto-Steuerregeln – mit einem großen Fragezeichen

Diese Woche: Am Kryptomarkt blieb es zuletzt weiterhin erstaunlich ruhig. News gibt's aber auf der Regulierungsebene: Ein neuer Vorschlag der EU-Kommission zu Meldepflichten für Kryptosteuern beinhaltete eine Überraschung - und eine große Frage bleibt offen.
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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

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Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 17.200 US-Dollar (+2 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.290 Dollar (+1 %)
  • BNB: 291 Dollar (+/-0 %)
  • Cardano (ADA): 0,31 Dollar (+/-0 %)

? Nach FTX-Pleite: Bitcoin und Ethereum bewegen sich weiter in engen Bahnen

Wir haben es vergangene Woche in Crypto Weekly #82 bereits ausführlich thematisiert: Die unmittelbaren Kursreaktionen des Kryptomarkts auf das Desaster um die Pleitebörse FTX waren zwar deutlich. Aber in weiterer Folge hatte sich der Markt erstaunlich schnell stabilisiert. Die richtig starken Verluste beschränken sich auf Token mit direktem Bezug zu FTX oder dessen Gründer Sam Bankman-Fried.

An dieser Stelle sei wiederholt: Ob dies so bleibt, ist völlig offen. Der Markt ist angeschlagen, die Stimmung schlecht – und wenn morgen die nächste Negativschlagzeile die Kurse in den Abgrund reißt, kann niemand ernsthaft überrascht sein.

Zumindest diese Woche war es aber noch nicht so weit. Vielmehr setzte sich die unspektakuläre Kursentwicklung weiter fort. Nehmen wir etwa Bitcoin. Der BTC-Kurs bewegte sich in den vergangenen sieben Tagen in einer engen Range zwischen knapp 16.800 Dollar und etwas unter 17.400 Dollar. 

Bei Ethereum ist das Bild ganz ähnlich: Hier reden wir von einer Bandbreite zwischen rund 1.220 Dollar und 1.300 Dollar. Für den berüchtigt volatilen Kryptomarkt ist das nichts.

Und dies schlägt sich dann klarerweise auch in den 7-Tagesperformances der großen Kryptowährungen nieder: Hier ergeben sich in den Top 10 gegenüber vergangenen Freitag durchwegs Prozentveränderungen im niedrigen einstelligen Prozentbereich.

Impulse für den Handel könnten in nächster Zeit nicht nur die erwähnten mögliche Negativschlagzeilen aus der Krypto-Branche liefern. Die Makro-Ebene war in diesem Jahr wohl der stärkste Einflussfaktor für den Markt. Und auch wenn zuletzt wieder branchenspezifische Themen dominiert haben: In der kommenden Woche stehen Zinsentscheidung der Notenbanken in der Eurozone und in den USA an. Und was mögliche Auswirkungen auf die Kurse am Kryptomarkt angeht, sollte man dies zumindest am Radar haben.

?? EU-Kommission veröffentlicht Entwurf zu Kryptosteuer-Meldepflichten…

Eine Folge der FTX-Pleite war unmittelbar klar: Für Vorhaben zur Krypto-Regulierung wird das Fiasko keinen Rückenwind liefern. Dies gilt insbesondere für die USA, wo der rechtliche Status von Krypto-Assets weitgehend unklar ist und ein genereller rechtlicher Rahmen noch fehlt. FTX-Gründer Sam Bankman-Fried (SBF) war in der US-Politik gut vernetzt und wurde dort als eines der Gesichter der Branche wahrgenommen. 

Auch in den USA wird ein grundlegender regulatorisches Rahmenwerk für die Kryptobranche kommen. Noch ist unklar, wann und in welcher Form – aber man kann davon ausgehen, dass das FTX-Desaster nicht dazu beitragen wird, dass das Rahmenwerk besonders freundlich ausfallen wird.

Dann gibt es aber noch die Europäische Union (EU). Hier ist die Situation eine etwas andere: Der Beschluss der Verordnung “Markets in Crypto Assets” (MiCA) ist bereits weit fortgeschritten und könnte aus jetziger Sicht schon ab 2024 rechtswirksam werden. 

Daneben gibt es allerdings auch noch die DAC-8 (Directive on Administrative Cooperation). Bei der Amtshilfe-Richtlinie geht es, wie der Name schon sagt, um die Zusammenarbeit unterschiedlicher Verwaltungsbehörden innerhalb der EU – um Dinge wie Meldepflichten und Informationsaustausch. Und zwar zur Vermeidung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche. DAC-8 ist nun die achte Änderung der Richtlinie – und dabei geht es um Krypto-Assets.

Diese Woche hat die Europäische Kommission nun einen konkreten Textvorschlag für eben diese DAC-8 veröffentlicht. Die Eckpunkte waren grundsätzlich schon bekannt. Zentraler Bestandteil der DAC-8 ist eine steuerliche Meldepflicht für Anbieter von Krypto-Assets wie Broker und Börsen. 

Verdient man als Anleger mit Krypto-Assets Geld und wird steuerpflichtig, muss man dies klarerweise in der Steuererklärung angeben. Anders als etwa bei Banken und Aktien gibt es aber keinen Automatismus – und auch keine Möglichkeit für die Behörden, die Angaben zu überprüfen. Klar, die Finanzämter können Belege anfordern. Aber sie haben keinen Zugriff auf die Daten der Kryptobörsen. Dies soll sich nun ändern. 

? …mit einer Überraschung und einer großen offenen Frage

Der nun veröffentlichte Entwurf beinhaltete eine Überraschung: Bisher ging man in der Branche (beispielsweise hier in diesem Blog-Eintrag des Linzer Kryptosteuer-Startups Blockpit) davon aus, dass die Berichtspflicht von Krypto-Transaktionen sämtliche in der EU angesiedelten Anbieter treffen würde. Das Wiener Fintech Bitpanda etwa sowieso. Aber auch Unternehmen aus Drittstaaten, die Lizenzen in EU-Staaten haben, wie etwa Coinbase oder selbst Binance, das in Frankreich eine europäische Lizenz erhalten hat.

Jetzt zeigt sich aber: Der nun vorliegende Entwurf würde nun dem Text nach deutlich weiter gehen. Es wären demnach nicht nur Anbieter mit EU-Lizenz betroffen. Sondern sämtliche Anbieter, die Kundinnen und Kunden in der EU haben, “unabhängig von ihrer Größe oder ihres Standorts”, wie es in der Mitteilung der Europäischen Kommission heißt. Meldepflichtig sollen sowohl Transaktionen innerhalb eines Landes als auch internationale werden.

Und ebenfalls interessant: “In manchen Fällen werden die Berichtspflichten Non-Fungible Tokens (NFTs) abdecken”, heißt es weiter. Außerdem soll eine EU-weite Mindeststrafe definiert werden, die Mitgliedstaaten bei schweren Verstößen gegen die Meldepflichten einheben müssen. Hier will man offenbar dagegen vorbeugen, dass einzelne Staaten die Richtline lax umsetzen – und Anbieter dann in diese Staaten ausweichen. 

Was nun die nächsten Schritte sind: Über den Entwurf wird als nächstes im EU-Parlament beraten. Dann soll er im Rat beschlossen werden. Die Kommission geht jedenfalls davon aus, dass die neuen Berichtspflichten mit 1. Jänner 2026 schlagend werden.

Eine große Frage bleibt dabei: Sofern der Entwurf in diesem Form beschlossen wird – kann er wirklich auch so durchgesetzt werden? Denn genau dies ist der Punkt, warum viele bisher davon ausgegangen waren, dass sich die Richtlinie nur auf Anbieter mit Sitz in der EU beziehen würde: Weil hier klar ist, dass die Berichtspflichten auch durchgesetzt werden können. 

Wobei: Der Punkt mit den geplanten verbindlichen Mindeststrafen deutet schon darauf hin, dass selbst hier die Kommission derzeit Probleme sieht. In einem Q&A zu den geplanten Änderungen der Richtlinie heißt es auch explizit: “Strafen und Compliance-Maßnahmen variieren von einem Mitgliedstaat zum nächsten sehr stark.” Dies gefährde die Effizienz der DAC-Richtlinie. Und daher seien die Mindeststrafen notwendig. Ob diese schließlich auch im endgültigen Text von DAC-8 bleiben werden – oder ob sie von einzelnen Staaten wieder wegverhandelt werden, wird sich erst zeigen müssen.

Und gerade weil es schon innerhalb der EU offenbar Bedenken der Kommission zur Durchsetzbarkeit gibt, bleibt jene außerhalb der EU das große Fragezeichen. Das inkludiert auch dezentrale Börsen (DEX), wenn hinter diesen keine konkreten Unternehmen stehen – und sie als reine Open-Source-Softwareprotokolle existieren.

Hier schließt sich aber der Kreis zur FTX-Pleite: Wenn europäische Anlegerinnen und Anleger dadurch noch stärker auf in der EU regulierte Börsen zurückgreifen, ist dieses Thema 2026 vielleicht gar kein so großes mehr.


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Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Hivesense
© Innovation Salzburg/Benedikt Schemmer - Alexander Moosmann (l.) und Florian Entleitner von Hivesense.

Die beiden FH-Absolventen Florian Entleitner und Alexander Moosmann teilen eine Leidenschaft namens IT-Security. Daraus ist ein Startup geworden: Mit Hivesense entwickelten beide eine sogenannte Deception-Plattform, die Cyberangriffe frühzeitig erkennt, indem sie Angreifende mit gezielt platzierten digitalen Fallen aufdeckt und dadurch wichtige Informationen für Cyberdefense liefert. Dabei setzen sie bewusst auf europäische Infrastruktur und digitale Souveränität. Die Idee entstand im Studium an der FH Salzburg.

Hivesense mit „Deception Technology“

Konkret haben sich Entleitner und Moosmann im Studium Informationstechnik & System-Management an der FH Salzburg kennengelernt. Die Idee für das Startup entstand schließlich im Rahmen von Entleitners Abschlussarbeit. „Ich habe mich in meiner Masterarbeit intensiv mit sogenannten ‚Honeypots‘ beschäftigt, einem Teilbereich der Täuschungstechnologie. Dabei wurde mir klar, wie viel Potenzial in diesem Ansatz steckt“, erklärt er.

Die Founder pitchten ihre Idee beim FHStartup Center und wurden im Herbst 2025 in die Startup Factory des Netzwerks Startup Salzburg aufgenommen. Im März 2026 gründeten sie schlussendlich ihr Unternehmen.

Hivesense entwickelt – wie erwähnt – eine „Deception Technology“, eine – eigenen Angaben nach – noch wenig verbreitete Form der Cyberabwehr. Das Prinzip: Im Netzwerk eines Unternehmens werden gezielt „Stolperdrähte“ platziert. Angreifer, die sich im System bewegen, sollen dann darauf stoßen und erkannt werden, so der Claim.

„Wir bauen keine klassische Schutzmauer“, sagt Entleitner. „Wir legen bewusst falsche Spuren und warten, bis jemand darüber stolpert – vergleichbar mit einem Stolperdraht, an dem ein Glöckchen platziert wurde.“ Moosmann ergänzt: „Viele Sicherheitslösungen erkennen nur bekannte Bedrohungen. Wir gehen einen Schritt weiter: Wir erkennen Verhalten und interagieren direkt mit Angreifern.“ Dabei setzt Hivesense im Inneren des Netzwerks an, einem der, wie beide Gründer sagen, kritischsten Bereiche.

Erste Pilotkunden

Die Decoy-Plattform von Hivesense befindet sich im Einsatz bei ersten Pilotkunden. Das Team treibt den Markteintritt im DACH-Raum aktiv voran und sucht weiterhin nach Unternehmen, die die Plattform in ihrer Infrastruktur einsetzen und gemeinsam mit Hivesense weiterentwickeln möchten.

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