18.02.2022

Crypto Weekly #45: Warum die Stimmung am Markt angespannt bleibt

Außerdem diese Woche: BlockFi zahlt in den USA eine Rekordstrafe von 100 Mio. Dollar. Das USDC-Unternehmen Circle verdoppelt seine Bewertung auf 9 Mrd. Dollar. Bitpanda will wöchentlich neue Coins listen. Und Charlie Munger vergleicht Kryptowährungen mit Geschlechtskrankheiten.
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Bitcoin Krypto
Foto: Adobe Stock

Im brutkasten Crypto Weekly, das hier per Mail abonniert werden kann, blicken wir jeden Freitag auf die wichtigsten Kursbewegungen und Nachrichten der Krypto-Woche zurück. Wie immer starten wir auch Ausgabe 45 mit einem Blick auf…

…die Kurstafel:

NameKurs7-Tages-Performance
BitcoinBTC40.400 Dollar-7%
EthereumETH2.900 Dollar-7%
Binance CoinBNB400 Dollar-3 %
SolanaSOL94 Dollar-11 %
CardanoADA1,02 Dollar-12 %
XRPXRP0,78 Dollar-4 %
PolkadotDOT18 Dollar-11 %
TerraLUNA51 Dollar-6 %
Alle Daten sind von coinmarketcap.com und am Stand von Freitagnachmittag/Kursveränderungen gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche

Stimmung am Kryptomarkt bleibt angespannt

Die Fakten: Es war eine Woche mit reichlich Auf und Ab am Kryptomarkt, die Nervosität ist weiterhin spürbar. Weiterhin hängt der Kryptomarkt stark an den traditionellen Finanzmärkten. Größter Kurstreiber in den vergangenen sieben Tagen: Der Konflikt in der Ukraine.

Am vergangenen Freitagabend sorgten Berichte für Unsicherheit, wonach es laut Informationen der USA schon Anfang der Folgewoche zu einer russischen Invasion in der Ukraine kommen könnte. Am Dienstag wiederum gab Entspannungssignale: Russland kündigte an, einige Truppen von der Grenze zur Ukraine abzuziehen – was die Kurse sowohl an den Aktienmärkten als auch am Kryptomarkt steigen ließ. Doch schon am Donnerstagabend schien sich die Situation neuerlich zuzuspitzen – und die Kurse gerieten wieder unter Druck. Bitcoin hielt sich beispielsweise nur knapp über der 40.000-Dollar-Marke, Ether fiel wieder unter die 3.000-Dollar-Schwelle. An den traditionellen Finanzmärkten verlor der Nasdaq-100, der wichtigste Index der US-Techbörse, knapp 3 Prozent.

Der Kontext: Die Situation ist seit Wochen die gleiche: Der Kryptomarkt kann sich nicht vom US-Aktienmarkt entkoppeln. Und da sind es vor allem zwei Themen, die immer wieder für Unruhe sorgen: Die geplanten Zinserhöhungen der US-Notenbank Fed einerseits und eben der Konflikt in der Ukraine andererseits. Die Unsicherheit an den Märkten führt dazu, dass sich die Anleger von als riskanter wahrgenommenen Assets trennen – und dazu zählen neben Tech-Aktien eben insbesondere Krypto-Assets. Gefragt sind dagegen defensive Aktien von Unternehmen, deren Geschäftsmodell robuster gegenüber der Wirtschaftsentwicklung oder Ereignissen auf der Makroebene ist, aber auch Anleihen und Gold. 

Und so häufig Bitcoin auch als “digitales Gold” bezeichnet wird – in der Realität wird es derzeit weiterhin wie ein “Risk Asset” gehandelt. Für die übrigen Kryptowährungen gilt das ohnehin. Was heißt das nun für den Kryptomarkt? Vor allem eines: Die Gründe für die Kursschwäche liegen auf der Makroebene. Und nur dort können sie gelöst werden. Solange sich der Kryptomarkt nicht von den traditionellen Finanzmärkten entkoppeln kann – und darauf deutet für die nächste Zeit wenig hin – muss man immer darauf gefasst sein, dass Entwicklungen in der Ukraine oder Aussagen von US-Notenbankern die Kurse beeinflussen. Geopolitische Entwicklungen zu prognostizieren, ist selbst für Experten schwer. Für Trader ohne spezielle Expertise in diesem Bereich umso mehr. 

Dazu kommt noch die Situation rund um die US-Zinsentwicklung. Daher dürfte es für viele keine schlechte Idee sein, einem Rat des Traders Cantering Clark zu folgen, den dieser kürzlich auf Twitter geteilt hat: Für die meisten sei es wohl am besten, erst nach der Zinssitzung der US-Notenbank im März wieder an den Markt zurückzukehren, schrieb er sinngemäß. Das Treffen findet von 15. bis 16. März statt. “HODLer” wiederum sind auf solche Ratschläge ohnehin nicht angewiesen – als langfristig orientierter Anleger kann man sich zurücklehnen und die Schlagzeilen ignorieren.

BlockFi zahlt 100 Mio. Dollar für Vergleich mit US-Börsenaufsicht

Die Fakten: Eine satte Strafe hat die Krypto-Lending-Plattform BlockFi ausgefasst: 100 Mio. Dollar zahlt das Unternehmen, um einen Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht beizulegen. Es ist nach Angaben von Axios die höchste Strafe, die jemals gegen ein Kryptounternehmen in den USA verhängt worden ist. BlockFi hatte seit März 2019 US-Kunden die Möglichkeit geboten, ihre Krypto-Assets gegen Zinsen zu verleihen. Dieses Produkt hätte BlockFi aber gemäß dem Wertpapiergesetz bei der SEC registrieren müssen, stellte die Behörde nun klar. Außerdem habe BlockFi die Anleger nicht ausreichend über ihr Risiko aufgeklärt, bemängelte die SEC weiter.

Fehlverhalten musste BlockFi im Rahmen des Vergleichs nicht explizit einräumen, allerdings stimmte das Unternehmen darin zu, das bemängelte Lending-Produkt in den USA nicht mehr anzubieten. Gleichzeitig kündigte BlockFi an, ein neues Lending-Produkt bei der SEC registrieren zu lassen.

Der Kontext: Der seit April 2021 amtierende SEC-Chef Gary Gensler hat immer wieder klar gemacht, dass er die Krypto-Branche für zu wenig reguliert hält – insbesondere auch den Bereich Decentralized Finance (DeFi). Im vergangenen Sommer musste Coinbase etwa den Start eines geplanten Lending-Produkts absagen, weil die SEC darin unerlaubte Wertpapierverkäufe sah. Das dürfte jedoch erst der Anfang gewesen sein. In der Aussendung zum BlockFi-Vergleich rief die SEC nun auch andere Lending-Anbieter auf, ihre Produkte bei der Börsenaufsicht registrieren zu lassen.

Bei BlockFi versucht man zumindest nach außen hin, die Sache positiv zu sehen: Die Einigung mit der SEC sei ein Meilenstein, der regulatorische Klarheit für die Branche wie auch für BlockFi-Kunden bringe, wurde Gründer und CEO Zac Prince in einem Blogeintrag des Unternehmens zitiert. Der auf digitale Assets spezialisierte Anwalt Max Dilendorf dagegen sprach gegenüber TechCrunch von einem “riesigen Rückschlag” für das Krypto-Lending-Ökosystem. Dessen Geschäftsmodell sei nun “ausgelöscht” worden. Kleinere Akteure würden die für die regulatorischen Abläufe notwendigen Kosten nicht stemmen können.

Stablecoin-Anbieter Circle erhöht Bewertung auf 9 Mrd. Dollar

Die Fakten: Circle, das Unternehmen hinter dem aktuell zweitgrößten Stablecoin USDC, hatte bereits im vergangenen Juli vermeldet, über eine Fusion mit einer leeren Börsenhülle, einer sogenannten Special Purpose Acquisition Company (SPAC), an die New Yorker Börse gehen zu wollen. Diese Woche wurde nun aber bekannt, dass die Bedingungen dazu deutlich nachgebessert wurden. Hatte man sich im vergangenen Sommer zunächst auf eine Bewertung von 4,5 Mrd. US-Dollar geeinigt, so liegt sie nun doppelt so hoch bei 9 Mrd. Dollar.

Der Kontext: Der Grund für die Nachbesserung liegt auf der Hand – in dem guten halben Jahr, seitdem der Deal angekündigt worden war, hat sich doch einiges getan. Dies führt auch Circle in einer Aussendung an: Die höhere Bewertung spiegle den verbesserten Finanzausblick und die bessere Wettbewerbsposition von Circle wider, “insbesondere das Wachstumstum und den Marktanteil von USDC, einer der am schnellsten wachsenden Dollar-Digitalwährungen”. Die Marktkapitalisierung von USDC liegt aktuell bei rund 50 Mrd. US-Dollar – ungefähr doppelt so hoch wie noch im Juli. Größer als USDC ist im Stablecoin-Bereich damit nur mehr der sehr umstrittene Konkurrent Tether.

Charlie Munger vergleicht Kryptowährungen mit Geschlechtskrankheiten

Die Fakten: Charlie Munger als legendären Investor zu bezeichnen, ist wahrscheinlich noch untertrieben. Der 98-Jährige gilt als “rechte Hand” von Warren Buffett und ist die Nummer 2 beim Investmentunternehmen Berkshire Hathaway. Meldet er sich zu Wort, produziert dies meist Schlagzeilen in den Finanzmedien – und so war es auch diese Woche wieder. Auf der diesjährigen Hauptversammlung des Verlagshauses Daily Journal in Los Angeles äußerte er sich unter anderem auch zu Kryptowährungen – und zwar alles andere als positiv: “Ich habe sicher nicht in Krypto investiert. Ich bin stolz darauf, es vermieden zu haben. Es ist wie eine Art von Geschlechtskrankheit”, sagte Munger. Er fühle sich mit unterschiedlichen Arten von Investmentmöglichkeiten nicht wohl und ein alter Mann habe wohl das Recht, dort zu investieren wo er wolle, sagte er weiter.

Der Kontext: Dass Munger – wie auch sein Partner Warren Buffett – kein Fan von Bitcoin oder anderen Kryptowährungen ist, war länger bekannt. In der Vergangenheit hatte er bereits gesagt, dass es besser wäre, Kryptowährungen wären nie erfunden worden und dass China mit seinem Vorgehen gegen Kryptowährungen die richtige Entscheidung getroffen habe.

Das US-Wirtschaftsmagazin Fortune stellte diese Woche die Frage, wie das denn mit dem Investment von Berkshire Hathaway in die seit Dezember börsennotierte brasilianische kryptofreundliche Neobank Nubank zusammengeht. Zahlreiche Krypto-Medien griffen dies dankbar auf. Buffett und Munger waren bei Nubank bereits im Juni 2021 eingestiegen und hatten im Zuge des Börsengangs noch einmal aufgestockt. Allerdings muss man hier auch relativieren: Nubank ist kein Krypto-Broker und bietet auch keine Investments in Krypto-Assets an. Lediglich Krypto-ETFs befinden sich im Produktportfolio. Munger wird damit leben können.

Bitpanda will wöchentlich neue Krypto-Assets listen

Die Fakten: Bitpanda hat diese Woche angekündigt, sein Angebot an Krypto-Assets deutlich ausweiten zu wollen. Ab März sollen demnächst wöchentlich neue Coins und Token dazukommen. Krypto-Projekte haben nun auch die Möglichkeit, ihre Coins über ein Bewerbungsformular bei Bitpanda einzureichen. Das Unternehmen verspricht dabei, sämtliche Anfragen zu prüfen. Welche Coins tatsächlich gelistet werden, entscheidet ein Komitee. 

Der Kontext: Erst vor wenigen Wochen hatte das Wiener Investment-Fintech sein “Bitpanda Stocks”-Angebot, das Investments in Aktien und ETFs über Derivate ermöglicht, deutlich ausgeweitet. Mittlerweile sind in Summe über 1.000 Assets auf der Plattform verfügbar. Langfristig, hatte Bitpanda-Co-CEO Paul Klanschek bereits im Vorjahr in einem brutkasten-Interview gesagt, ist ohnehin das Ziel, „alle handelbaren Wertpapiere auf unsere Plattform zu bringen“.

Weitere News diese Woche:

  • brutkasten-Koluminst Niko Jilch startet einen unter dem Namen “Was Bitcoin bringt” einen eigenen Podcast und einen YouTube-Kanal. Alle Details gibt’s in unserem Artikel, Niko war diese Woche auch in unserem Podcast “Editor’s Choice” zu Gast, um über unterschiedliche Kritikpunkte an Bitcoin zu sprechen.
  • die New York Stock Exchange (NYSE) beschäftigt sich mit dem Thema Non-Fungible Token (NFT) und hat dazu bereits Patente eingereicht. Hier geht’s zum Artikel.
  • Ebenfalls Pläne im NFT-Bereich hat Snoop Dogg mit seinem Label Death Row Records, das er kürzlich übernommen hat. Hier alle Infos.
  • Das auf die Analyse von Blockchain-Daten spezialisierte Unternehmen Chainalysis hat diese Woche seinen “Crypto Crime Report” veröffentlicht. Was drinnen steht, findet ihr hier.

Hier geht’s zu allen Folgen des brutkasten Crypto Weekly


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Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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