17.12.2021

Crypto Weekly #37: Weiter hohe Unsicherheit – und Musk pusht wieder Dogecoin

Außerdem diese Woche: Deutsche Sparkassen denken über Bitcoin-Handel nach. In Österreich wurde die Krypto-Steuer im Ministerrat beschlossen. Und Myanmars Exil-Regierung forciert den umstrittenen Stablecoin Tether.
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Dogecoin
© Adobe Stock

Im brutkasten Crypto Weekly, das hier per Mail abonniert werden kann, blicken wir jeden Freitag auf die wichtigsten Kursbewegungen und Nachrichten der Krypto-Woche zurück. Wie jede Ausgabe starten wir auch die Nummer 37 mit einem Blick auf…

…die Kurstafel:

NameKurs7-Tages-Performance
BitcoinBTC46.700 Dollar-6%
EthereumETH3.800 Dollar-10 %
Binance CoinBNB530 Dollar-11 %
SolanaSOL170 Dollar-7 %
CardanoADA1,21 Dollar-8 %
XRPXRP0,79 Dollar-8%
PolkadotDOT25 Dollar-12 %
DogecoinDOGE0,16 Dollar-4 %
TerraLUNA62 Dollar-10%
UniswapUNI14 Dollar-14 %
Alle Daten sind von coinmarketcap.com und am Stand vom späten Freitagnachmittag/Kursveränderungen gegenüber späten Freitagnachmittag der Vorwoche

Bitcoin unter 50.000, Ether unter 4.000 Dollar

Den Absatz zu den Kursbewegungen können wir diesmal kurz halten: Viel zu berichten gibt es nicht. Die Stimmung am Markt ist wie schon in den Vorwochen weiter verhalten bis schlecht. Alle großen Kryptowährungen verzeichneten seit vergangenen Freitag klar negative Kursperformances. Bitcoin (BTC) bewegte sich vergleichsweise unspektakulär in einer Range zwischen knapp 45.800 und gut 50.700 Dollar. Der Ether-Kurs (ETH) wiederum verzeichnete Kursbewegungen im Bereich von 3.600 bis 4.200 Dollar.

Dazu muss man auch einmal festhalten: Trotz der aktuell angespannten Marktstimmung reden wir hier weiterhin von recht hohen Niveaus. Die Furcht vor neuerlichen Kurseinbrüchen ist derzeit dennoch höher als die Hoffnung auf eine Erholungsbewegung, was nicht zuletzt der „Crypto Fear & Greed“-Index zeigt, der weiterhin auf „Extreme Fear“ steht.

Und wirklich günstig sind die Voraussetzungen für die nächsten beiden Wochen nicht: Viele Marktteilnehmer werden sich in die Feiertage abschieden. Die Handelsvolumina sinken dadurch, was schnell zu höherer Volatilität führt – weil es weniger braucht, um den Markt zu bewegen. Stärkere Kursschwankungen in den nächsten beiden Wochen wären also nicht überraschend.

DOGE-Push durch Musk-Tweet – zu Recht?

Elons Musks Tweets und der Kryptomarkt – das ist eine spezielle Beziehung. Insbesondere im Frühjahr fiel der Tesla- und SpaceX-CEO immer wieder mit Tweets auf, die für teils starke Kursreaktionen sorgten. Und nicht immer waren diese inhaltlich besonders fundiert. Gerade deswegen war es für viele in der Krypto-Szene so ärgerlich, dass starke Marktausschläge immer nur einen Musk-Tweet entfernt schienen. Über den Sommer klang das Thema dann etwas ab. Einerseits schien Musks Einfluss auf die Kurse zurückzugehen, andererseits twitterte er auch weniger – oder zumindest weniger Kontroverses – zu Kryptothemen.

Diese Woche sorgte Musk zur Abwechslung aber wieder einmal für einen deutlichen Kursausschlag – und zwar bei Dogecoin (DOGE). Mehr als 20 Prozent zog der Meme-Coin nach einem Musk-Tweet nach oben. Was war geschehen? Der zuletzt vom Time Magazine zur „Person Of The Year 2021“ ernannte Tesla-CEO hatte geschrieben, dass Tesla für manche Merchandise-Artikel Dogecoin-Zahlungen akzeptieren werde – und man sich dann ansehen werde, wie es läuft. Das ist natürlich nicht die gleiche Kategorie wie die Ankündigung vom März, Bitcoin-Zahlungen für Autokäufe zu akzeptieren (die Musk wenige Wochen später ebenfalls per Twitter wieder zurücknahm).

Ist die Kursreaktion also völlig lächerlich? Nicht unbedingt. Denn tatsächlich ist es ja aktuell so, dass der Nutzen von Dogecoin – abseits davon, ein Spekulationsobjekt zu sein – noch völlig unklar ist. Viele, so auch Musk, finden DOGE lustig. Und möglicherweise kann sich daraus ergeben, dass in Zukunft Menschen, die DOGE ebenfalls lustig finden, es für bestimmte Zahlungen verwenden. Das wäre ein Szenario, in dem Dogecoin realen Nutzen und somit auch einen gewissen fundamentalen Wert hätte.

Wie wahrscheinlich dieses Szenario ist, ist völlig offen. Aber Musks Ankündigung hat es ein kleines bisschen wahrscheinlicher gemacht. Insofern sollte der Kurs tatsächlich positiv reagieren. Ob der Tweet Dogecoin aber fundamental um 20 Prozent wertvoller gemacht hat, ist zu bezweifeln. Und so ist es auch nur folgerichtig, dass der Kurs mittlerweile nur mehr leicht über dem Ausgangsniveau – vor Musks Tweet – liegt.

Bitcoin-Handel bei deutschen Sparkassen?

Eine interessante Meldung gab es diese Woche aus Deutschland: Dort bereiten die Sparkassen – oder präziser gesagt – ein Tochterunternehmen, der IT-Dienstleister S-Payment, ein Pilotprojekt vor, das den Kauf von Kryptowährungen über das eigene Bankkonto ermöglichen könnte. Man muss dazu festhalten: Bevor das Pilotprojekt gestartet werden kann, müssen erst noch die Sparkassen-Gremien zustimmen. Und auch danach entscheidet jede der 370 Sparkassen in Deutschland unabhängig voneinander, ob sie daran teilnehmen wird. Der Dachverband hat sich skeptisch geäußert. Sämtliche Details zur Umsetzung sind ebenfalls noch offen. Doch auch die Commerzbank sowie die deutschen Volks- und Raiffeisenbanken denken über ähnliche Konzepte zumindest nach. Ein Rundruf bei österreichischen Banken zeigte dagegen Zurückhaltung bis Ablehnung.

Ohnehin stellen sich aber noch einige grundlegende Fragen. Das fängt an bei der technischen Umsetzung und der notwendigen Infrastruktur – kann man die selbst aufbauen oder wären hier White-Label-Lösungen wie sie Bitpanda anbietet doch die interessantere Option? Und dann noch viel grundlegender: Wem wollen Sparkassen Kryptowährungen anbieten? 08/15-Sparkassen-Kunden mit Sparbuch? Schwer vorstellbar.

Und welcher Zielgruppe können Sparkassen überhaupt Kryptowährungen anbieten? Die FAZ-Journalistin Helene Bubrowski hat in diesem Artikel (Achtung, Paywall) von 2018 beschrieben, wie sie daran gescheitert ist, bei ihrer Bank eine Coca-Cola-Aktie zu kaufen. Weil die Bank ihr diese Aktie aufgrund ihres Anlegerinnenprofils und damit verbundener regulatorischer Vorschriften nicht anbieten wollte. Und hier reden wir von einer soliden Blue-Chip-Aktie eines Unternehmens, die gemeinhin als defensiv – also vergleichsweise wenig schwankungsanfällig – eingeschätzt wird. Wenn deutsche Banken informierten Kundinnen wie der FAZ-Journalistin Bubrowski eine solche Aktie nicht anbieten können, werden sie einem Durchschnittskunden nicht deutlich volatilere und risikobehaftetere Krypto-Assets anbieten (können).

Kryptosteuer mit kleinen Änderungen beschlossen

In Österreich sind unterdessen die schon länger bekannten Änderungen bei der Versteuerung von Krypto-Assets im Ministerrat beschlossen wurden. Ein erster Ministerialentwurf war bereits Anfang November veröffentlicht worden. Der war bis 6. Dezember nun in Begutachtung.

Vor allem zwei Dinge wurden am Entwurf kritisiert: Einerseits, dass das Gesetz rückwirkend auf Käufe nach dem 28. Februar 2021 angewendet werden soll. Hat man beispielsweise im vergangenen März Bitcoin im Glauben gekauft, dass etwaige Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei wären, wird man nun doch zur Kasse gebeten.

Kritik gab es außerdem auch an der Pflicht für heimische Finanzdienstleister, die künftig fällige Kapitalertragssteuer auf Krypto-Assets automatisch für ihre Kunden ans Finanzamt abzuführen. Kritisiert wurde hier, dass den heimischen Anbietern wie beispielsweise Bitpanda damit ein Wettbewerbsnachteil entsteht – und dass die Regelung darüber hinaus in der Praxis schwer umsetzbar ist.

Wie erwartet, wurde nach Ende der Begutachtungsfrist aber nicht mehr viel geändert am Gesetzesentwurf. Die Rückdatierung bleibt. Die Abfuhrpflicht für Broker wurde zwar nicht gekippt, aber noch ein weiteres Jahr nach hinten verschoben. Wäre sie ursprünglich ab 2023 schlagend geworden, wird sie nun erst 2024 in Kraft treten. Das ändert substanziell nicht viel, aber die Unternehmen haben ein Jahr länger Zeit, sich darauf vorzubereiten – und in diesem zusätzlichen Jahr kann ja noch vieles passieren.

Myanmars Exil-Regierung will Tether als Zahlungsmittel

Im September hat El Salvador Bitcoin zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt – und seit dem wird gerne spekuliert, ob bald ein weiteres Land folgen könnte und wenn ja, welches. Bisher kam es noch nicht dazu. Und gleich vorweg: Auch in Myanmar nicht. Aber ganz leicht geht es in die Richtung: Die in einem Militärputsch im Februar gestürzte Regierung hat den umstrittenen Stablecoin Tether (USDT) als offizielles Zahlungsmittel anerkannt. Tether könne im Land verwendet werden, um Handel, Dienstleistungen und Zahlungssysteme zu vereinfachen und zu verschnellern, schrieb Schatten-Finanzminister Tin Tun Naing laut Bloomberg in einem Facebook-Posting.

Welche praktischen Folgen dies haben wird – wenn es überhaupt welche haben wird – ist zum jetzigen Zeitpunkt aber noch völlig unklar. In der Praxis hat diese Exil-Regierung nicht mehr viel zu bestimmen, auch wenn sie beispielsweise vom EU-Parlament als offizielle Regierung anerkannt ist. Die tatsächlich herrschende Militärregierung steht Kryptowährungen deutlich weniger positiv gegenüber: Die Zentralbank von Myanmar hatte im Mai sämtliche Digitalwährungen für illegal erklärt.

Bei Tether wird man sich dennoch über die Meldung freuen. Positive Nachrichten kommen sicher gelegen, zumal erst diese Woche in New York eine Sammelklage gegen das Stablecoin-Unternehmen eingebracht wurde, wie Decrypt berichtete. Es geht dabei wieder einmal um die Frage, ob der Stablecoin tatsächlich 1:1 mit Dollar-Reserven hinterlegt ist.



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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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