06.12.2024
CRYPTO WEEKLY

Bitcoin über 100.000 Dollar – wie geht es weiter?

Crypto Weekly #153. Erstmals in seiner Geschichte hat der Bitcoin-Kurs die Marke von 100.000 US-Dollar überschritten. Wie kam es dazu - und wie geht es jetzt weiter?
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Crypto Weekly 153, Bitcoin
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Die Kurstafel:

🚀 Bitcoin steigt erstmals über die 100.000-Dollar-Marke

Jetzt ist es also wirklich passiert: In der Nacht auf Donnerstag überschritt der Bitcoin-Kurs die 100.000-Dollar-Marke. Fundamental betrachtet bedeutet diese natürlich: genau nichts. Die Symbolwirkung ist aber enorm, zumal diese Marke in der Kryptobranche seit Jahren beschworen wurde. 

Stichwort Laseraugen etwa: Ein 2021 entstandener Social-Media-Trend, bei dem Bitcoiner auf ihren Profilbildern ihre Augen durch Laseraugen ersetzten – und dies so beibehalten wollten, bis der Bitcoin-Kurs eben die 100.000-Dollar-Marke erreichen würde. Der schien damals nicht völlig außer Reichweite – zumal Bitcoin damals bis auf fast 70.000 Dollar gestiegen ist. Nicht alle hielten aber dann den anschließenden Kryptowinter durch und so manches Profilbild wurde dann doch still und heimlich wieder getauscht. 

Aber wie dem auch sei: Nun sind die 100.000 Dollar erreicht (auch wenn der Kurs am Freitagabend dann wieder knapp darunter lag). Wie aber kam es zum Überschreiten der vielbeschworenen Marke? Grundsätzlich ist die Aufwärtsbewegung weiterhin im Kontext der US-Politik zu sehen. Schon im Vorfeld der US-Wahl hatte der Bitcoin-Kurs aufgrund der Umfragen einen Trump-Sieg einzupreisen begonnen. Trump war eindeutig der favorisierte Kandidat der US-Kryptobranche, die sich von ihm einen Kurswechsel in der Krypto-Politik erwartete. 

Als  sich Trumps Sieg tatsächlich abzuzeichnen begann, erreichte Bitcoin noch in der Wahlnacht ein Rekordhoch. In den folgenden Tagen ging es dann deutlich nach oben: Zuerst über die 80.000-Dollar-Marke, dann bald auch über die 90.000 Dollar. Die 100.000 Dollar waren greifbar nahe. 

👀 Wie es dazu kam…

Doch bei 99.000 Dollar war dann vorerst Schluss. Die Aufwärtsbewegung kam ins Stocken, es ging zwischenzeitlich wieder abwärts. Das ist eben die Psychologie der Finanzmärkte: Auch wenn diese runden Zahlen fundamental betrachtet keine Rolle spielen dürften, geht es an den Märkten eben nicht immer ganz rational zu. Und so ist es nichts Ungewöhnliches, dass eine Aufwärtsbewegung direkt vor einen vielbeschworenen Marke doch ins Stocken kommt.

Nach zwei Wochen, in denen recht wenig geschah, ging es diese Woche dann doch wieder nach oben – über die 100.000-Dollar-Marke. Einen direkten Auslöser für den letzten Push gab es auch: Am Vorabend hatte der nächste US-Präsident Donald Trump angekündigt, wer dem in der Krypto-Branche unbeliebten Chef der US-Börsenaufsicht, Gary Gensler, nachfolgen soll – und zwar Paul Atkins.

Der Jurist gilt als der Kryptobranche wohlgesonnen. In Trumps Ankündigung nahm er darauf auch explizit Bezug: Atkins erkenne an, “dass digitale Assets und andere Innovationen entscheidend sind, um Amerika großartiger zu machen als je zuvor”, schrieb Trump auf der Plattform “Truth Social”.

🤔 …und wie geht es jetzt weiter mit Bitcoin?

Jetzt, wo die 100.000-Dollar-Marke nun endlich überschritten ist, stellt sich natürlich die Frage: Wie geht es jetzt weiter? Kommt jetzt der große Bull Run – oder wird es so laufen wie im März, als Bitcoin einen damaligen Höchststand erreichte, dann aber die Luft heraußen war? Die Antwort darauf kennt klarerweise niemand. 

Was sich aber feststellen lässt: Die Kursgewinne der vergangenen Wochen waren maßgeblich von Erwartungen getrieben: Dass es einen Kurswechsel in der US-Politik gegenüber der Kryptobranche geben würde. Und im weiteren Sinne auch, dass die Wirtschaftspolitik der kommenden Trump-Regierung günstig für die Finanzmärkte werden würde. Jetzt, wo sich die Dinge langsam zu konkretisieren beginnen, wird sich nach und nach herausstellen, ob diese Erwartungen berechtigt waren oder nicht.

Der erwartete Kurswechsel in der Krypto-Politik der USA wird kommen, soviel ist bereits klar. Die neue US-Regierung – und damit auch die neue Führung der Börsenaufsicht – werden der Krypto-Branche freundlicher gestimmt sein, als dies bisher der Fall ist. Was konkret aber in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren passieren wird, ist noch offen. Sollte es zu weitreichenden Maßnahmen kommen, die die Rahmenbedingungen für die Kryptobranche in den USA deutlich verbessern, würde sich dies natürlich auch auf den Markt auswirken – durchaus auch mittel- und langfristig. Dinge wie die Nominierung von Atkins zum Chef der Börsenaufsicht wiederum schlagen sich zumindest kurzfristig in den Kursen nieder.

Doch trotz all dem gilt es eines zu berücksichtigen: Ereignisse auf der makroökonomischen oder geopolitischen Ebene können jegliche Entwicklungen in der Branche schnell überlagern – im positiven wie auch im negativen Sinne. Und auch in diesem Bereich dürfte die kommende US-Regierung ein Einflussfaktor sein. Wie die Außenpolitik der zweiten Trump-Regierung wirklich aussehen wird, lässt sich aber schwer abschätzen. Klar ist aber: Sehr berechenbar wird sie nicht sein, auf Überraschungen sollte man eingestellt sein. Und damit potenziell auch auf Volatilität an den Märkten.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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