08.11.2024
CRYPTO WEEKLY

Bitcoin auf Rekordhoch – wie geht es weiter?

Crypto Weekly #151. Bitcoin hat unmittelbar nach der US-Präsidentschaftswahl ein Rekordhoch erreicht. Aber wie geht es nach dem Sieg von Donald Trump für die US-Kryptobranche weiter?
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eine Bitcoin-Münze vor der US-Flagge
Foto: Adobe Stock
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Die Kurstafel:

📈 Trump-Wahl schiebt Bitcoin-Kurs auf Rekordhoch

“Kommt das Rekordhoch nach der US-Wahl?” – diese Frage ist an dieser Stelle in der Vorwoche gestellt worden. Mittlerweile kennen wir die Antwort: Sie lautet ja. Es ging dann richtig schnell. Als sich in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch ein Sieg Donald Trumps abzuzeichnen begann, überschritt der Bitcoin-Kurs erstmals die Marke von 75.000 US-Dollar. Im weiteren Wochenverlauf stieg er bis auf fast 77.000 Dollar.

Die US-Kryptobranche hatte sich ja bereits frühzeitig mehrheitlich auf Trump festgelegt, nachdem sich dieser im Frühjahr explizit als Pro-Bitcoin- und Pro-Krypto-Kandidat positioniert hatte (siehe Crypto Weekly #150). Die Hoffnung: Eine Trump-Regierung würde einen Kurswechsel in der US-Politik einleiten.

Insbesondere in den vergangenen beiden Jahren war die US-Börsenaufsicht unter dem von Amtsinhaber Joe Biden nominierten Behördenchef Gary Gensler scharf gegen die Branche vorgegangen. Und auch wenn sich die demokratische Kandidatin Kamala Harris im Wahlkampf dann ebenfalls als Pro-Krypto-Kandidatin zu positionieren versuchte, hoffte die Mehrheit der Branche auf einen Trump-Sieg.

Es ist nicht sicher, ob der in der Kryptobranche unbeliebte Gensler unter einer Präsidentin Harris im Amt geblieben wäre. Klar ist aber, dass Trump ihn jedenfalls ersetzen wird. Und klar ist ebenso, dass die Kryptobranche ohnehin der Meinung war: Jede andere Person ist besser als Gensler. Jetzt besteht aber sogar die Hoffnung, dass möglicherweise eine Person mit Sympathien für die Kryptobranche das Amt übernehmen könnte. 

🇺🇸 Kursgewinne nach der US-Wahl – es ist nicht nur Krypto

Die positive Marktreaktion des Kryptomarkts ist vor diesem Hintergrund einleuchtend. Allerdings sollte man sie nicht überinterpretieren: Denn tatsächlich war sie nicht kryptospezifisch. Ein Blick auf die traditionellen Finanzmärkte zeigt: Aktien stiegen ebenfalls, der Goldpreis dagegen fiel. Es war eine klassische Risk-on-Bewegung, die sich über alle Assetklassen hinweg zeigte – nicht nur den Kryptomarkt. 

Auch das ist durchaus üblich nach Ereignissen wie eben einer US-Präsidentschaftswahl: Denn im Vorfeld herrscht Unsicherheit. Im konkreten Fall nicht nur darüber, ob Trump oder Harris vorne liegen würde. Es war offen, bis wann überhaupt Ergebnisse vorliegen würden – und ob sie, im Fall einer Niederlage Trumps, akzeptiert werden würden.

Dass die Börsen mit Erleichterung auf den klaren Wahlausgang reagierten, ist somit keine Überraschung. Dazu kommt: Viele von Trumps wirtschaftspolitischen Vorhaben (nicht alle!) kommen an der Börse gut an. 

🤔 Wie geht es jetzt weiter?

Wie geht es nun aber weiter am Kryptomarkt? Klar ist: Es wurde jedenfalls einmal eine freundlichere Haltung der US-Politik eingepreist. Gewählt wurde ja nicht nur der US-Präsident – auch zahlreiche Sitze im Senat und im Repräsentantenhaus standen zur Wahl. Auswertungen der US-Kryptobörse Coinbase zufolge sind 247 Pro-Krypto-Kandidat:innen in das Repräsentantenhaus und 15 in den Senat gewählt worden. Demgegenüber stehen 113 als kryptokritisch eingestufte Kandidat:innen, die ins Repräsentantenhaus gewählt wurden und 10, die in den Senat gewählt wurden.

Insgesamt ergibt sich also durchaus ein günstiges Bild für die Kryptobranche. Was an vorgeschlagenen oder erhofften Maßnahmen aber wirklich umgesetzt wird, wird sich erst noch zeigen müssen. Eine zentrale Frage wird die Position des Chefs der Börsenaufsicht sein. 

Die bekannt krypto-affine Senatorin Cynthia Lummis kündigte unterdessen in einem Posting auf X bereits an, dass die USA nun eine “strategische Bitcoin-Reserve” aufbauen würden. Dies hatte Trump im Wahlkampf angekündigt. Konkret bezog er sich dabei aber nicht auf aktive Bitcoin-Käufe durch die USA. Vielmehr stellte er in Aussicht, dass die USA beschlagnahmte Bitcoins künftig nicht mehr verkaufen würden. Dass Lummis Tweet mit Trump abgestimmt war, darf aber angezweifelt werden. 

Für die Kursentwicklung am Kryptomarkt werden in den nächsten Wochen aber nicht nur die Entwicklungen in der US-Politik entscheidend sein. Natürlich können sich entsprechende Weichenstellungen auch positiv am Markt niederschlagen. Gleichzeitig sollte man den Einfluss makroökonomischer Faktoren nicht unterschätzen. Neue Entwicklungen in der US-Zinspolitik oder bei geopolitischen Konflikten können jederzeit in den Vordergrund treten.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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