26.07.2024
CRYPTO WEEKLY

Was das Debüt der Ethereum-ETFs bedeutet

Crypto Weekly #147. In den USA wurden Ethereum-Spot-ETFs endgültig genehmigt - und starteten auch gleich in den Handel. Was bedeuteten die Zahlen dahinter?
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Ethereum
Foto: Adobe Stock
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Die Kurstafel:

🔨 US-Börsenaufsicht genehmigt Ethereum-ETFs endgültig

Es war letztlich nur mehr eine Formalität: Denn dass die US-Börsenaufsicht Ethereum-Spot-ETFs zulassen würde, war schon im Mai klar (siehe Crypto Weekly #141). Damals war die Entscheidung eine Überraschung, denn die meisten Beobachter:innen hatten frühestens mit einer Zulassung im Herbst gerechnet. Bitcoin-Spot-ETFs hatte die Börsenaufsicht einige Monate zuvor, Anfang Jänner, erstmals zum Handel zugelassen.

Im Mai folgte dann die Entscheidung zu den Ethereum-ETFs. Rein formal betrachtet, hatte die Behörde aber “nur” Änderungen von den Antragstellern auf diese ETFs verlangt. Die endgültige Zulassung war noch ausständig. Es hatte aber niemand mehr Zweifel, dass dies geschehen würde.

Diese Woche war es nun so weit. Am Montag erteilte die Börsenaufsicht die entsprechenden Genehmigungen. Und damit waren die Fonds, wie in den USA üblich, bereits am folgenden Handelstag verfügbar und konnten an der Börse gehandelt werden. Eine ganze Reihe an Ethereum-Fonds starteten dann am Dienstag in den Handel – und zwar von BlackRock, Grayscale, 21Shares, Fidelity, VanEck, Franklin Templeton, Bitwise und von Invesco/Galaxy Digital.

📈 Ethereum-Spot-ETFs starten in den Handel

Mit Dienstag waren somit erstmals ETFs in den USA handelbar, die direkt in Ether-Token investieren. Bisher mussten Anleger:innen auf sogenannte Ethereum-Futures-ETFs ausweichen. Diese investieren indirekt in Ether – indem sie Finanzprodukte (Futures) kaufen, die den Ether-Kurs nachbilden. Von den im Jänner zugelassenen Bitcoin-ETFs gab es schon gewisse Erfahrungswerte: Sie werden gemeinhin als sehr erfolgreich betrachtet. 

Unmittelbare Rückschlüsse auf die Ethereum-ETFs lassen sich dadurch aber nicht notwendigerweise ziehen. Allerdings: Dass die großen Vermögensverwalter, die im Jänner ihre Bitcoin-ETFs gestartet hatten, nun auch bei den Ethereum-ETFs dabei waren, lässt schon einmal vermuten, dass sie auch hier eine entsprechende Nachfrage wahrnehmen.

Der erste Handelstag verlief dann auch tatsächlich gut: Abzüglich Abflüssen wurden 107 Mio. US-Dollar in Ethereum-ETFs investiert. “Ein sehr solider erster Tag”, kommentierte Bloomberg-ETF-Analyst James Seyffart in einem Posting auf X. Am meisten Kapital floss dabei in die ETFs von BlackRock (rund 266 Mio. Dollar) und Bitwise (204 Mio. Dollar).

🧐 Der Grayscale-Effekt – jetzt auch bei Ethereum

Bei der Gesamtsumme zu berücksichtigen ist aber der Sonderfall Grayscale: Der Vermögensverwalter unterhielt bisher einen “Ethereum Trust”, den er nun in einen ETF umwandelte. Dadurch wurde es für Anleger:innen viel einfacher, Geld abzuziehen: Ein ETF kann jederzeit an der Börse verkauft werden, beim Grayscale Ethereum Trust war es deutlich komplexer, das eingesetzte Kapital wieder herauszunehmen. 

Gerade solche Anleger:innen, die bereits länger investiert waren, hatten somit einen Anreiz, nach dem Handelsstart der ETFs zu verkaufen. Daher verzeichnete der Grayscale-ETF tatsächlich Abflüsse in Höhe von 484 Mio. Dollar und lastete somit auch auf der Gesamt-Statistik. Überraschend ist dies nicht. Ganz ähnlich war es auch zu Jahresbeginn gelaufen, als Grayscale seinen Bitcoin-Trust in einen ETF umgewandelt hatte.

🤔 Was die ersten Zahlen bedeuten 

Was bedeuten diese ersten Zahlen nun? Sie sind sicherlich ein positives Signal. Gleichzeitig sollte man sie jedoch nicht überbewerten. Über den Erfolg der Ethereum-ETFs entscheiden nicht die ersten paar Tage. Ein klares Bild wird man erst über die nächsten Monate erhalten. 

Wie schon bei den Bitcoin-ETFs hoffen in der Krypto-Branche auch hier viele, dass die Ethereum-ETFs es professionellen Großanlegern einfacher machen, in Ether zu investieren. Deren Kapital, so die Hoffnung, treibt dann langfristig auch den Kurs an. Ob und in welchem Ausmaß dies eintreten wird, wird sich aber erst in Monaten und vielleicht sogar Jahren zeigen. 

Und der Ether-Kurs? Unmittelbar auf die Zulassungen oder auch auf den Handelsstart reagierte er kaum. Was durchaus Sinn ergibt, da die Genehmigungen eben nur mehr eine Formalität waren. Im weiteren Wochenverlauf ging es dann sogar abwärts, weshalb Ether mit einem Minus von fünf Prozent gegenüber den anderen großen Krypto-Assets eine Underperformance aufweist. 

Gut möglich, dass die Investor:innen vermuten, dass nach der Genehmigung der Ethereum-ETFs beim Ether-Kurs nun vorerst die Luft draußen ist – und ein nächster Impuls noch nicht erkennbar ist. Doch auch hier gilt: Dies bezieht sich hauptsächlich auf die Marktbewegungen in der eher kurzen Frist. Über die langfristigen Erfolgsaussichten der Ethereum-ETFs sagt es dagegen nichts aus.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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