12.07.2024
CRYPTO WEEKLY

Was hinter der Schwäche am Kryptomarkt steckt

Crypto Weekly #146. In den vergangenen Wochen ist es am Markt abwärts gegangen - aber weshalb? Und wie geht es jetzt weiter?
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Die Kurstafel:

📉 Bitcoin weit unter 60.000 Dollar, zwischenzeitlich auf tiefstem Stand seit Februar

Der Blick auf die Kurstafel nach der zweiwöchigen Pause bei Crypto Weekly ist trügerisch: Ja, die Performance in den vergangenen sieben Tagen kann sich sehen lassen. Davor ging es aber am Markt ordentlich abwärts. Bitcoin fiel Ende Juni das erste Mal seit April unter die Marke von 60.000 US-Dollar. 

Damit war der Tiefpunkt aber noch nicht erreicht. Zwischenzeitlich sackte der Kurs sogar bis auf 53.700 Dollar und damit auf den tiefsten Stand seit Februar ab. Vom Mitte März erreichten Rekordhoch aus gerechnet, war diese ein sattes Minus von über 25 Prozent. 

Was steckt dahinter? Interessant dabei ist zuallererst einmal eine Sache: Es ist diesmal nicht der US-Aktienmarkt, der die Kurse der Krypto-Assets mit nach unten gezogen hat. Denn dort ist es die vergangenen drei Wochen klar nach oben gegangen. Sowohl der techlastige Aktienindex Nasdaq-100 als auch der die breite US-Wirtschaft besser abbildende S&P-500 verzeichneten Kursgewinne. 

Die Situation ist also eine etwas andere als noch Mitte Juni. In Crypto Weekly #145 hatten wir noch thematisiert, dass die Schwäche des US-Aktienmarkts den Kryptomarkt in Mitleidenschaft gezogen hat. Doch während sich US-Aktien seither wieder nach oben orientiert haben, ging es am Kryptomarkt weiter abwärts. 

😨 Wie Mt. Gox und Deutschland für schlechte Stimmung am Markt sorgten

Die Gründe sind in diesem Fall also eher in der Kryptobranche selbst zu suchen. Und es waren vor allem zwei Themen, die am Markt für Unsicherheit gesorgt haben. Die stehen zwar in keinem direkten Zusammenhang, sind aber ähnlich gelagert. 

Einerseits Rückzahlungen der 2014 gehackten Kryptobörse Mt. Gox. Der Hack hatte die Kryptowelt erschüttert. Damals liefen rund 70 Prozent aller Bitcoin-Transaktionen über die Börse. Der Hack ging in die Krypto-Geschichte ein, die Börse selbst noch 2014 pleite. 

Danach passierte lange wenig - zumindest für die Öffentlichkeit. Nun, zehn Jahre später, begannen die ersten Rückzahlungen an damals geschädigte Kund:innen. Warum das den Bitcoin-Kurs potenziell unter Druck setzt? Wer 2013 Bitcoin gekauft hat und sie jetzt zurückbekommt, hat im Normalfall eine enorme Wertsteigerung. Es liegt nahe, dass man diese dann realisieren möchte (noch dazu unter den gegebenen Umständen). 

Selbst wenn man nur einen Bruchteil zurückbekäme und man im Minus wäre, würden die meisten wohl verkaufen, um das Kapitel für sich abzuschließen. In jedem Fall kommen die zurückgezahlten Bitcoin aber auf den Markt und es entsteht Verkaufsdruck.

Und zufällig gab es nun eine zweite, ähnliche Geschichte: Denn auch der deutsche Staat begann nun, Bitcoin-Bestände zu verkaufen. Deutschland hat - im Gegensatz zu El Salvador - natürlich nie absichtlich in Bitcoin investiert. Allerdings hat das Bundeskriminalamt über die Jahre immer wieder Bestände der Kryptowährung beschlagnahmt. Und der deutsche Staat hat wenig Interesse, diese zu halten. In den vergangenen Wochen begann das BKA nun, größere Bitcoin-Bestände zu verkaufen. 

Wie geht es nun weiter? Wie stark sich die konkreten Verkäufe wirklich auf die Kurse auswirken, ist schwer zu sagen. Allerdings reicht schon das Bekanntwerden der Verkäufe, um für Verunsicherung am Markt zu sorgen. Vieles spricht aber dafür, dass die tatsächlichen Auswirkungen - vor allem mittelfristig - überschätzt werden. Es ist wahrscheinlich, dass in den nächsten Wochen und Monaten die Impulse für den Kryptomarkt eher wieder von der makroökonomischen Ebene kommen werden.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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