24.05.2024
CRYPTO WEEKLY

Ethereum-ETFs zugelassen: Was die US-Entscheidung bedeutet

Crypto Weekly #141 Jetzt ging es plötzlich ganz schnell: Die US-Börsenaufsicht genehmigte erstmals Anträge auf Ethereum-Spot-ETFs. Aber was genau hat sie wirklich entschieden und bedeutet dies?
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Ethereum
Foto: Adobe Stock
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Die Kurstafel:

😮 Die Kehrtwende der US-Börsenaufsicht zu den Ethereum-ETFs

Es hatte sich bereits angedeutet - aber nicht mit allzu langer Vorlaufzeit: Die US-Börsenaufsicht hat nun tatsächlich auch erstmals Ethereum-Spot-ETFs genehmigt. Bis vor wenigen Tagen waren führende Expert:innen noch davon ausgegangen, dass die vorliegenden Anträge mehrerer großer Vermögensverwalter zur Deadline Mai wohl noch abgelehnt werden würden. Und eine Zulassung sollte frühestens im September realistisch sein.

Diese Woche dann aber plötzlich die Kehrtwende: Anfang der Woche erhöhten die beiden angesehen Bloomberg-ETF-Analysten Eric Balchunas und James Seyffart auf einmal ihre prognostizierte Wahrscheinlichkeit für eine Zulassung im Mai von 25 Prozent auf 75 Prozent. 

“Haben heute Nachmittag gehört, dass die Börsenaufsicht eine Kehrtwende hinlegen könnte (ist ein zunehmend politisches Thema)”, schrieb Balchunas am Montagvormittag auf X, vormals Twitter. Dies erregte enormes Aufsehen: Immerhin hatte sein Kollege Seyffart eine Zulassung im Mai in einem Tweet mit “Wird nicht passieren - sorry, Leute!” kommentiert.

Spätestens seit Mitte 2023, als die Diskussion rund um Bitcoin-Spot-ETFs in den USA so richtig losging, sind die Tweets von Balchunas und Seyffart auch in der Krypto-Szene sehr genau verfolgt worden. Die beiden Bloomberg-Analysten haben sich einen Ruf als seriöse Quellen erarbeitet und es war klar: Wenn sie eine derart drastische Änderung ihrer Prognosen vornehmen, dann muss etwas dahinterstecken.

🤔 Acht ETF-Anträge genehmigt - oder?

Am Donnerstagabend war es dann tatsächlich soweit: Die Börsenaufsicht genehmigte folgende Anträge:

  • Grayscale Ethereum Trust
  • Bitwise Ethereum ETF
  • iShares Ethereum Trust (BlackRock)
  • VanEck Ethereum Trust
  • ARK/21 Shares Ethereum ETF
  • Invesco Galaxy Ethereum ETF
  • Fidelity Ethereum Fund
  • Franklin Ethereum ETF

An dieser Stelle gleich eine Einschränkung: Technisch gesehen genehmigte die Börsenaufsicht jetzt einmal Änderungen, die die Behörde von den Antragstellern am Montag verlangt hatte. In juristischer Sprache: Die Börsenaufsicht genehmigte 19b-4-Dokumente, noch nicht die für die Zulassung zum Handel notwendigen S-1-Dokumente.

Das heißt: Die Entscheidung gestern unterscheidet sich von jener zu den Bitcoin-ETFs Anfang Jänner, die direkt am folgenden Tag handelbar waren. Die Genehmigung der S-1-Dokumente könnte mehrere Wochen oder sogar Monate dauern.

Wichtig jedoch: Die beiden Bloomberg-Analysten halten dies nur mehr für eine Formsache. Zwar dauere der Prozess üblicherweise mehrere Monate, in diesem Fall könnte es jedoch schneller gehen. Bald werde es dazu nähere Infos geben, schrieb Seyffart.

🧐 Was steckt dahinter?

Die rasche Entscheidung kam nun doch einigermaßen überraschend. Die Börsenaufsicht und ihr Chef Gary Gensler haben sich insbesondere in den vergangenen eineinhalb Monaten sehr kritisch gegenüber eigentlich der gesamten Krypto-Branche positioniert. Und selbst die Zulassung der Bitcoin-Spot-ETFs hatte sich ordentlich gezogen. Möglicherweise ist diese auch erst durch die Niederlage vor Gericht im Grayscale-Fall beschleunigt worden. 

Unabhängig davon war aber in keiner Weise von einem Automatismus auszugehen - im Sinne von: Wenn Bitcoin-ETFs genehmigt werden, müssen Ethereum-ETFs wohl auch bald folgen. Der aktuelle Chef der Börsenaufsicht, Gary Gensler, ist in der Branche berüchtigt dafür, dass er der Meinung ist, dass so gut wie alle Krypto-Assets nach US-Recht als Wertpapiere einzustufen seien (und somit einen Registrierungsprozess bei der Behörde durchlaufen müssten). 

Explizit ausgenommen hat Gensler immer nur Bitcoin. Bei Ethereum dagegen hat er ähnliche Festlegungen vermieden oder sogar mehr oder weniger deutlich das Gegenteil angedeutet. Gensler selbst hat sich bis dato auch noch nicht zu der Entscheidung geäußert.

Warum aber jetzt die Kehrtwende der Behörde? Darüber kann aktuell nur spekuliert werden. Bloomberg-Analyst Balchunas wurde weiter oben ja bereits mit der Einschätzung zitiert, dass die Sache zunehmend ein politisches Thema geworden sei. In den USA ist der Wahlkampf zu den im November anstehenden Präsidentschaftswahlen immer stärker spürbar. 

Der Demokrat Gary Gensler wurde im April 2021 von US-Präsident Joe Biden eingesetzt. Und er ist im Kryptothema vergleichsweise radikal positioniert. Die Börsenaufsicht ist in ihrem Ansatz gegenüber der Kryptobranche deutlich schärfer als die  Commodity Futures Trading Commission (CFTC), die Futures und Optionsmärkte reguliert. 

Es zeichnet sich aber immer mehr ab, dass auch innerhalb der Demokraten ein etwas zurückhaltender Ansatz populärer wird. Die Annahme dürfte dabei sein, dass man mit einem harten Vorgehen gegen Krypto mehr Wähler:innen verschreckt als man gewinnt. 

Was durchaus plausibel ist: Die Gruppe an Personen, für deren Wahlentscheidung Krypto eine große Rolle spielt, ist gemessen an der Gesamtzahl der Bevölkerung natürlich klein. Aber groß genug, dass man sie nicht völlig verschrecken möchte. Andererseits wird es aber recht wenige Personen geben, für die eine harte Haltung gegenüber der Kryptobranche so wichtig ist, dass sie Biden deswegen nicht mehr wählen würden, wenn er bei dem Thema einen etwas lockereren Ansatz vertritt.

Und wie hat der Markt reagiert? Auf die unmittelbare Bekanntgabe kaum. Gegenüber dem Vortag liegt der Ether-Kurs (ETH) sogar im Minus. Allerdings ist die Entscheidung seit Montag bereits ordentlich eingepreist worden. Dementsprechend ergibt sich auf 7-Tage-Sicht ein Plus von mehr als 20 Prozent.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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