24.05.2024
CRYPTO WEEKLY

Ethereum-ETFs zugelassen: Was die US-Entscheidung bedeutet

Crypto Weekly #141 Jetzt ging es plötzlich ganz schnell: Die US-Börsenaufsicht genehmigte erstmals Anträge auf Ethereum-Spot-ETFs. Aber was genau hat sie wirklich entschieden und bedeutet dies?
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Ethereum
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Die Kurstafel:

😮 Die Kehrtwende der US-Börsenaufsicht zu den Ethereum-ETFs

Es hatte sich bereits angedeutet – aber nicht mit allzu langer Vorlaufzeit: Die US-Börsenaufsicht hat nun tatsächlich auch erstmals Ethereum-Spot-ETFs genehmigt. Bis vor wenigen Tagen waren führende Expert:innen noch davon ausgegangen, dass die vorliegenden Anträge mehrerer großer Vermögensverwalter zur Deadline Mai wohl noch abgelehnt werden würden. Und eine Zulassung sollte frühestens im September realistisch sein.

Diese Woche dann aber plötzlich die Kehrtwende: Anfang der Woche erhöhten die beiden angesehen Bloomberg-ETF-Analysten Eric Balchunas und James Seyffart auf einmal ihre prognostizierte Wahrscheinlichkeit für eine Zulassung im Mai von 25 Prozent auf 75 Prozent. 

“Haben heute Nachmittag gehört, dass die Börsenaufsicht eine Kehrtwende hinlegen könnte (ist ein zunehmend politisches Thema)”, schrieb Balchunas am Montagvormittag auf X, vormals Twitter. Dies erregte enormes Aufsehen: Immerhin hatte sein Kollege Seyffart eine Zulassung im Mai in einem Tweet mit “Wird nicht passieren – sorry, Leute!” kommentiert.

Spätestens seit Mitte 2023, als die Diskussion rund um Bitcoin-Spot-ETFs in den USA so richtig losging, sind die Tweets von Balchunas und Seyffart auch in der Krypto-Szene sehr genau verfolgt worden. Die beiden Bloomberg-Analysten haben sich einen Ruf als seriöse Quellen erarbeitet und es war klar: Wenn sie eine derart drastische Änderung ihrer Prognosen vornehmen, dann muss etwas dahinterstecken.

🤔 Acht ETF-Anträge genehmigt – oder?

Am Donnerstagabend war es dann tatsächlich soweit: Die Börsenaufsicht genehmigte folgende Anträge:

  • Grayscale Ethereum Trust
  • Bitwise Ethereum ETF
  • iShares Ethereum Trust (BlackRock)
  • VanEck Ethereum Trust
  • ARK/21 Shares Ethereum ETF
  • Invesco Galaxy Ethereum ETF
  • Fidelity Ethereum Fund
  • Franklin Ethereum ETF

An dieser Stelle gleich eine Einschränkung: Technisch gesehen genehmigte die Börsenaufsicht jetzt einmal Änderungen, die die Behörde von den Antragstellern am Montag verlangt hatte. In juristischer Sprache: Die Börsenaufsicht genehmigte 19b-4-Dokumente, noch nicht die für die Zulassung zum Handel notwendigen S-1-Dokumente.

Das heißt: Die Entscheidung gestern unterscheidet sich von jener zu den Bitcoin-ETFs Anfang Jänner, die direkt am folgenden Tag handelbar waren. Die Genehmigung der S-1-Dokumente könnte mehrere Wochen oder sogar Monate dauern.

Wichtig jedoch: Die beiden Bloomberg-Analysten halten dies nur mehr für eine Formsache. Zwar dauere der Prozess üblicherweise mehrere Monate, in diesem Fall könnte es jedoch schneller gehen. Bald werde es dazu nähere Infos geben, schrieb Seyffart.

🧐 Was steckt dahinter?

Die rasche Entscheidung kam nun doch einigermaßen überraschend. Die Börsenaufsicht und ihr Chef Gary Gensler haben sich insbesondere in den vergangenen eineinhalb Monaten sehr kritisch gegenüber eigentlich der gesamten Krypto-Branche positioniert. Und selbst die Zulassung der Bitcoin-Spot-ETFs hatte sich ordentlich gezogen. Möglicherweise ist diese auch erst durch die Niederlage vor Gericht im Grayscale-Fall beschleunigt worden. 

Unabhängig davon war aber in keiner Weise von einem Automatismus auszugehen – im Sinne von: Wenn Bitcoin-ETFs genehmigt werden, müssen Ethereum-ETFs wohl auch bald folgen. Der aktuelle Chef der Börsenaufsicht, Gary Gensler, ist in der Branche berüchtigt dafür, dass er der Meinung ist, dass so gut wie alle Krypto-Assets nach US-Recht als Wertpapiere einzustufen seien (und somit einen Registrierungsprozess bei der Behörde durchlaufen müssten). 

Explizit ausgenommen hat Gensler immer nur Bitcoin. Bei Ethereum dagegen hat er ähnliche Festlegungen vermieden oder sogar mehr oder weniger deutlich das Gegenteil angedeutet. Gensler selbst hat sich bis dato auch noch nicht zu der Entscheidung geäußert.

Warum aber jetzt die Kehrtwende der Behörde? Darüber kann aktuell nur spekuliert werden. Bloomberg-Analyst Balchunas wurde weiter oben ja bereits mit der Einschätzung zitiert, dass die Sache zunehmend ein politisches Thema geworden sei. In den USA ist der Wahlkampf zu den im November anstehenden Präsidentschaftswahlen immer stärker spürbar. 

Der Demokrat Gary Gensler wurde im April 2021 von US-Präsident Joe Biden eingesetzt. Und er ist im Kryptothema vergleichsweise radikal positioniert. Die Börsenaufsicht ist in ihrem Ansatz gegenüber der Kryptobranche deutlich schärfer als die  Commodity Futures Trading Commission (CFTC), die Futures und Optionsmärkte reguliert. 

Es zeichnet sich aber immer mehr ab, dass auch innerhalb der Demokraten ein etwas zurückhaltender Ansatz populärer wird. Die Annahme dürfte dabei sein, dass man mit einem harten Vorgehen gegen Krypto mehr Wähler:innen verschreckt als man gewinnt. 

Was durchaus plausibel ist: Die Gruppe an Personen, für deren Wahlentscheidung Krypto eine große Rolle spielt, ist gemessen an der Gesamtzahl der Bevölkerung natürlich klein. Aber groß genug, dass man sie nicht völlig verschrecken möchte. Andererseits wird es aber recht wenige Personen geben, für die eine harte Haltung gegenüber der Kryptobranche so wichtig ist, dass sie Biden deswegen nicht mehr wählen würden, wenn er bei dem Thema einen etwas lockereren Ansatz vertritt.

Und wie hat der Markt reagiert? Auf die unmittelbare Bekanntgabe kaum. Gegenüber dem Vortag liegt der Ether-Kurs (ETH) sogar im Minus. Allerdings ist die Entscheidung seit Montag bereits ordentlich eingepreist worden. Dementsprechend ergibt sich auf 7-Tage-Sicht ein Plus von mehr als 20 Prozent.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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(c) Ruiz Cruz
(c) Ruiz Cruz

Zwei Tage lang haben die Entrepreneurship-Verantwortlichen der österreichischen Hochschulen am 13. und 14. Oktober an der Universität Wien und der WU Wien darüber beraten, wie Ausgründungen aus der Wissenschaft leichter gelingen können. Das Entrepreneurship Center Network (ECN), das inzwischen 36 Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen verbindet, hat rund um seine sechste Konferenz auch neue Zahlen veröffentlicht: 2025 wurden 530 studentische Startups und akademische Spinoffs an den Partnerhochschulen betreut, ein Jahr davor waren es 457.

Strategiearbeit im Fokus

Auch die Konferenz selbst ist gewachsen. „Als wir 2021 die erste ECN-Konferenz hier in Wien organisiert haben, hatten wir so 25 bis 30 Teilnehmer, und heuer waren über 80 Teilnehmende dabei”, sagt Rudolf Dömötör, Direktor des WU Entrepreneurship Center und Gründer des Netzwerks, im brutkasten-Talk. Statt Keynotes und Workshops gab es heuer Strategiearbeit: In Kleingruppen wurden zuerst die größten Probleme bei Ausgründungen gesammelt, dann ein Wunschzustand formuliert und daraus Maßnahmen abgeleitet.

(c) Ruiz Cruz

Mehr Role Models?

Diskutiert wurde dabei auch, wen das Thema überhaupt erreicht. Sara Matt, Leiterin der Transferstelle Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft der Universität Innsbruck, sieht die bisherigen Role Models fast ausschließlich im MINT-Bereich. „Ganz viele helle Köpfe kommen nicht aus der Technik, sondern aus den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften. Die muss man auch abholen.“ Und nicht jede Person mit unternehmerischen Fähigkeiten müsse ein eigenes Unternehmen gründen: „Die könnten zum Beispiel Betriebsnachfolgen übernehmen oder in bestehenden Unternehmen Innovation vorantreiben.”

Im Rahmen der Konferenz wurde – in Anwesenheit von Sektionschef Elmar Pichl aus dem BMFWF – auch der neue Ausgründungsrahmen für diese sog. SHAPE-Disziplinen vorgestellt. SHAPE steht für Social Sciences, Humanities and the Arts for People and the Economy, also für Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften sowie die Künste. Dieser Rahmen ergänzt den 2024 erarbeiteten Ausgründungsrahmen für den technischen und naturwissenschaftlichen Bereich.

Die Frage des Budgets?

Die Ergebnisse der Konferenz treffen auf einen schwierigen Moment. Wie sich das Universitätsbudget in den nächsten Jahren entwickelt, ist offen, mehr Geld wird es nach Einschätzung von Dömötör wohl nicht geben. Die Frage sei, wo gespart werde: bei etablierten Bereichen oder im Transfer, „der noch nicht so etabliert ist und auch keine starke Lobby in Budgetdiskussionen hat”. Das Budget sei deshalb ein Leitmotiv der Konferenz gewesen: „Was können wir tun, um dieses weiterhin zwar größer werdende, aber immer noch zarte Pflänzlein, das in den letzten fünf bis zehn Jahren entstanden ist, zu schützen?”

(c) Ruiz Cruz

Matt beobachtet die Folgen bereits. An einigen Universitäten sei das Personal im Transferbereich zurückgefahren worden. „Das finde ich einen falschen Ansatz, weil gerade jetzt müssen wir darauf achten, Innovation voranzutreiben.” Dass überall gespart werden müsse, sehe sie ein, „aber für die langfristige Sicht eines Wirtschaftsstandortes ist es nicht die richtige Entscheidung, an der Innovation zu sparen”.

Konkret bedauert Matt, dass es im Herbst keine Fellowship-Ausschreibung gab. Eine Handvoll Forscher:innen an ihrer Universität hätte gerne eingereicht. Wenn man in dieser Situation doch die akademische Karriere wähle, sei das nachvollziehbar, weil man es sich auf dem Weg dorthin kaum leisten könne, ein paar Jahre für einen unternehmerischen Versuch liegen zu lassen. Eine bei der Konferenz diskutierte Maßnahme sei deshalb ein Forschungsfreisemester, „damit diese Entscheidung nicht so früh fallen muss: Unternehmertum oder Forscherkarriere”.

Gründen soll in der akademischen Laufbahn zählen

Genau an diesem Punkt setzt der Maßnahmenplan an, den das ECN aus der Konferenz ableitet und Ende des Jahres veröffentlichen will. Gründen soll ein gleichwertiger Karriereweg werden, der auch in der akademischen Laufbahn anerkannt wird. „Kulturwandel bedarf auch der entsprechenden Incentives”, sagt Dömötör. „Wie wird es von meiner Uni gewürdigt, wenn ich gründe? Werde ich nur für die traditionellen Kernaufgaben einer Universität belohnt, Forschung und Lehre, oder wird auch die Third Mission stärker berücksichtigt?” In den letzten Jahren habe es eine positive Entwicklung gegeben, „aber da ist immer noch Luft”.

Der zweite Kernpunkt richtet sich an den Gesetzgeber: Das ECN fordert einen klaren Rechtsrahmen für Ausgründungen im Universitätsgesetz (UG) und im Fachhochschulgesetz (FHG). Dazu kommen österreichweite Standards für IP und Beteiligungen sowie Entrepreneurship Education für alle Studierenden. Die Details sollen im Plan Ende des Jahres folgen.

Verbündete in der Politik?

Unterstützung erhofft sich das ECN aus der Politik. Elisabeth Zehetner, Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, stellte sich bei einem Kamingespräch den Fragen der Community. Für Dömötör „ein sehr wertschätzendes Signal”. Man nehme aus dem Gespräch mit, „in ihr eine Verbündete zu haben”. Für die Änderungen an UG und FHG, die das ECN anstrebt, ist allerdings nicht ihr Ressort zuständig, sondern das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung.

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