26.04.2024
CRYPTO WEEKLY

Nach dem Halving ist vor… dem Bullenmarkt?

Crypto Weekly #139. Vergangenes Wochenende fand das Bitcoin-Halving statt. Wie hat der Markt reagiert und wie geht es jetzt weiter?
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Die Kurstafel:

​💪 Das vierte Bitcoin-Halving ist Geschichte

Die Bitcoin-Community hat darauf hingefiebert – und in der Nacht auf Samstag der Vorwoche ging es dann über die Bühne: Das vierte Halving in der Bitcoin-Geschichte. Viel war darüber spekuliert worden, wie (oder ob?) es sich auf den Bitcoin-Kurs auswirken würde. Die unterschiedlichen Annahmen – wie auch der größere Kontext zum Bitcoin-Halving – wurden hier in der Vorwoche in Crypto Weekly #138 ausführlich behandelt. 

Sehen wir uns zuerst einmal die 7-Tages-Performance an: Der Bitcoin-Kurs hat sich seit vergangenen Freitag kaum verändert. Aber werfen wir doch einen genaueren Blick auf die Kursentwicklung: In der Nacht auf Samstag bewegte sich der Bitcoin-Kurs im Bereich von 64.000 US-Dollar leicht abwärts. Das Halving fand bei Block 840.000 um rund 2 Uhr morgens mitteleuropäischer Zeit statt. Im weiteren Tagesverlauf bewegte sich der Kurs sehr unauffällig unterhalb der 64.000 Dollar entlang. Am späten Abend ging es wieder aufwärts.

Insgesamt also: Sehr unspektakulär. Zu Beginn der neuen Woche stieg der Kurs dann deutlich bis auf 67.000 Dollar, bevor er am Mittwoch und am Donnerstag wieder korrigierte und in Richtung 63.000 Dollar fiel.

😮 War das Halving ein Non-Event?

War das Halving also ein Non-Event? Viel Hype, aber wenig Auswirkung? Hier gilt es zu differenzieren. Für das Bitcoin-Netzwerk selbst ist das Halving zentral. Das Halving ist ein fundamentaler Bestandteil dafür, dass Bitcoin so funktioniert, wie es eben funktioniert – mit einer vorherbestimmten Geldpolitik und einer limitierten Geldmenge.

Das ist zunächst aber einmal unabhängig von der Kursentwicklung. Die ist ein anderes Thema. Nur weil ein Ereignis aus der technischen Perspektive äußerst wichtig ist, heißt dies nicht notwendigerweise, dass es zu unmittelbaren starken Kursreaktionen führen muss. Und das noch einmal weniger, wenn das Eintreten des Ereignisses nicht nur fix, sondern auch schon lange bekannt ist. Der Markt preist das Ereignis dann bereits ein. 

​🤔 Kurzfristige, langfristige – oder doch gar keine Auswirkungen?

Aber selbst bei der Kursentwicklung muss man noch einmal differenzieren: Das eine ist die kurzfristige Marktreaktion. Diese ist, wie auch in der Vorwoche hier geschrieben, spekulativ getrieben – gerade bei einem stark gehypten Ereignis wie dem Halving. Davon zu trennen sind die langfristigen Auswirkungen. 

Bestes Beispiel sind hier die Anfang des Jahres erstmals in den USA zugelassenen Bitcoin-Spot-ETFs: Die unmittelbare Marktreaktion auf die Zulassung war spekulativ getrieben – und damit hauptsächlich für Day Trader interessant. Mittel- und langfristig könnten die ETFs aber dazu führen, dass viel neues Geld in den Markt kommt. Das würde die Nachfrage nach Bitcoin erhöhen – und somit auch den Kurs stützen.

Auch jene, die für starke Auswirkungen des Halvings auf den Kurs argumentieren, nehmen meist ein längerfristige Perspektive ein. Auf die bisherigen drei Halvings folgten nach einigen Monaten Bitcoin-Bullenmärkte. Aber eben nach einigen Monaten und nicht unmittelbar. 

Das Problem mit dieser Perspektive wurde in Crypto Weekly schon mehrfach thematisiert: Drei Anlassfälle sind zu wenig, um zuverlässige Schlüsse zu ziehen. Auch waren die Rahmenbedingungen für Bitcoin 2012 völlig andere als heute – wo ein Vielfaches an Geld im Markt ist und weit mehr Profis involviert sind. 

Dazu kommt: Das Halving beeinflusst jedenfalls das Bitcoin-Angebot. Ebenso wichtig für den Kurs ist aber die Nachfrage. Die wieder von sehr vielen anderen Dingen beeinflusst wird, die nichts mit dem Halving zu tun haben.

Wie geht es aber nun weiter in den nächsten Monaten? Das kann niemand seriös beantworten. Klar ist aber: Aus der bloßen Tatsache, dass es ein Halving gab, herzuleiten, dass nun ein Bullenmarkt ansteht, wäre verfehlt. Vieles deutet darauf hin, dass die makroökonomische Ebene inklusive Zinsentwicklung in den nächsten Monaten der dominante Faktor für den Kryptomarkt sein können. Und im Gegensatz zum Halving sind die Entwicklungen dort alles andere als vorherbestimmt.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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