12.01.2024

Was das Milliarden-Debüt der Bitcoin-ETFs bedeutet

Crypto Weekly #128. Diese Woche wurden erstmals Bitcoin-Spot-ETFs in den USA zum Handel zugelassen. Wie der erste Handelstag gelaufen ist und welche Rückschlüsse man daraus ziehen kann.
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Die Kurstafel:

Kurs7-Tages-Performance
Bitcoin (BTC)45.800 $+4 %
Ethereum (ETH)2.600 $+19 %
BNB310 $-2 %
Solana (SOL)98 $-2 %

🤑​ Bitcoin-ETFs: Es ist endlich passiert

Es war eine historische Woche für die Krypto-Branche. Seit Monaten hat sie darauf hingefiebert. In den vergangenen Tagen hat es sich dann so richtig zugespitzt (siehe Crypto Weekly #127). Am späten Mittwochabend mitteleuropäischer Zeit war es dann soweit: Die US-Börsenaufsicht ließ erstmals sogenannte Bitcoin-Spot-ETFs zum Handel zu (brutkasten berichtete). Sie genehmigte elf offene Anträge, darunter jene von BlackRock, Fidelity, VanEck und Ark Investments/21Shares.

Dass die Börsenaufsicht die Anträge genehmigen würde, galt zuletzt schon als gesichert. Diskutiert wurde nur mehr, wann es geschehen würde. Zum Kontext muss nicht mehr viel gesagt werden, oft genug ist das Thema im vergangenen halben Jahr in “Crypto Weekly” behandelt worden.

Daher nur kurz: Die nun zugelassenen Bitcoin-Spot-ETFs unterscheiden sich von den schon seit Herbst 2021 in den USA handelbaren Bitcoin-Futures-ETF dadurch, dass sie direkt in die Kryptowährung investieren. Im Gegensatz dazu investieren Bitcoin-Futures-ETFs in Finanzprodukte, die den Kurs der Kryptowährung nachbilden – nicht aber in Bitcoin selbst. 

Seit der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock im vergangenen Juni einen Antrag auf einen Bitcoin-Spot-ETF angekündigt hatte, war die Aufregung in der Krypto-Branche um das Thema groß. Die Erwartungen sind hoch. Zu den positiven Effekten, auf die man in der Szene hofft, zählen:

  • mit den ETFs werden institutionelle Anleger, die das wirklich große Geld an den Finanzmärkten bewegen, einfacher in Bitcoin investieren können – oder auch überhaupt erst, weil vielfach Vorschriften direkte Bitcoin-Käufe verhindern
  • das würde neues Geld in den Markt bringen, was auch den Kurs antreiben sollte
  • die ETFs könnten auch dazu beitragen, wenig erfahrenen Privatanleger:innen das Thema Bitcoin näher zu bringen
  • generell verleihen die ETFs Bitcoin zusätzliche Legitimität in der etablierten Finanzbranche

😲​ Bitcoin-ETFs erreichen 4,6 Mrd. Dollar Handelsvolumen am ersten Tag

Ob sich die Hoffnungen bewahrheiten, wird sich naturgemäß erst zeigen müssen. Ein bisschen etwas weiß man aber schon: Denn, wie in den USA üblich, waren die elf Bitcoin-Spot-ETFs am Tag nach der Genehmigung bereits handelbar. Und so kennen wir schon zumindest ein paar Zahlen

Am ersten Handelstag der Bitcoin-Spot-ETFs

  • erreichten sie (kombiniert) ein Handelsvolumen von ca. 4,6 Mrd. US-Dollar
  • das meiste davon entfiel auf den in einen ETF umgewandelten Grayscale Bitcoin Trust, der etwas über 2 Mrd. Dollar Handelsvolumen verzeichnete. Als Trust war er allerdings schon seit Jahren auf dem Markt und ist somit im Gegensatz zu den übrigen ETFs kein völlig neues Produkt
  • knapp über eine Milliarde entfiel auf den BlackRock-ETF
  • Fidelitys Bitcoin-ETF erreichte 685 Mio. Dollar
  • der ARK 21Shares Bitcoin ETF erreichte über 275 Mio. Dollar

Bloomberg-ETF-Analyst Eric Balchunas schrieb auf X (früher Twitter), es sei “easily the biggest Day One splash in ETF history.”. Das kann sich also durchaus sehen lassen. 

🧐​ Wie sich das ETF-Debüt auf den Bitcoin-Kurs ausgewirkt hat

Soweit einmal das Handelsvolumen der ETFs. Aber wie hat der Bitcoin-Kurs auf die Zulassung reagiert? Viel war im Vorfeld spekuliert worden. Würde die Entscheidung eine Kursrally auslösen? Oder würde sie sich doch eher als “Sell the news”-Event herausstellen – gemäß der alten Börsenweisheit “Buy the rumour, sell the news”? Mittlerweile kennen wir die Antwort – und sie lautet: Weder noch. 

Die unmittelbare Marktreaktion war eher überschaubar. Direkt nach Bekanntwerden der Genehmigungen am Mittwochabend sprang der Kurs zwar tatsächlich kurz nach oben – von 45.500 bis auf rund 47.600 Dollar. Rasch fiel er aber wieder zurück. Ein größerer Ausverkauf wurde daraus aber ebenso wenig. 

Als die Bitcoin-ETFs am Folgetag dann in den Handel starteten, ging es auch für den Bitcoin-Kurs noch einmal nach oben. Nach einem unauffälligen Handel am Vormittag zog der Bitcoin-Kurs am Donnerstagnachmittag – kurz nach Börsenstart in den USA – deutlich an. Mit knapp 48.800 US-Dollar erreichte er dabei vorübergehend den höchsten Stand seit Dezember 2021.

Allerdings ging es dann rasch wieder abwärts. Noch am Donnerstagabend fiel der Kurs auf unter 46.000 US-Dollar zurück. Am Freitag blieb das Marktgeschehen unspektakulär – und der Kurs somit ungefähr auf dem Niveau wie vor der Genehmigung der Anträge.

Viel Lärm um nichts also? Keineswegs. Denn einerseits hat die Marktbewegung der vergangenen Monate die Entscheidung schon stark vorweggenommen. Seit Anfang Oktober ist der Bitcoin-Kurs um rund 70 Prozent gestiegen. Die eher überschaubare Marktreaktion auf die Genehmigungen zeigt nur, dass sie mittlerweile bereits eingepreist waren. 

Und noch wichtiger ist ein anderer Punkt: Bedeutend ist die Zulassung der Bitcoin-ETFs in den USA nicht wegen ihrer kurzfristigen Effekte auf den Markt. Sondern aufgrund der möglichen mittel- und vor allem langfristigen Auswirkungen. Welche Hoffnungen die Branche in die ETFs setzt, wurde eingangs beschrieben. Ob diese sich bestätigen werden, werden die nächsten Monate und Jahre zeigen. Die langfristigen Auswirkungen sind völlig unabhängig von der unmittelbaren Marktreaktion. Sie werden aber letztlich entscheidend dafür sein, ob die Bitcoin-ETFs auch dauerhaft als Erfolg eingestuft werden können.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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