22.09.2023

Was diese Woche den Markt (nicht) bewegt hat

Crypto Weekly #115. Es gibt Zeiten, da geht’s am Kryptomarkt drunter und drüber - aktuell ist das aber nicht der Fall. Was die Gründe dafür sind, behandeln wir in dieser Ausgabe.
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Die Kurstafel:

🥱 Wenig Bewegung am Kryptomarkt

Der Blick auf die Kurstafel zeigt es schon: Extrem viel ist am Markt nicht geschehen seit vergangenem Freitag. Und die Situation ist da auch ein bisschen anders als in der Vorwoche: Da hatte die 7-Tages-Performance der größten Krypto-Assets unspektakulär ausgesehen – aber zwischendurch war es durchaus rund gegangen. Etwa bei Bitcoin mit dem tiefsten Stand seit März.

Diese Woche aber: Nichts dergleichen. Bitcoin etwa bewegte sich grob in einer Bandbreite zwischen 26.400 und 27.500 US-Dollar. Nicht besonders spektakulär also – man könnte sogar sagen: langweilig. 

🧐 Wie die Märkte auf die US-Zinsentscheidung reagiert haben

Dass es so kommen würde, war aber nicht unbedingt vorgezeichnet. Denn diese Woche stand beispielsweise eine Zinsentscheidung der US-Notenbank Federal Reserve (Fed) an. Und diese hat in der Vergangenheit doch immer wieder mal die Finanzmärkte inklusive Krypto bewegt. Seit die Fed im Herbst 2021 auf ihren neuen geldpolitischen Kurs mit anhaltenden Zinserhöhungen umgeschwenkt ist, ging es auch am Kryptomarkt abwärts.

Was entschied die Fed nun diese Woche? Einerseits beließ die Notenbank ihren Leitzins unverändert in der Spanne von 5,25 bis 5,50 Prozent zu halten. Gleichzeitig stellte sie aber zumindest eine weitere Zinserhöhung in diesem Jahr in Aussicht – und deutete an, dass der Kampf gegen die hohe Inflation wohl noch bis 2026 weitergehen würde. Der US-Aktienmarkt verzeichnete nach Bekanntgabe der Zinsentscheidung leichte Verluste, der US-Dollar wiederum legte zu. 

Das bedeutet: Die Märkte waren auf eine etwas weniger “strenge” Entscheidung eingestellt gewesen. Aber eine wirklich überrascht hat die Entscheidung nicht. Im Großen und Ganzen lag sie eben doch noch im Rahmen der Erwartungen.

Genau in dieses Bild passte auch die Reaktion am Kryptomarkt. Bitcoin gab tatsächlich etwas nach – von rund 27.200 Dollar auf knapp unter 27.000 Dollar. Doch auch hier gilt, was eingangs schon zur Wochen-Performance angemerkt wurde: Das ist keine nennenswerte Kursbewegung – jedenfalls nicht für Bitcoin-Verhältnisse.

🤔 Warum aktuell so wenig Bewegung im Markt ist

Aktuell gilt für Bitcoin wie für den gesamten Kryptomarkt: Es fehlen die Impulse für den Handel. Dies war bereits Thema in Crypto Weekly #112 – und seither hat sich nicht besonders viel geändert. Der letzte starke Impuls war im Juni der Antrag des weltgrößten Vermögensverwalters BlackRock auf einen Bitcoin-ETF in den USA gewesen. Dieser hatte vorübergehend für gute Stimmung am Markt gesorgt – auch, weil andere Finanzinstitute mit eigenen Anträgen nachzogen. 

Eine solche Euphorie hält aber nur für eine gewisse Zeit. Denn irgendwann müssen auf die Ankündigungen Taten folgen – oder in diesem Fall: auf die Anträge auch Genehmigungen der Börsenaufsicht. Die sind bisher ausgeblieben. Das heißt weder in die eine noch in die andere Richtung viel. Denn so ein Prozess dauert eben. Aber die Kurse werden auch nicht dauerhaft davon getragen, dass ein Antrag bloß eingereicht wurde. Das ist zu wenig.

Aktuell fehlen Neuigkeiten in der Sache. Diese Woche hat der Vermögensverwalter Grayscale neuerlich einen Antrag auf einen Ethereum-Futures-ETF eingereicht. Ein solcher ETF würde nicht direkt in Ether-Token investieren, sondern in Finanzprodukte (in diesem Fall Futures) die den Ether-Preis nachbilden. 

Für Bitcoin wurden in den USA bereits mehrere solche ETFs genehmigt. Die erwähnten Anträge von BlackRock und anderen Vermögensverwaltern beziehen sich dagegen auf ETFs, die direkt in Bitcoin investieren würden. Solche hat die US-Börsenaufsicht bisher noch nicht zugelassen. 

Die Meldung von Grayscales neuerlichem Ethereum-ETF-Antrag führte zu keiner nennenswerten Marktreaktion. Es ist nicht das erste Mal, dass Grayscale einen solchen Antrag eingebracht hat – und Grayscale ist auch nicht der erste Vermögensverwalter, der sich um einen Ethereum-Futures-ETF bemüht hat. 

Vor wenigen Wochen hatte Bloomberg berichtet, dass die Börsenaufsicht im Oktober erstmals Ethereum-Futures-ETFs zulassen könnte. Ob sich dies bewahrheitet, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Ein positiver Impuls für den Markt wäre es aber sicherlich. 


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

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