15.09.2023

Wie die Pleitebörse FTX jetzt wieder für Unsicherheit sorgt

Crypto Weekly #114: Größere Krypto-Bestände der Pleitebörse FTX sollen bald auf den Markt geworfen werden. Aber hat das wirklich die Kurse am Kryptomarkt bewegt?
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FTX
Foto: Adobe Stock
Crypto Weekly
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Die Kurstafel:

Daten von coingecko.com / Stand: Freitagnachmittag

📉 Bitcoin mit unter 25.000 Dollar zwischenzeitlich auf tiefstem Stand seit März

Blickt man rein auf die 7-Tages-Performance, war diese Woche nicht besonders aufregend. Bei genauerem Hinsehen war das Marktgeschehen aber nicht ganz so langweilig, wie man vermuten könnte. Nehmen wir den Montag. Da ging’s am Nachmittag plötzlich ordentlich abwärts am Kryptomarkt. Bitcoin (BTC) fiel zwischenzeitlich sogar unter die Marke von 25.000 US-Dollar, was nach Daten von CoinMarketCap zuletzt im März passiert war. 

Ein ähnliches Bild bei Ethereum: Für Ether ging es am Montag in Richtung der 1.500-Dollar-Marke. Diese hielt dann zwar - und nicht einmal allzu knapp. Aber dennoch lag der Kurs mit gut 1.530 US-Dollar ebenfalls so tief wie zuletzt im März.

Was steckt hinter dem Abverkauf? Mit hundertprozentiger Sicherheit lässt sich dies an den Finanzmärkten nie sagen. Tatsächlich folgt häufig das Narrativ dem Preis - oder anders formuliert: Am Markt werden plausibel klingende Erklärungen für Kursbewegungen erst dann kreiert, nachdem diese schon passiert sind. 

👻 FTX-Verkäufe als Schreckgespenst für den Kryptomarkt?

Auch diese Woche gab es ein solches Thema, das für Verunsicherung sorgte. Es gab Nachrichten von FTX. Es ist ja nun schon länger her, dass die Kryptobörse pleite ging: Dies geschah im vergangenen November. Erledigt ist die Angelegenheit aber noch lange nicht. Die juristische Aufarbeitung des Falles wird sich wohl noch über Jahre ziehen. Und auch die Abwicklung des Unternehmens selbst ist noch im Gange. 

Denn auch wenn FTX sich letztlich als massiv überschuldet erwiesen hat: Die Börse hat natürlich durchaus noch Vermögenswerte, die veräußert werden können - und müssen. Genau dazu gab es nun diese Woche Neuigkeiten: FTX hat beantragt, Krypto-Assets im Wert von 3,4 Mrd. US-Dollar zu verkaufen. Ein Gericht genehmigte den Antrag wenig später.

Das heißt: Es werden Krypto-Assets im Gegenwert von mehreren Milliarden Dollar auf den Markt kommen. Das ist eine ordentliche Summe. Und dieses zusätzliche Angebot kann für Verkaufsdruck sorgen. Genau aus diesem Grund werden solche Nachrichten am Markt üblicherweise sofort negativ aufgenommen.

"Frühere ähnliche Vorfälle mit großvolumigen Verkäufen, etwa die jüngsten von Vitalik Buterin, hatten einen großen Einfluss auf den Kryptowährungsmarkt, und wir bemerkten Drawdowns, noch bevor der Verkauf begann”, wird Evgen Verzun, Gründer der Krypto-Vermögensverwaltung Kaizen.Finance, vom Magazin Decrypt zitiert. Er rechne daher damit, dass der Markt falle, bis die tatsächlichen Verkäufe einsetzen würden.

⬇️ Warum die FTX-Verkäufe selbst den Markt noch nicht bewegen konnten

Und da sind wir bereits bei einem wichtigen Punkt: Denn begonnen haben die Verkäufe noch nicht. Der Rücksetzer am Kryptomarkt war am Montag - und der Plan wurde vom Gericht überhaupt erst am Mittwoch bestätigt. 

Auch wird nicht das gesamte Portfolio auf einmal auf den Markt geworfen. Vielmehr gibt es einen klaren Verkaufsplan, der Verkäufe im Bereich von 100 Mio. Dollar pro Woche vorsieht. Dieses Limit kann unter bestimmten Bedingungen auf 200 Mio. erhöht werden, aber grundsätzlich werden die Verkäufe schrittweise getätigt. Was natürlich die Auswirkungen auf die Kurse reduzieren sollte.

Das heißt also: Die Kursreaktion hat, wenn überhaupt, diese Verkäufe maximal vorweggenommen. Wie (und ob!) sich die realen Verkäufe dann auf die Kurse niederschlagen werden, ist noch offen. 

Dazu kommt noch: Auch diese Woche drehten die Kurse relativ rasch wieder. Bitcoin stabilisierte sich nach der Abwärtsbewegung vom späten Montagnachmittag am Abend - und legte in der Nacht auf Dienstag eine deutliche Gegenbewegung hin, die den Kurs zunächst wieder auf das Ausgangsniveau und am Dienstag im Lauf des Tages noch deutlich darüber hinaus hievte. Auch die restliche Woche ging es weiter nach oben. Dies war allerdings nicht krypto-spezifisch - auch die traditionellen Finanzmärkte zeigten sich gegen Ende der Woche stark in Form. 


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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