15.09.2023

Wie die Pleitebörse FTX jetzt wieder für Unsicherheit sorgt

Crypto Weekly #114: Größere Krypto-Bestände der Pleitebörse FTX sollen bald auf den Markt geworfen werden. Aber hat das wirklich die Kurse am Kryptomarkt bewegt?
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FTX
Foto: Adobe Stock
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Die Kurstafel:

Daten von coingecko.com / Stand: Freitagnachmittag

📉 Bitcoin mit unter 25.000 Dollar zwischenzeitlich auf tiefstem Stand seit März

Blickt man rein auf die 7-Tages-Performance, war diese Woche nicht besonders aufregend. Bei genauerem Hinsehen war das Marktgeschehen aber nicht ganz so langweilig, wie man vermuten könnte. Nehmen wir den Montag. Da ging’s am Nachmittag plötzlich ordentlich abwärts am Kryptomarkt. Bitcoin (BTC) fiel zwischenzeitlich sogar unter die Marke von 25.000 US-Dollar, was nach Daten von CoinMarketCap zuletzt im März passiert war. 

Ein ähnliches Bild bei Ethereum: Für Ether ging es am Montag in Richtung der 1.500-Dollar-Marke. Diese hielt dann zwar – und nicht einmal allzu knapp. Aber dennoch lag der Kurs mit gut 1.530 US-Dollar ebenfalls so tief wie zuletzt im März.

Was steckt hinter dem Abverkauf? Mit hundertprozentiger Sicherheit lässt sich dies an den Finanzmärkten nie sagen. Tatsächlich folgt häufig das Narrativ dem Preis – oder anders formuliert: Am Markt werden plausibel klingende Erklärungen für Kursbewegungen erst dann kreiert, nachdem diese schon passiert sind. 

👻 FTX-Verkäufe als Schreckgespenst für den Kryptomarkt?

Auch diese Woche gab es ein solches Thema, das für Verunsicherung sorgte. Es gab Nachrichten von FTX. Es ist ja nun schon länger her, dass die Kryptobörse pleite ging: Dies geschah im vergangenen November. Erledigt ist die Angelegenheit aber noch lange nicht. Die juristische Aufarbeitung des Falles wird sich wohl noch über Jahre ziehen. Und auch die Abwicklung des Unternehmens selbst ist noch im Gange. 

Denn auch wenn FTX sich letztlich als massiv überschuldet erwiesen hat: Die Börse hat natürlich durchaus noch Vermögenswerte, die veräußert werden können – und müssen. Genau dazu gab es nun diese Woche Neuigkeiten: FTX hat beantragt, Krypto-Assets im Wert von 3,4 Mrd. US-Dollar zu verkaufen. Ein Gericht genehmigte den Antrag wenig später.

Das heißt: Es werden Krypto-Assets im Gegenwert von mehreren Milliarden Dollar auf den Markt kommen. Das ist eine ordentliche Summe. Und dieses zusätzliche Angebot kann für Verkaufsdruck sorgen. Genau aus diesem Grund werden solche Nachrichten am Markt üblicherweise sofort negativ aufgenommen.

„Frühere ähnliche Vorfälle mit großvolumigen Verkäufen, etwa die jüngsten von Vitalik Buterin, hatten einen großen Einfluss auf den Kryptowährungsmarkt, und wir bemerkten Drawdowns, noch bevor der Verkauf begann”, wird Evgen Verzun, Gründer der Krypto-Vermögensverwaltung Kaizen.Finance, vom Magazin Decrypt zitiert. Er rechne daher damit, dass der Markt falle, bis die tatsächlichen Verkäufe einsetzen würden.

⬇️ Warum die FTX-Verkäufe selbst den Markt noch nicht bewegen konnten

Und da sind wir bereits bei einem wichtigen Punkt: Denn begonnen haben die Verkäufe noch nicht. Der Rücksetzer am Kryptomarkt war am Montag – und der Plan wurde vom Gericht überhaupt erst am Mittwoch bestätigt. 

Auch wird nicht das gesamte Portfolio auf einmal auf den Markt geworfen. Vielmehr gibt es einen klaren Verkaufsplan, der Verkäufe im Bereich von 100 Mio. Dollar pro Woche vorsieht. Dieses Limit kann unter bestimmten Bedingungen auf 200 Mio. erhöht werden, aber grundsätzlich werden die Verkäufe schrittweise getätigt. Was natürlich die Auswirkungen auf die Kurse reduzieren sollte.

Das heißt also: Die Kursreaktion hat, wenn überhaupt, diese Verkäufe maximal vorweggenommen. Wie (und ob!) sich die realen Verkäufe dann auf die Kurse niederschlagen werden, ist noch offen. 

Dazu kommt noch: Auch diese Woche drehten die Kurse relativ rasch wieder. Bitcoin stabilisierte sich nach der Abwärtsbewegung vom späten Montagnachmittag am Abend – und legte in der Nacht auf Dienstag eine deutliche Gegenbewegung hin, die den Kurs zunächst wieder auf das Ausgangsniveau und am Dienstag im Lauf des Tages noch deutlich darüber hinaus hievte. Auch die restliche Woche ging es weiter nach oben. Dies war allerdings nicht krypto-spezifisch – auch die traditionellen Finanzmärkte zeigten sich gegen Ende der Woche stark in Form. 


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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