25.01.2023

CrypDonate: „Viele haben viel Geld mit Bitcoin verdient und Memes gepostet“

Die Kryptospenden-Plattform aus Vöcklabruck unterstützt ausgewählte Charities ohne Zusatzkosten.
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crypto Bitpanda
Symbolbild | (c) Adobe Stock

Digitale Assets haben viele Bereiche des täglichen Lebens verändert. Den Kunst- und Collector-Markt etwa, oder die Investmentbranche. Auch der Charity-Sektor wurde von Kryptowährungen umfangen – Spenden mit digitalen Währungen nehmen hier stark zu.

CrypDonate möchte Trend nutzen

Die letzten Jahre über konnten viele Menschen mit Bitcoin und Konsorten hohe Gewinne erzielen, weshalb manch einer zum Wohltäter wurde. 2021 wurden bereits Kryptowährungen im Wert von über 70 Millionen Euro für den guten Zweck gespendet.

Große Charity-Organisationen haben bereits eigenständig die Möglichkeit, mit Kryptowährungen zu spenden auf ihren Webseiten integriert.

Das Problem: Kleinere Charities blieben oft auf der Strecke, da ihnen die Ressourcen oder das Know-how fehlen, diese Spendenmöglichkeit umzusetzen. Hier kommt die Plattform ins Spiel.

Idee entsprang 2020

CrypDonate entstand vor zwei Jahren. So geht’s: Nach Erhalt der Krypto-Spende (Bitcoin) wird diese sofort in FIAT-Geld oder vorübergehend in Stablecoins umgetauscht. Schließlich wird der FIAT-Betrag per Banküberweisung an die vom User bzw. Userin gewählte Wohltätigkeitsorganisation weitergeleitet. Abhängig von der Gesamtspendensumme, die für eine bestimmte Wohltätigkeitsorganisation gesammelt wird, erfolgt die Überweisung wöchentlich oder monatlich.

Für den Umtausch von Kryptowährungen in FIAT arbeitet die Plattform mit mehreren lizenzierten Krypto-Tausch-Anbietern zusammen, um mehrere Kryptowährungen anbieten zu können und nicht nur auf einen Tausch-Anbieter angewiesen zu sein. Für ihre Umtauschdienste berechnen jene eine Gebühr zwischen 0,5 und 0,8 Prozent pro Spende. Je nachdem, ob sich das Bankkonto der Wohltätigkeitsorganisation innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union befindet, liegen die Überweisungsgebühren zwischen 0,90 Euro innerhalb der EU und bis zu drei US-Dollar außerhalb der EU.

Alle Charities auf CrypDonate sind handverlesen und gründlich geprüft, müssen für interne Zwecke geringe finanzielle Aufwände haben und transparent arbeiten.

CrypDonate ohne Fees

CrypDonate arbeitet zu 100 Prozent „non-profit – alle Spenden von der Blockchain bis hin zum Bankbeleg an Charities sind nachverfolgbar.

Aktuell strebt die Plattform danach „Awareness“ für seine Spendenplattform zu generieren – bis jetzt werden zehn Hilfsorganisationen unterstützt. Sobald die Spendeneinnahmen steigen, soll das Charity-Portfolio vergrößert werden; es gibt eine interne Warteliste für interessierte Organisationen.

Auf der technischen Seite arbeitet man daran, mehr Kryptowährungen auf die Plattform zu bringen, um die Spendenbreite zu erhöhen (etwa Ripple, Dash, Lightcoin).

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Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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