30.03.2015

Crowdinvesting-Gesetz soll Erleichterung für Startups bringen

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© bmwfw Klausur der Bundesregierung Ende März 2015 in Krems/Donau.

Viel wurde im Vorfeld diskutiert, nun ist es endlich soweit. Das “Alternativfinanzierungsgesetz” wurde letzte Woche bei der Klausur der Bundesregierung in Krems zur Begutachtung eingereicht. Die meisten werden den Gesetzesentwurf wohl eher unter “Crowdinvesting-Gesetz” kennen. Ziel ist es, alternative Finanzierungsmethoden auszubauen und Rechtssicherheit beim Crowdinvesting zu schaffen. Es geht darum, eine “Innovations- und Beteiligungskultur” zu schaffen.

„Die Finanzierung von Betrieben wird immer schwieriger. Um den Schritt ins Unternehmertum zu erleichtern, ermöglichen wir das Crowdfunding, um Start-Ups bei der Finanzierung neuer Produkte und Dienstleistungen besser unterstützen zu können“, meint Vizekanzler Reinhold Mitterlehner bei der Klausur.

Zur Erklärung: Beim Crowdinvesting kann jeder ein Start-up mit einem gewissen Geldbetrag unterstützen und bekommt dafür Unternehmensanteile. Macht das Start-up Gewinn, steigt der Wert des Investments. Allerdings: Sollte die Idee nicht aufgehen, ist auch das Geld weg. Crowdinvesting-Plattformen in Österreich sind unter anderem CONDA, Green Rocket und 1000×1000.

(Ein Interview mit CONDA-Gründer Daniel Horak findet man hier.)

Laut Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW)  bietet die Finanzierungsmöglichkeit durch die Crowd mehrere entscheidende Vorteile. Etwa werde das Unternehmenskonzept am Zielmarkt bereits geprüft und es kann darüber hinaus von den jungen Unternehmen als Marketingtool benutzt werden.

Generell betrachtet, investiere der Österreicher pro Kopf viel weniger via Crowdfunding in die Realwirtschaft als der Rest Europas – Das Potenzial hier sei dementsprechend groß. Das BMWFW rechnet überdies, dass durch die neue Regelung rund 6.500 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen könnten. (Dies dann, wenn man davon ausgeht, dass pro 10.000 Euro Crowdinvestment ein Arbeitsplatz geschaffen werden kann.)

 

crowdinvesting vgl

 

Konkret wird über folgende Punkte beraten:

  • Informationsblatt-Pflicht für Projektstarter erst ab 100.000 Euro
  • Projektstarter dürfen nach der vollen Prospektpflicht maximal fünf Millionen Euro aufnehmen
  • Die Prospektpflicht Light hingegen gilt ab 1,5 Millionen Euro
  • 5.000 Euro pro Jahr kann ein Investor maximal pro Projekt investieren – außer er hat ein  Monatseinkommen von über 2.500 Euro, dann kann das zweifache dessen investiert werden.

© bmwfw Klausur der Bundesregierung Ende März 2015 in Krems/Donau.

Grafik: © bmwfw Klausur der Bundesregierung Ende März 2015 in Krems/Donau.

Quelle: bmwfw

 

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Vlnr: Mag. Markus Manz (CEO SCCH Innovations GmbH) und die Gründer*innen von LUML, Nikita Gonchar, Oleh Kostromin und Iryna Kondrashchenko | (c) SCCH

Das Software Competence Center Hagenberg forscht als COMET-Zentrum seit Jahren für Industriepartner wie Siemens, Bosch oder Fronius. Mit der SCCH Innovations GmbH will das oberösterreichische Forschungszentrum seine Ergebnisse zusätzlich auch selbst in Unternehmen überführen, statt sie ausschließlich an Auftraggeber weiterzugeben. „Es war mir immer ein besonderes Anliegen, dass die Ergebnisse unserer Forschung nicht mit dem Abschluss eines Forschungsprojekts enden, sondern ihren Weg in die wirtschaftliche Anwendung finden“, sagt Markus Manz, CEO der SCCH Innovations GmbH.

Rund 30 Unternehmen als Ziel

Im Gespräch mit brutkasten formuliert Manz ein ambitioniertes Zielbild: Rund 30 Beteiligungen sollen bis 2030 und darüber hinaus realisiert bzw. aufgebaut  werden. Die Vision beschreibt er als Unendlichsymbol (∞), welches das Forschungs- und das Gründerökosystem iterativ verbindet. Tiefe Technologien aus der angewandten Forschung sollen in Unternehmensgründungen überführt werden, die Rückflüsse daraus wiederum die Forschung speisen. Es gehe dabei nicht darum, eine App zu entwickeln, betont Manz, sondern darum, tiefe Technologien aus der eigenen Forschung mit Industriepartnern und Universitäten in Unternehmensgründungen zu bringen. Ein vergleichbares Modell, bei dem ein angewandtes Forschungszentrum eine eigene Beteiligungsgesellschaft betreibt, kenne er aus seiner Recherche nicht.

Die Gesellschaft soll zu Beginn mit rund 500.000 Euro kapitalisiert werden. Große Einzelinvestments sind damit nicht geplant: Die Ticketgröße für Erstinvestments liegt laut Manz bei maximal 100.000 Euro. Das Startkapital soll Gründer:innen helfen, die erste Phase zu überbrücken, Förderungen einzureichen und das Produkt weiterzuentwickeln. Noch heuer sind drei weitere Beteiligungen geplant, zwei davon im Deep-Tech-Bereich und eine im Dienstleistungsbereich, um schneller rekapitalisieren zu können.

Die Wege in den Markt

Die SCCH Innovations GmbH verfolgt mehrere Beteiligungsmodelle. Bei klassischen Spinoffs aus Forschungsprojekten setzt das Forschungszentrum bewusst auf externe, erfahrene Gründer:innen statt auf die eigenen Forscher:innen. Diese erhalten die Mehrheit der Anteile, während sich das SCCH einen bis zu einem vereinbarten Unternehmenswert nicht verwässerbaren Minderheitsanteil sichert. Dazu kommen Joint Ventures mit Unternehmenspartnern, etwa die gemeinsam mit TÜV AUSTRIA gegründete TRUSTIFAI, der österreichische Prüf- und Zertifizierungshub für KI-Systeme, sowie strategische Beteiligungen ohne Kapitalfluss.

Das vierte Modell heißt Research for Equity: Das SCCH bringt Forschungs- und Entwicklungsleistungen in ein Startup ein und erhält dafür, ganz oder teilweise anstelle einer klassischen Vergütung, Unternehmensanteile. „Mit diesen unterschiedlichen Modellen schafft die SCCH Innovations GmbH neue Möglichkeiten für den Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft“, so Manz.

Erste Beteiligungen

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt die erste Beteiligung der neuen Gesellschaft. Oleh Kostromin, Data Scientist am SCCH, hat gemeinsam mit Iryna Kondrashchenko und Nikita Gonchar die LUML FlexCo gegründet. Die entwickelte Plattform soll Data Scientists helfen, Machine-Learning-Modelle schneller in die Praxis zu bringen, und ist von Anfang an darauf ausgelegt, dass Menschen und KI-Agenten gemeinsam an ML-Projekten arbeiten. „LUML läuft auf der Infrastruktur des jeweiligen Unternehmens. Die Daten und Modelle verlassen die Unternehmensumgebung nicht“, sagt Kostromin.

An LUML hält die SCCH Innovations GmbH auf brutkasten-Nachfrage fünf Prozent, als reine strategische Beteiligung ohne Kapitalfluss. Laut Manz bringt das SCCH dafür vor allem Zugang zu seinem Industrienetzwerk, eine gemeinsame Vermarktungskampagne und Mitarbeiterstunden ein und setzt die Plattform in eigenen Forschungsprojekten ein. Zusätzliches Kapital habe das Startup nicht benötigt, weil das Produkt bereits fertig entwickelt war. Der bewusst niedrige Anteil soll LUML für spätere Investoren attraktiv halten. Das Wachstum soll vorerst gebootstrapped erfolgen, je nach Entwicklung sind laut SCCH aber auch eigene Finanzierungsrunden denkbar.

Das SCCH gehört als Mitglied des UAR Innovation Network zu den Beteiligungsgesellschaften der Upper Austrian Research GmbH und beschäftigt derzeit rund 130 Mitarbeiter:innen. Bereits im Jänner hatte sich das Forschungszentrum am KI-Spin-off Responsible Annotation Services beteiligt (brutkasten berichtete) und hält weitere Beteiligungen, die zukünftig auf die SCCH Innovations GmbH übertragen werden sollen.

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