30.03.2015

Crowdinvesting-Gesetz soll Erleichterung für Startups bringen

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© bmwfw Klausur der Bundesregierung Ende März 2015 in Krems/Donau.

Viel wurde im Vorfeld diskutiert, nun ist es endlich soweit. Das “Alternativfinanzierungsgesetz” wurde letzte Woche bei der Klausur der Bundesregierung in Krems zur Begutachtung eingereicht. Die meisten werden den Gesetzesentwurf wohl eher unter “Crowdinvesting-Gesetz” kennen. Ziel ist es, alternative Finanzierungsmethoden auszubauen und Rechtssicherheit beim Crowdinvesting zu schaffen. Es geht darum, eine “Innovations- und Beteiligungskultur” zu schaffen.

“Die Finanzierung von Betrieben wird immer schwieriger. Um den Schritt ins Unternehmertum zu erleichtern, ermöglichen wir das Crowdfunding, um Start-Ups bei der Finanzierung neuer Produkte und Dienstleistungen besser unterstützen zu können”, meint Vizekanzler Reinhold Mitterlehner bei der Klausur.

Zur Erklärung: Beim Crowdinvesting kann jeder ein Start-up mit einem gewissen Geldbetrag unterstützen und bekommt dafür Unternehmensanteile. Macht das Start-up Gewinn, steigt der Wert des Investments. Allerdings: Sollte die Idee nicht aufgehen, ist auch das Geld weg. Crowdinvesting-Plattformen in Österreich sind unter anderem CONDA, Green Rocket und 1000×1000.

(Ein Interview mit CONDA-Gründer Daniel Horak findet man hier.)

Laut Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW)  bietet die Finanzierungsmöglichkeit durch die Crowd mehrere entscheidende Vorteile. Etwa werde das Unternehmenskonzept am Zielmarkt bereits geprüft und es kann darüber hinaus von den jungen Unternehmen als Marketingtool benutzt werden.

Generell betrachtet, investiere der Österreicher pro Kopf viel weniger via Crowdfunding in die Realwirtschaft als der Rest Europas – Das Potenzial hier sei dementsprechend groß. Das BMWFW rechnet überdies, dass durch die neue Regelung rund 6.500 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen könnten. (Dies dann, wenn man davon ausgeht, dass pro 10.000 Euro Crowdinvestment ein Arbeitsplatz geschaffen werden kann.)

 

crowdinvesting vgl

 

Konkret wird über folgende Punkte beraten:

  • Informationsblatt-Pflicht für Projektstarter erst ab 100.000 Euro
  • Projektstarter dürfen nach der vollen Prospektpflicht maximal fünf Millionen Euro aufnehmen
  • Die Prospektpflicht Light hingegen gilt ab 1,5 Millionen Euro
  • 5.000 Euro pro Jahr kann ein Investor maximal pro Projekt investieren – außer er hat ein  Monatseinkommen von über 2.500 Euro, dann kann das zweifache dessen investiert werden.

© bmwfw Klausur der Bundesregierung Ende März 2015 in Krems/Donau.

Grafik: © bmwfw Klausur der Bundesregierung Ende März 2015 in Krems/Donau.

Quelle: bmwfw

 

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Grow geht in die vierte Runde: am Bild Jakob Detering und Harald Breit
Jakob Detering und Harald Breit | (c) Impact Hub/Zeman Photography / Deloitte/feelimage

Bereits zum vierten Mal unterstützt das Beratungsunternehmen Deloitte gemeinsam mit dem Impact Hub heimische Startups mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit bei der Weiterentwicklung ihrer Geschäftsideen.

Nach einer Bewerbungsphase stehen die sechs Finalist:innen von „Grow“ nun fest. Sie starten jetzt in einen halbjährigen Inkubationsprozess. Auf die besten zwei Jungunternehmen warten im Juni 2025 insgesamt EUR 15.000,- Preisgeld sowie 100 Pro-Bono-Beratungsstunden von Deloitte.

Grow: Das sind die Finalist:innen

“Im Rahmen von Grow fördern wir schon seit Jahren Jungunternehmer:innen mit nachhaltigen und sozialen Geschäftsideen. Wir waren stets begeistert vom Pionier- und Innovationsgeist der jungen Menschen. Auch heuer sind zahlreiche vielversprechende Ideen dabei. Wir freuen uns, die sechs ausgewählten Teams in den kommenden Monaten zu begleiten”, erklärt Harald Breit, CEO von Deloitte Österreich.

Sonnig

Zu den diesjährigen Finalist:innen zählt das Startup SonnigDie App ermöglicht es Unternehmen, ihren Mitarbeitenden erneuerbare Energie, als Corporate-Benefit zur Verfügung zu stellen. Damit soll auf beiden Seiten Kosten gespart und gleichzeitig die Energiewende vorangetrieben werden.

Les Ensembles

Das KI-Startup Les Ensembles fokussiert auf den nachhaltigen Gebrauch von Kleidung. Die KI-App erstellt ihren Nutzer:innen individualisierte Outfit-Vorschläge und verhindert so, dass bereits gekaufte Kleidung aus dem eigenen Schrank frühzeitig im Müll landet. Zudem verbindet sie Anwender:innen mit umweltfreundlichen Marken und Secondhand-Labels.

STURC

Das Startup STURC stellt Holzplatten aus Kaffeeabfällen her. Die ressourcenschonende und nachhaltige MDF-Alternative(Anm.: mitteldichte Holzfaserplatte) ermöglicht es Holzplatten-Produzenten, Möbel-Giganten und Instantkaffee-Herstellern Kosten zu sparen und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. 

CELLOgics

CELLogics möchte mit „TranSphere“ künftig eine kosteneffiziente, nachhaltige und verschlankte Lösung für den weltweiten Versand von Zellproben anbieten. Voluminöse Verpackungen, die gekühlt werden müssen, sollen damit abgelöst werden. 

Social Cooling

Ebenfalls im „Grow“-Finale steht das Jungunternehmen Social Cooling, das mit „TerraBreeze“ eine umweltfreundliche „Plug-and-Play“-Klimaanlage erschaffen hat, die 40 Prozent weniger Strom verbraucht als herkömmliche Geräte. Ihre Zielgruppe sind vor allem Büros und öffentliche Räume. 

Smiling Food

Das Startup Smiling Food arbeitet an der Marktreife des ersten Baukastensystems für Zuckeralternativen. Mithilfe von Datenwissenschaft, Prozessinnovation und Anwendungstechnologie sei es gelungen, die Eigenschaften von Zucker 1:1 nachzubauen.

So geht es jetzt weiter

Auf die sechs Startups warten nun arbeitsintensive Wochen, in denen die Businesspläne weiterentwickelt und geschäftstauglich gemacht werden sollen. “Wir freuen uns sehr darauf, den Jungunternehmer:innen in dieser wichtigen Zeit mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Wir sind überzeugt, dass ihre Ideen künftig eine wichtige Basis für eine grünere Zukunft sein werden”, so Jakob Detering, Geschäftsführer des Impact Hub Vienna.
 
Nach dem Acceleration-Programm pitchen die Finalist:innen ihre Konzepte vor einer externen Jury, die am Ende die beiden Gewinner-Teams kürt.
 

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