30.03.2015

Crowdinvesting-Gesetz soll Erleichterung für Startups bringen

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© bmwfw Klausur der Bundesregierung Ende März 2015 in Krems/Donau.

Viel wurde im Vorfeld diskutiert, nun ist es endlich soweit. Das “Alternativfinanzierungsgesetz” wurde letzte Woche bei der Klausur der Bundesregierung in Krems zur Begutachtung eingereicht. Die meisten werden den Gesetzesentwurf wohl eher unter “Crowdinvesting-Gesetz” kennen. Ziel ist es, alternative Finanzierungsmethoden auszubauen und Rechtssicherheit beim Crowdinvesting zu schaffen. Es geht darum, eine “Innovations- und Beteiligungskultur” zu schaffen.

„Die Finanzierung von Betrieben wird immer schwieriger. Um den Schritt ins Unternehmertum zu erleichtern, ermöglichen wir das Crowdfunding, um Start-Ups bei der Finanzierung neuer Produkte und Dienstleistungen besser unterstützen zu können“, meint Vizekanzler Reinhold Mitterlehner bei der Klausur.

Zur Erklärung: Beim Crowdinvesting kann jeder ein Start-up mit einem gewissen Geldbetrag unterstützen und bekommt dafür Unternehmensanteile. Macht das Start-up Gewinn, steigt der Wert des Investments. Allerdings: Sollte die Idee nicht aufgehen, ist auch das Geld weg. Crowdinvesting-Plattformen in Österreich sind unter anderem CONDA, Green Rocket und 1000×1000.

(Ein Interview mit CONDA-Gründer Daniel Horak findet man hier.)

Laut Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW)  bietet die Finanzierungsmöglichkeit durch die Crowd mehrere entscheidende Vorteile. Etwa werde das Unternehmenskonzept am Zielmarkt bereits geprüft und es kann darüber hinaus von den jungen Unternehmen als Marketingtool benutzt werden.

Generell betrachtet, investiere der Österreicher pro Kopf viel weniger via Crowdfunding in die Realwirtschaft als der Rest Europas – Das Potenzial hier sei dementsprechend groß. Das BMWFW rechnet überdies, dass durch die neue Regelung rund 6.500 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen könnten. (Dies dann, wenn man davon ausgeht, dass pro 10.000 Euro Crowdinvestment ein Arbeitsplatz geschaffen werden kann.)

 

crowdinvesting vgl

 

Konkret wird über folgende Punkte beraten:

  • Informationsblatt-Pflicht für Projektstarter erst ab 100.000 Euro
  • Projektstarter dürfen nach der vollen Prospektpflicht maximal fünf Millionen Euro aufnehmen
  • Die Prospektpflicht Light hingegen gilt ab 1,5 Millionen Euro
  • 5.000 Euro pro Jahr kann ein Investor maximal pro Projekt investieren – außer er hat ein  Monatseinkommen von über 2.500 Euro, dann kann das zweifache dessen investiert werden.

© bmwfw Klausur der Bundesregierung Ende März 2015 in Krems/Donau.

Grafik: © bmwfw Klausur der Bundesregierung Ende März 2015 in Krems/Donau.

Quelle: bmwfw

 

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© Lara Jameson via Pexels

Aufgrund wachsender geopolitischer Unsicherheiten und steigender Anforderungen durch Künstliche Intelligenz gerät die Abhängigkeit europäischer Unternehmen von außereuropäischen Tech-Konzernen zunehmend in den Fokus. Vor diesem Hintergrund haben der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich und der Verband Österreichischer Software Innovationen (VÖSI) den sogenannten „Austrian Cloud Atlas“ veröffentlicht. Die interaktive Plattform soll heimischen Betrieben als Orientierungshilfe bei der Wahl digitaler Lösungen dienen.

Transparenz bei Datenhoheit und Angeboten

Das Tool erfasst Rechenzentren, Cloud-Anbieter:innen sowie Managed Service Provider in Österreich. Damit soll die Übersicht bestehende Branchen-Initiativen wie die Österreichische KI-Landkarte ergänzen. „Unternehmen müssen wissen, wo ihre Daten liegen, von welchen Technologien sie abhängig sind und welche Alternativen ihnen zur Verfügung stehen“, betont Wilfried Drexler, Obmann des Fachverbands UBIT.

Laut den Initiator:innen stehe die Förderung der digitalen Handlungsfähigkeit im Mittelpunkt. Das Angebot solle Firmen dabei unterstützen, bewusste Entscheidungen über ihre IT-Kapazitäten zu treffen und strategische Abhängigkeiten von internationalen Hyperscalern schrittweise zu reduzieren. „Die Daten basieren auf freiwilligen Einreichungen und werden laufend erweitert“, heißt es auf der Website.

Ruf nach abgestimmtem Zielbild

Neben der rein informativen Funktion nutzen die beteiligten Verbände den Launch für politische Forderungen. Während auf EU-Ebene derzeit am „Cloud and AI Development Act“ gearbeitet werde, fehle es in Österreich laut Branchenvertreter:innen an einem einheitlichen Rahmen. Zunehmende länderspezifische Einzelregelungen erschwerten den zielgerichteten Ausbau der Infrastruktur.

Martin Madlo, Präsident der Austrian Datacenter Association, verweist diesbezüglich auf fehlende Standards: „Was fehlt, ist ein abgestimmtes nationales Zielbild.“ Ein solches sei laut der Branchenvertretung jedoch notwendig, um die heimische Daten-Infrastruktur künftig gemeinsam mit der Energieversorgung und dem Netzausbau zukunftsfähig aufzustellen.

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