04.11.2019

13,2 Mio. Euro: Weltweit drittgrößtes Crowdinvestment über Wiener Plattform

Der auf Mittelstands-Unternehmen spezialisierte Wiener Crowdinvesting-Plattform Finnest gelingt mit einer 13,2 Millionen Euro-Kampagne für den Hotel-Betreiber Falkensteiner die bislang größte Kampagne Europas bzw. die drittgrößte der Welt.
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Teuerungsprämie Crowdinvesting-Rekord für Wiener Finnest und Falkenteiner
(c) Adobe Stock - Kamzoom

Allgemein geht der Trend im Crowdinvesting ganz klar in Richtung Immobilien. Doch auch die Wiener Plattform Finnest, die im März diesen Jahres in die finnische Invesdor Group einging, hat ein lukratives Marktsegment gefunden: Mittelstandsfinanzierung. Angeboten werden über die Plattform – wie im Markt üblich – qualifizierte Nachrangdarlehen mit mehrjähriger Laufzeit und mehr oder weniger attraktiver Verzinsung mit zusätzlichen Goodie-Angeboten der Unternehmen. Dass man nur solide Mittelstandsunternehmen bedient, soll bei den Crowd-Investoren für das nötige Vertrauen sorgen.

+++ GreenTech-Unternehmen ecop sammelt 750.000 Euro via Crowdinvesting ein +++

Falkensteiner: Expansion über Finnest teilfinanziert

Selbiges gelang eindrücklich mit dem Hotel-Betreiber Falkensteiner. Die Premium-Kette, die derzeit 25 Vier- bzw. Fünf-Stern-Hotels sowie drei Apartmentanlagen und ein Premium Camping Resort betreibt, machte zuletzt 180 Millionen Euro Jahresumsatz. Mehrere neue Hotel-Bauprojekte stehen derzeit am Plan. Teilfinanziert werden diese durch eine Reihe von Crowdinvesting-Kampagnen bei Finnest. Damit sind bislang insgesamt 13,2 Millionen Euro hereingekommen.

Numer 3 der Welt, Nummer 1 in Europa

Mag das auch eine verhältnismäßig kleine Summe für mehrere Großbauprojekte sein – für Crowdinvesting-Verhältnisse ist sie gigantisch. Mehr Kapital von Crowd-Investoren konnten bislang nur der australische High-Tech-Bienenstock Flow Hive und der amerikanische 3D-Laserprinter Glowforge einsammeln. In Europa ist es überhaupt das größte Crowdinvesting-Volumen bislang. „Aufgrund der bisherigen Nachfrage haben wir damit gerechnet, dass das Interesse groß sein würde. Aber dieses Ergebnis und das damit verbundene Vertrauen der Anleger, mit dem wir aus Österreich heraus Crowdinvesting-Geschichte geschrieben haben, hat uns dann schon positiv überrascht“, kommentiert Otmar Michaeler, Miteigentümer und CEO der FMTG – Falkensteiner Michaeler Tourism Group, in einer Aussendung.

Änderung in deutscher Gesetzeslage

Finnest-Co-Founder und nunmehr Invesdor Group COO Günther Lindenlaub führt den erfolg auch auf eine geänderte Gesetzeslage in Deutschland zurück: „Nachdem deutsche Anleger laut Gesetz früher nur 10.000 Euro in ein Unternehmen investieren durften, sind es mittlerweile 25.000 Euro. Das macht sich bei der Falkensteiner-Finanzierung bemerkbar“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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