24.08.2016

Crowdfunding: Was steckt dahinter und worauf sollte man achten

Plötzlich war sie da. Diese völlig andere und neue Finanzierungsform. Eine Finanzierungsform, bei der jeder, der möchte, investieren kann. Crowdfunding. Erstmals haben auch Normalverdiener die Möglichkeit ihr Geld in Zukunftsprojekten anzulegen. Im ersten Halbjahr 2016 wurden bereits 13,5 Millionen Euro in Form von Crowdfunding investiert.
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Crowdfunding Österreich
(c) lemontreeimages - fotolia.com

Angenommen man möchte ein neues Produkt auf den Markt bringen. Man heißt nicht Elon Musk und hat auch sonst keine Millionen auf dem Konto. Dann wird sich schnell die Frage der Finanzierung stellen. Crowdfunding ermöglicht es Startups und Gründern Eigenkapital zu generieren. Wenig überraschend ist Dreh- und Angelpunkt bei dieser Art von Geldbeschaffung das Internet.

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Infografik: Crowdfunding  – Was, Wie, Wann, Wo

Das Konzept ist einfach: Jemand hat eine gute Idee, stellt sie im Internet vor und hofft, dass möglichst viele Menschen in das Produkt investieren. Doch ist es wirklich so einfach? Dieser Frage sind die internationale Marketingagentur „Search Laboratory„, Viking Direkt und Reinhard Willfort, Gründer der Crowdfunding-Plattform 1000×1000.at und Michel Harms, Gründer von crowdfunding.de nachgegangen.

Was ist Crowdfunding

Crowdfunding ist eine alternative Art der Finanzierung. Einzelpersonen oder Unternehmen bekommen den finanziellen Rückhalt nicht mehr von einer Bank oder einem einzelnen Investor, sondern von der Crowd. Beispiel: Früher investierte möglicherweise ein Investor 400.000 Euro, heute teilt sich die Summe auf 400 Crowdinvestoren zu je 1000 Euro auf. Die Streuung des Risikokapitals minimiert das Risiko der einzelnen Investoren. Privatpersonen beteiligen sich zumeist in Form stiller Beteiligungen.

„Crowdfunding wird immer nur ein Baustein des Finanzierungssystems sein,“

1. Halbjahr 2016: 13,5 Millionen Euro crowdgefundet

Crowdfunding boomt in Österreich und Europa. Nicht nur Startups bedienen sich dieser Finanzierungsform. Auch Fußballvereine wie Rapid Wien realisieren Projekte mittels Crowdfunding. Laut einer Statistik der Wirtschaftskammer Wien, wurden im ersten Halbjahr 2016 bereits 13,5 Millionen Euro auf diese Weise investiert. 34 erfolgreiche Projekte schauten dabei heraus. Im Vergleichszeitraum 2015, investierte die Crowd um 4,8 Millionen Euro weniger.

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Vor- und Nachteile von Crowdfunding

Vorteil:

  • Unternehmer profitieren beim Crowdfunding nicht nur vom Geld der Investoren. Sondern im besten Fall auch von deren Know-How und Feedback. Die Förderer haben natürliches Interesse daran, dass das Projekt in welches sie investiert haben, Erfolg hat. Deshalb können sie bei der Umsetzung und der Verbreitung helfen.
  • Crowdinvestoren haben in der Regel kein Mitspracherecht. Der Unternehmer behält die volle Entscheidungsfreiheit.
  • Die kleine Stückelung der Investments ermöglicht mehr Flexibilität. Außerdem ist der Ausstieg eines Investors leichter organisierbar und weniger folgenschwer, als jener eines Großinvestors.

Nachteil:

  • Es handelt sich meist um sehr risikobehaftete Projekte. Ein Totalausfall des Investments muss eingeplant werden.
  • Crowdfunding ist eine aktive Beteiligungsform. Investoren sind gefordert, eigene Investmentstrategien zu entwickeln.

Welche Crowdfunding Modelle gibt es

Crowddonation

  • Crowd spendet Geld
  • keine/geringe materielle oder finanzielle Gegenleistung
  • Projekte aus der Kreativ-, Kultur- und Kunstszene ermöglichen

Crowinvesting

  • Beteiligung in der Frühphasenfinanzierung
  • Erfolgsbedingte Beteiligung am Projekt
  • in der Regel als stiller Gesellschafter beteiligt
  • Investoren können maximal die Einlage verlieren

Crowdsponsoring

  • Crowd gibt Geld und erhält konkrete Gegenleistung (das Produkt, Nutzungsmöglichkeit)
  • kein Geld zurück an Investoren
  • oft für Kulturprojekte und Erfindungen

Crowdlending

  • Crowd verleiht Geld – Mikrokredit
  • Geld wird inklusive Zinsen (oft auch Naturalzinsen) zurückgezahlt
  • Qualifizierte Nachrangigkeit: Investor kann Geld nicht zurückverlangen, wenn Unternehmen dadurch in Schwierigkeiten käme.

„Crowdfunding immer nur ein Baustein der Finanzierung“

Reinhard Willfort, Gründer der Plattform 1000×1000.at sieht das Finanzierungs-Modell der Zukunft als zwei-phasig. „Die meisten Startups kommen eigentlich nicht am Crowdfunding in der Frühphase vorbei. Die Bank verlangt für ein Darlehen meist Sicherheiten, wie ein Haus oder Grundstück, was Startups, die bei Null anfangen, typischerweise nicht haben. Erst wenn das Projekt durch die Crowd in Gang gekommen ist, kann später in der zweiten Phase eine Darlehens-Finanzierung mit einer Bank ausgehandelt werden. Allerdings glaube ich, dass Crowdfunding nie 100% der Finanzierung abdecken wird und immer ein Baustein des Finanzierungssystems bleiben wird.“

Crowdfunding-Plattformen ohne Ende

Wie bereits oben erwähnt, ist das Um und Auf beim Crowdfunding das Internet. Seit dem Jahr 2012 wurden weltweit mehr als 1,1 Millionen Kampagnen durchgeführt. In Österreich startete im Jahr 2010 die erste Crowdfunding-Plattform www.respekt.net und 2012 mit www.1000×1000.at die erste Crowdinvesting-Plattform.

Aktive nationale Plattformen:

Internationale Plattformen:

Quelle: Wirtschaftskammer Österreich, Viking Blog, Search Laboratory

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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