21.09.2016

Wirtschaftsministerium launcht Crowdfunding-Plattform für Tourismus-Startups

Die Bundesregierung macht mit ihren Bemühungen um Startups weiter ernst. Die nächste Initiative kommt nun von Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. Diesmal geht es um einen Kernbereich der Österreichischen Wirtschaft: den Tourismus.
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(c) fotolia.com - Syda Productions

Im Bereich Tourismus ist Österreich bekanntermaßen sehr erfolgreich. In der Sparte werden hierzulande jährlich zweistellige Milliardenbeträge erwirtschaftet. Der „Absturz“ des Landes von Platz drei auf Platz zwölf im weltweiten Tourismusranking des World Economic Forum im Jahr 2015 wurde da schon als mittlere Katastrophe eingeordnet. Bei dieser Grundvoraussetzung verwundert es, das Startups den Bereich noch nicht so richtig für sich entdeckt zu haben scheinen. Wirtschaftsministerium, Wirtschaftskammer und die Österreichische Hoteliervereinigung wollen daran nun, zusammen mit Crowdinvesting-Spezialist Conda, etwas ändern.

+++ Das bedeutet das Startup-Paket der Regierung im Detail +++

Mitterlehner sieht mehr Crowdfunding-Potenzial im Tourismus

(Nicht nur) zu diesem Zweck wurde mit 21. September die Crowdfunding-Plattform we4tourism.at gelauncht. In einer Aussendung unterstrich Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner sein Anliegen: „Wir wollen damit Investitionen erleichtern und kreativen Tourismus-Ideen noch stärker zum Durchbruch verhelfen.“ Zugleich verwies er auch darauf, dass das Potenzial von Crowdinvesting noch nicht ausreichend für den Tourismus erschlossen wurde. Nachdem das Alternativfinanzierungsgesetz vergangenes Jahr eingeführt worden war, hatte sich gesamte investiere Summe von 8,1 Millionen Euro 2015, auf 13,5 Millionen nur im ersten Halbjahr 2016 gesteigert. „Diese Dynamik gilt es auch für die österreichische Tourismusbranche stärker zu nützen“, heißt es von Mitterlehner.

Plattform soll auch „Anlaufstelle für tourismusaffine Investoren“ sein

Die Plattform wurde, um die Reichweite zu erhöhen, mit den Diensten der bestehenden Crowdfunding-Anbieter dasErtragReich, Finnest, FurniRENT und natürlich Conda selbst verbunden. Weitere Partner sind in Planung. we4tourism soll sich dabei aber nicht nur auf Crowdinvesting beschränken. „Die Projekte bestehender Plattformen werden gebündelt und mit konventionellen Finanzierungen und Förderungen verknüpft. Die Plattform soll auch eine Anlaufstelle für tourismusaffine Investoren sein“, wird Wolfgang Kleemann, Geschäftsführer der Hoteliervereinigung, in der Aussendung zitiert.

+++ Crowdfunding: Was steckt dahinter und worauf sollte man achten +++

Hermann Maier sorgt für erstes Projekt

(c) Adeo Alpin Hotels: Rainer Schönfelder (l), Hermann Maier (r) und Hoteliervereinigungschef Wolfgang Kleemann (m).
(c) Adeo Alpin Hotels: Rainer Schönfelder (l), Hermann Maier (r) und Hoteliervereinigungschef Wolfgang Kleemann (m).

Das Erste Projekt auf der Plattform kann man übrigens nur bedingt als Startup bezeichnen. Die Ex-Skistars Hermann Maier und Rainer Schönfelder wollen das vierte Gästehaus ihrer Budget-Skihotelkette Adeo Alpin teilweise über we4tourism finanzieren. Ob es sich dabei primär um einen Marketing-Gag der Plattformbetreiber handelt, oder tatsächlich ein maßgeblicher Anteil der Kosten für das Hotel von der Crowd aufgebracht werden soll, ist im Moment noch nicht klar. Weitere Projekte könnten aber in jedem Fall von der medialen Aufmerksamkeit für die Ex-Skistars profitieren.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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