Diese Woche hat der Nationalrat einstimmig das Alternativfinanzierungsgesetz – im sprachlichen Umgang als “Crowdfunding-Gesetz” bezeichnet – verabschiedet. Das bedeutet eine immense Erleichterung in Sachen alternative Finanzierungsmöglichkeiten für Startups.

Zum Beispiel kann eine Person pro Projekt bis zu 5.000 Euro im Jahr investieren. Diese Grenze kann aber ab jetzt überschritten werden, wenn der Investor im Monat mehr als durchschnittlich 2.500 Euro netto verdient – dann kann das Zweifache des Monatsnettoeinkommens veranlagt werden. Oder es können zehn Prozent des Finanzanlagevermögens pro Investor angelegt werden, wenn diese Summe höher als 5.000 Euro ist.

Außerdem ist künftig erst ab einem Emissionsvolumen von fünf Mio. Euro der volle Kapitalmarktprospekt notwendig. Derzeit liegt die Grenze bei 250.000 Euro. Für ein Emissionsvolumen zwischen 1,5 und 5 Mio. Euro ist nur noch ein vereinfachter Prospekt zu erstellen.

“Es wurde eine der modernsten Regelungen für alternative Finanzierungsformen geschaffen. Österreich wird damit zum Vorreiter in Europa bei Crowdfunding und Crowdinvesting”, meint Herbert Rohrmair-Lewis, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft, in einer Aussendung.

Das allgemeine Echo der hiesigen Startup Szene ist durchwegs positiv. Weitere Forderungen sind nun die steuerliche Absetzbarkeit für Risiko-Kapital.

“Wir laden Sie herzlich zur Veranstaltung am 9. Juli 2015 zum Thema ‘Crowdinvesting in Österreich und das neue Crowdfunding Gesetz’ ein”, ruft CONDA zur Feier im Impact Hub in Wien auf. (Mehr Infos hier). CONDA ist eine Crowdinvesting-Plattform aus Österreich. Co-Gründer Daniel Horak hat dem Brutkasten erst vor Kurzem ein Interview gegeben.

(Quelle, Aussendung)