31.07.2018

CrowdCircus: Conda nur noch auf Platz 5 bei Top Crowdfunding-Plattformen

Der kürzlich erschienene Bericht über Crowdfundings in Österreich von CrowdCircus bestätigt den Aufwärtstrend bei Immobilienprojekten. Aber er überrascht auch bei den erfolgreichsten Crowdfunding-Plattformen.
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CrowdCircus Funding Österreich Immobilien startups
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Ursprünglich war das Konzept des Crowdfundings bzw. Crowddonating zur Finanzierung innovativer bzw. gemeinnütziger Projekte gedacht. Insbesondere Kickstarter aus den USA hat sich auf diesem Gebiet hervorgetan und dürfte inzwischen auch in Österreich einen recht hohen Bekanntheitsgrad erreicht haben. CrowdCircus hat nun den Report für den österreichischen Crowdinvesting-Markt des ersten Halbjahres 2018 veröffentlicht. Dabei fällt vor allem auf, dass das Funding von Startups in Österreich weiterhin an Bedeutung verliert. Das Interesse konzentriert sich vor allem auf Rendite-fokussierte Crowdinvestings.

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CrowdCircus: Immobilienprojekte mit 72,3 Prozent aller Investments

Im ersten Halbjahr 2018 konnten 74 Projekte von Crowdinvestments in Höhe von mehr als 16,75 Millionen Euro profitieren. Das entspricht demnach einem durchschnittlichen Volumen von 226.422,45 Euro pro Projekt, wofür jeweils 5,86 Prozent p.a. Zinsen (vor Steuern) in Aussicht gestellt wurden. Gegenüber dem gesamten Vorjahr mit einem Volumen von 25,6 Millionen kann sich das Ergebnis der ersten Jahreshälfte 2018 durchaus sehen lassen. Dabei setzt sich der Trend der letzten Jahre weiterhin fort: Crowdfundings für Immobilienprojekte verdrängen in Österreich Fundings für Startups immer mehr. Insgesamt vereinen 40 Immobilienprojekte mit 12,1 Millionen ein Fundingvolumen von 72,3 Prozent aller Investments auf sich.

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Immobilien dominieren Top Projekte-Ranking

Inzwischen sind elf der Top 15 Funding-Projekte im Immobilienbereich angesiedelt. Auf Platz 1 mit fast 1,5 Millionen Funding ist das Immobilienprojekt „N010“ – Renngasse 10 via Rendity. Immerhin schafft es Greenstorm auf Conda, das E-Bike-Verleihprojekt, mit 0,7 Millionen Investment im Jahr 2018 auf Platz 2 der Top Projekte. Auf Platz 3 und 4 landen Swimsol (Green Rocket) mit rund 0,7 Millionen und Niceshops (Lion Rocket) mit rund 0,63 Millionen. Plätze 5 bis 12 sind durchgängig von Immobilienprojekten belegt.

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Conda stürzt von Platz 1 auf Platz 5

Dieser Trend spiegelt sich ebenfalls im Ranking der Top Crowdfunding-Plattformen bezogen auf die Zuflüsse wider. Lieferten sich Conda und dagobertinvest letztes Jahr noch ein Kopf-an-Kopf-Rennen um Platz 1 mit Volumina von 5,8 bzw. 5,2 Millionen, ist dieses Match für das erste Halbjahr 2018 längst entschieden. dagobertinvest hat bereits jetzt schon mit einem Volumen von knapp über fünf Millionen Euro einen Marktanteil von 30 Prozent. Conda hingegen liegt mit 1,5 Millionen und 9 Prozent Marktanteil abgeschlagen auf Platz 5. Hierzu könnte Condas Verlagerung des Schwerpunkts auf die Entwicklung eines CRWD-Tokens (ICO) beigetragen haben. Desweiteren meldete kürzlich mit NIXE, einem Low Carb-Bierproduzenten und einem prominenten Startup aus dem Conda-Portfolio Insolvenz an.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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