04.04.2023

Crowd4Climate: Wiener Klimaschutz-Plattform erzielt 2022 Rekordjahr

Über die Plattform Crowd4Climate können Anleger:innen in Österreich und Deutschland Direktinvestments in Klimaschutzprojekte tätigen. 2022 wurde erstmals mehr als eine Million Euro pro Kalenderjahr über die Plattform investiert. Zudem vollzog das Unternehmen eine Neuausrichtung als Social Enterprise und einen Management Buy-in.
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(c) crowd4climate

“Zugang zu sauberer Energie im Süden Afrikas” oder “Solarpumpen für den Senegal” sind nur zwei von mehreren Projekten, an denen sich Kleinanleger:innen aus Österreich und Deutschland über die Plattform Crowd4Climate beteiligen können. Die Laufzeit der Projekte beträgt zwischen drei und sieben Jahren, wobei die Zinssätze im Schnitt zwischen fünf Prozent und sechs Prozent pro Jahr liegen. Hinter der Plattform steht das Wiener Unternehmen crowd4projects GmbH, das bereits 2015 gegründet wurde.

2022 war Rekordjahr für Crowd4Climate

2022 haben Anleger:innen aus Österreich und Deutschland erstmals mehr als eine Million Euro in einem Kalenderjahr investiert, wie die Plattform nun bekannt gab. Die Gelder flossen in vier Klimaschutzprojekte: eine Solaranlage in Ghana, solarbetriebene Wasserpumpen im Senegal, mobile Solar-Kleingeräte in Simbabwe und Südafrika sowie eine Solaranlage auf den Philippinen. Die Anleger:innen haben im Durchschnitt knapp 2.000 Euro je Projekt investiert, wobei das Mindestinvestment bei 250 Euro und das größte Einzelinvestment bei 25.000 Euro liegt.

Stefan Kainz als neuer CEO

Anfang des Jahres hat das Unternehmen mit Stefan Kainz einen neuen CEO engagiert, der künftig das weitere Wachstum der Plattform vorantreiben soll. Der Unternehmer bringt mehr als 25 Jahre Berufserfahrung im Finanz- und Startup-Bereich mit. Unter anderem war er Geschäftsführer der Fondsgesellschaft BAWAG PSK Invest, gestaltete als Head of Strategy & Innovation die Transformation der BAWAG PSK mit und baute als CMO & CFO des Wiener FinTechs wikifolio.com erfolgreich eine Investment-Community auf. Zuletzt unterstützte er als Gründer und Geschäftsführer der Wiener Growth-Hacking-Agentur Growth Ninjas Startups und Scaleups bei ihren Wachstumsinitiativen.

Unternehmen wird zum Social Enterprise

Neben der Neubesetzung folgte nun auch eine Neuausrichtung der Plattform, die fortan ihren Geschäftszweck als Social Enterprise ausrichtet. “Für uns steht als Social Enterprise die Steigerung des Social & Environmental Impact im Vordergrund und nicht des Gewinns. Das ist einer unserer USPs am Finanzmarkt – und wir bekommen sehr viel positives Feedback zu diesem Schritt – sowohl von den Projekten, als auch den Anleger:innen”, so Kainz über die Neuausrichtung.

Crowd4Climate: Management Buy-in

Im Zuge der Neuausrichtung am Social Impact haben sich die beiden Geschäftsführer Stefan Kainz und Oliver Percl über ein Management Buy-in auch maßgeblich am Unternehmen beteiligt. Seit der Gründung im Jahr 2015 befand das Unternehmen sich im Besitz der ÖGUT GesmbH (Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik) und der Energy Changes Projektentwicklung GmbH.

Kainz hält nun 40 Prozent der Anteile und Percl zehn Prozent. Die weiteren Anteile werden von C.E.L.L. Investment GmbH (40 Prozent) und ÖGUT GesmbH (zehn Prozent) gehalten. Gemeinsam soll nun der weitere Wachstumskurs von Crowd4Climate gestaltet werden. Dazu zählt der Ausbau des Angebots an Klimaschutzprojekten sowie die Verbreiterung des Kreises an Anleger:innen.


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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