04.04.2023

Crowd4Climate: Wiener Klimaschutz-Plattform erzielt 2022 Rekordjahr

Über die Plattform Crowd4Climate können Anleger:innen in Österreich und Deutschland Direktinvestments in Klimaschutzprojekte tätigen. 2022 wurde erstmals mehr als eine Million Euro pro Kalenderjahr über die Plattform investiert. Zudem vollzog das Unternehmen eine Neuausrichtung als Social Enterprise und einen Management Buy-in.
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(c) crowd4climate

„Zugang zu sauberer Energie im Süden Afrikas“ oder „Solarpumpen für den Senegal“ sind nur zwei von mehreren Projekten, an denen sich Kleinanleger:innen aus Österreich und Deutschland über die Plattform Crowd4Climate beteiligen können. Die Laufzeit der Projekte beträgt zwischen drei und sieben Jahren, wobei die Zinssätze im Schnitt zwischen fünf Prozent und sechs Prozent pro Jahr liegen. Hinter der Plattform steht das Wiener Unternehmen crowd4projects GmbH, das bereits 2015 gegründet wurde.

2022 war Rekordjahr für Crowd4Climate

2022 haben Anleger:innen aus Österreich und Deutschland erstmals mehr als eine Million Euro in einem Kalenderjahr investiert, wie die Plattform nun bekannt gab. Die Gelder flossen in vier Klimaschutzprojekte: eine Solaranlage in Ghana, solarbetriebene Wasserpumpen im Senegal, mobile Solar-Kleingeräte in Simbabwe und Südafrika sowie eine Solaranlage auf den Philippinen. Die Anleger:innen haben im Durchschnitt knapp 2.000 Euro je Projekt investiert, wobei das Mindestinvestment bei 250 Euro und das größte Einzelinvestment bei 25.000 Euro liegt.

Stefan Kainz als neuer CEO

Anfang des Jahres hat das Unternehmen mit Stefan Kainz einen neuen CEO engagiert, der künftig das weitere Wachstum der Plattform vorantreiben soll. Der Unternehmer bringt mehr als 25 Jahre Berufserfahrung im Finanz- und Startup-Bereich mit. Unter anderem war er Geschäftsführer der Fondsgesellschaft BAWAG PSK Invest, gestaltete als Head of Strategy & Innovation die Transformation der BAWAG PSK mit und baute als CMO & CFO des Wiener FinTechs wikifolio.com erfolgreich eine Investment-Community auf. Zuletzt unterstützte er als Gründer und Geschäftsführer der Wiener Growth-Hacking-Agentur Growth Ninjas Startups und Scaleups bei ihren Wachstumsinitiativen.

Unternehmen wird zum Social Enterprise

Neben der Neubesetzung folgte nun auch eine Neuausrichtung der Plattform, die fortan ihren Geschäftszweck als Social Enterprise ausrichtet. „Für uns steht als Social Enterprise die Steigerung des Social & Environmental Impact im Vordergrund und nicht des Gewinns. Das ist einer unserer USPs am Finanzmarkt – und wir bekommen sehr viel positives Feedback zu diesem Schritt – sowohl von den Projekten, als auch den Anleger:innen“, so Kainz über die Neuausrichtung.

Crowd4Climate: Management Buy-in

Im Zuge der Neuausrichtung am Social Impact haben sich die beiden Geschäftsführer Stefan Kainz und Oliver Percl über ein Management Buy-in auch maßgeblich am Unternehmen beteiligt. Seit der Gründung im Jahr 2015 befand das Unternehmen sich im Besitz der ÖGUT GesmbH (Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik) und der Energy Changes Projektentwicklung GmbH.

Kainz hält nun 40 Prozent der Anteile und Percl zehn Prozent. Die weiteren Anteile werden von C.E.L.L. Investment GmbH (40 Prozent) und ÖGUT GesmbH (zehn Prozent) gehalten. Gemeinsam soll nun der weitere Wachstumskurs von Crowd4Climate gestaltet werden. Dazu zählt der Ausbau des Angebots an Klimaschutzprojekten sowie die Verbreiterung des Kreises an Anleger:innen.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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