12.04.2022

Credi2: Wiener „Buy Now – Pay Later“-Startup holt Waldheim und Schimanko ins Führungsteam

Das auf "buy now - pay later" spezialisierte Wiener FinTech Credi2 holt sich Christian C. Waldheim als Co-CEO und Jennifer Isabella Schimanko als Chief People & Strategy Officer.
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Christian C. Waldheim und Jennifer Isabella Schimanko | (c) credi2
Christian C. Waldheim und Jennifer Isabella Schimanko | (c) credi2

Das Prinzip wird vor allem bei jungen Menschen immer beliebter: Wenn das Geld am Konto gerade nicht ausreicht, kann man für Unterhaltungselektronik und Co einfach kurzfristig Schulden machen und dann in Raten abbezahlen. Möglich machen dieses „Buy Now – Pay Later“-Modell kurzfristige Dispo-Kredite. Immer mehr große Unternehmen bauen solche Konsum-Kredit-Finanzierungslösungen direkt in ihren Webshops ein, um die Absprungrate von Kund:innen zu reduzieren. Denn das Problem, nicht genug Geld für den Kauf zu haben, fällt damit zumindest vorübergehend weg. Ein sehr erfolgreicher Anbieter in diesem „Embedded-Finance“-Markt ist das 2015 gegründete Wiener FinTech Credi2.

Credi2: Zuletzt auf 90 Mitarbeiter:innen aufgestockt

Das Startup hat Partner wie Volkswagen Bank, Raiffeisen Bank International und Apple. Zuletzt habe man die Zahl der Mitarbeitenden auf knapp 90 erhöht, schreibt Gründer Daniel Strieder in einer Aussendung. „Der Markt für Embedded-Finance-Produkte wächst mit großer Geschwindigkeit und hat ein enormes Potenzial. Als inzwischen etablierter Service-Spezialist profitieren wir ganz besonders von dieser Entwicklung“, so der Gründer. Nun erweitert Credi2 deswegen auch das Führungsteam. Christian C. Waldheim wird Co-CEO neben Daniel Strieder. Jennifer Isabella Schimanko wird Chief People & Strategy Officer.

Waldheim: „Wollen führende Plattform für ‚Buy now, pay later‘ und Subscriptions werden“

Waldheim war bereits selbst Gründer und war zuletzt Managing Director beim Mobile-Messaging-Anbieter Link Mobility. Bei Credi2 soll er sich nun um Vertrieb, Marketing & PR sowie Investor Relations kümmern. „Das Ziel ist, unsere Position im Embedded-Finance-Markt weiter zu stärken und in den nächsten Jahren die führende Plattform für ‚Buy now, pay later‘ und Subscriptions zu werden“, erklärt der neue Co-CEO. Er betont den kooperativen Ansatz des Unternehmens: Man ermögliche es Banken, Händlern und Herstellern, selbst aktiv im Markt zu werden „und nicht großen FinTech-Konzernen oder internationalen Zahlungsanbietern das Feld zu überlassen“.

Schimanko: „Absatzfinanzierungs-PS künftig noch besser auf die Straße bringen“

Schimanko war zuvor 17 Jahre lang in leitender Position bei der Allianz in CEE, zuletzt als Head of Sales Strategy. Nun soll sie unter anderem die personellen und organisatorischen Voraussetzungen für das weitere Wachstum von Credi2 zu schaffen. Geplant sei, in den nächsten zwölf Monaten weitere 30 bis 40 Mitarbeitende einzustellen, heißt es vom FinTech. „Ich freue mich, die besten Leute für Credi2 zu finden. Und natürlich auch darauf, das bestehende Team und die neuen Mitarbeitenden so weiterzuentwickeln, dass wir unsere Absatzfinanzierungs-PS künftig noch besser auf die Straße bringen können“, kommentiert Schimanko.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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