10.01.2025
VERNETZUNG

Wiener Ein-Mann-Startup mit 10.000 Nutzer:innen in 150 Städten

2023 gegründet konnte Creative Lunch Club mit einem simplen Konzept von Wien aus eine beachtliche weltweite Community aufbauen.
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Klaus Heller betreibt Creative Lunch Club | (c) Mala Kolumna
Klaus Heller betreibt Creative Lunch Club | (c) Mala Kolumna

London, Berlin, Paris, Lissabon, Barcelona, New York, Los Angeles, Chicago, San Francisco, Sydney, Melbourne, Tokio und Seoul – das sind nur 13 von rund 150 Städten weltweit, in denen das Wiener Ein-Mann-Startup Creative Lunch Club Personen aus der Kreativbranche zusammenbringt.

Einmal im Monat Mittagessen

Das Prinzip der im April 2023 vom Social Media Marketer Klaus Heller gestarteten Plattform ist schnell erklärt: Als Mitglied des Creative Lunch Clubs werden Menschen aus der Kreativbranche einmal im Monat mit zwei anderen gematcht und treffen sich mit ihnen zum Lunch. Die Gebühr dafür beträgt zehn Euro für drei Monate. Unter den Mitgliedern sind etwa Art- und Creative-Directors, Grafikdesigner:innen, Fotograf:innen und Illustrator:innen, Architekt:innen, Musiker:innen, Fashion-Designer:innen und Künstler:innen.

Mehr als 10.000 Mitglieder beim Creative Lunch Club

Mehr als 10.000 Mitglieder konnte Heller nach eigenen Angaben bereits gewinnen. Allein in Österreich ist der Creative Lunch Club in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck aktiv, in Deutschland in Berlin, Hamburg, München, Frankfurt, Köln, Düsseldorf und Stuttgart. Auch in anderen Ländern sind nicht nur die großen Metropolen, sondern auch kleinere Kreativ-Zentren vertreten.

Mitglieder organisieren Termin nach Matching selbstständig

Dabei achte man auf einen einfachen Anmeldeprozess, schreibt Heller. „Man beantwortet ein paar Fragen nach Beruf, Website und Social-Media-Channel, gibt ein, in welcher Stadt man vernetzt werden möchte und zahlt den Mitgliedsbeitrag. Am Beginn des folgenden Monats wird man dann mit zwei anderen Menschen aus der Kreativbranche per Mail connected. Per Mail oder WhatsApp wird dann von den Mitgliedern selbstständig ein gemeinsamer Termin für das Mittagessen organisiert“, so der Gründer.

„Keine Regeln“ im Creative Lunch Club

Für das Lunch selber gebe es dann „keine Regeln“. „Es kann über die eigenen Projekte, über Herausforderungen, was einen inspiriert, aber auch über persönliche Themen gesprochen werden. Dadurch, dass alle Mitglieder in der Kreativwirtschaft arbeiten, finden sich sehr schnell Themen und der Gesprächseinstieg fällt leicht“, schreibt Heller.

„Die andere Person nie wiederzusehen, ist aber ebenso okay“

Mitglieder würde sich über die unterschiedlichsten Themen austauschen. Manchmal würden sich gemeinsame Projekte, Kooperationen oder sogar Freundschaften ergeben. „Die andere Person nie wiederzusehen, ist aber ebenso okay“, so der Gründer. Generell würden viele Personen Creative Lunch Club nutzen, um nach einem Umzug in einer neuen Stadt schneller Anschluss in der Kreativbranche zu finden oder um ihr internationales Netzwerk zu vergrößern.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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