26.11.2018

Creative Business Award: Niederösterreich sucht kreative Geschäftsideen

Die Gründeragentur des Landes Niederösterreich riz up sucht und prämiert mit dem Creative Business Award die kreativsten Geschäftsideen niederösterreichischer Jungunternehmer und Studierender. In drei Kategorien werden die besten Projekte mit je 3.000 Euro ausgezeichnet. Die Bewerbungsphase läuft noch bis 10. Jänner 2019.
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Creative Business Award
(c) fotolia / adam121: Die Bewerbungsfrist für den Creative Business Award von der niederösterreichischen Gründeragentur riz up endet mit 10. Jänner 2019

Mit dem Creative Business Award prämiert riz up – Gründeragentur des Landes Niederösterreich – die kreativsten niederösterreichischen Unternehmen, Geschäftsideen und Projekte. Die Agentur möchte mit dem Award unterschiedliche Zielgruppen ansprechen: So werden Jungunternehmer gesucht, die sich mit ihrer Geschäftsidee noch in der Vorgründungsphase befinden. Zudem wendet sich der Creative Business Award an Studierende, die an niederösterreichischen Fachhochschulen bereits an einem kreativen Projekt arbeiten.

+++ riz up GENIUS 2018: Das sind Niederösterreichs geniale Innovationen +++

Die drei Kategorien des Creative Business Award

In den drei Kategorien „Creative Student“, „Creative Idea/Startup“ und „Creative Business“, werden die kreativsten Geschäftsideen mit je 3.000 Euro Preisgeld ausgezeichnet. Laut den Initiatoren stehen „Kreativität und Kundennutzen“ der Geschäftsideen im Fokus der Jury. Darüber hinaus wird die potentielle Umsetzbarkeit, sowie die Qualität der Einreichung – Beschreibung des Projektes – bewertet.

Bewerbung läuft bis 10. Jänner 2019

Bewerber können ihre Projekte auf einer eignen Plattform einreichen. Für die Bewerbung müssen Interessenten eine eigene Projektbeschreibung hochladen, sowie Bilder, Audiodateien oder einen Video-Link zur Verfügung stellen. Sofern bereits ein Musterstück besteht, kann dieses auch per Post an die Niederösterreichische Gründeragentur geschickt werden. Bewerber werden zudem gebeten, einen kurzen Lebenslauf und ihre Expertise im Zusammenhang mit der eingereichten Geschäftsidee hochzuladen.

„Förderung hört nicht bei der Vergabe von Preisen auf“

Neben den Creative Business Award vergibt riz up auch jährlich den GENIUS Ideen- und Gründerpreis. Im Jahr 2018 wurden dafür Preisgelder im Umfang von über 50.000 Euro vergeben. Petra Patzelt – Geschäftsführerin von riz up – betont gegenüber dem Brutkasten, dass die Förderung von innovativen Ideen jedoch nicht bei der Vergabe von Preisen aufhöre. Jungen Gründern stehen zudem kostenlose Services in einer Vielzahl an regionalen Zentren Niederösterreichs und online zur Verfügung. Die starke Partnerschaft mit diversen Akteuren im Bundesland sichere zudem eine optimale Betreuung für Startups und innovative Projekte. Die niederösterreichische Wirtschaftslandesrätin Petra Bohusla verweist auf die große Nachfrage: „Das zeigt, dass es wahnsinnig viele innovative Menschen in Niederösterreich gibt. Das macht uns nicht nur als Wirtschaftsstandort, sondern als ganzes Bundesland innovativ und positioniert uns national und international sehr gut.”

Videoarchiv: riz up GENIUS 2018

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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