01.10.2020

Crate.io ernennt neuen CTO und Head of Sales EMEA

Crate.io ernennt zum 1. Oktober mit Bernd Dorn und Uwe Weimer zwei neue Management-Mitglieder. Weimer kommt als Head of Sales EMEA zu Crate.io. Dorn kehrt hingegen als CTO zu dem von ihm mitgegründeten Unternehmen zurück.
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Crate.io
Bernd Dorn (links) und Uwe Weimer verstärken das Management-Team von Crate.io (c) Crate.io

Das Vorarlberger Scaleup Crate.io, das sich auf Industrial IoT-Lösungen spezialisiert hat, kündigte am Donnerstag Veränderungen im Managementteam an. Mit der Ernennung von Bernd Dorn kehrt der CTO aus der Zeit der Gründung des Unternehmens in seine frühere Rolle zurück. Darüber hinaus wird Uwe Weimer als Head of Sales EMEA zu Crate.io stoßen.

Bernd Dorn als CTO

Bernd Dorn war von 2013 bis 2017 CTO von Crate.io und kehrt nun als Nachfolger von Jodok Batlogg in das Unternehmen zurück. Im Jahr 2012 leitete Bernd Dorn das technische Team, um die Entwicklung der ursprünglichen CrateDB-Architektur und des Codes zu konzipieren.

In seiner Rolle als CTO soll er laut dem Scaleup das Produktmanagement, Entwicklung und Operations führen, um die Lösungen von Crate.io weiter auszubauen, sich als Marktführer für Enterprise-Kunden zu etablieren und die bevorzugte Datenbank für Entwickler zu werden.

Der gebürtige Österreicher hat über 20 Jahre Erfahrung in den Gebieten der Datenbanken, Skalierbarkeit und verteilten Systeme. Mit Lovely Systems baute er in den letzten Jahren ein Beratungsunternehmen für technische Entwicklung auf, in dem er seit 2009 als CTO tätig war.

„Ich habe Crate.io von der ersten Idee an begleitet und war viele Jahre lang an der Weiterentwicklung des Produkts beteiligt. In den vergangenen Jahren konnte ich Crate.io zudem auch aus der Perspektive des Kunden erleben. Jetzt freue ich mich zurückzukehren, um die Technologie auf die nächste Stufe zu heben“, sagt Bernd Dorn über seine neue Rolle.

Uwe Weimer als Head of Sales EMEA

Mit Uwe Weimer konnte das Unternehmen einen weiteren Branchenexperten gewinnen. Der Sales Management-Experte mit umfangreicher Erfahrung im Technologiebereich wird die Position des Head of Sales EMEA bekleiden. Uwe Weimer sammelte laut Crate.io europaweit Erfahrung sowohl in Startups als auch in Grossunternehmen wie HP, Dell, VMware und war zuletzt bei Mirantis/Docker. Künftig wird er die direkten und indirekten Verkaufsteams sowie den Verkaufsbetrieb leiten.

„Meine größte Stärke ist es, Kundenbeziehungen auf hohem Niveau aufzubauen und langzeitiges Vertrauen zu gewinnen. Ich freue mich darauf, meine fundierten SaaS-Vertriebsfähigkeiten für einen Marktführer wie Crate.io einzusetzen und den Vertrieb und das Ökosystem von Crate.io auszubauen“, kommentiert Uwe Weimer.

Erstes Statement von Crate.io CEO

Erst Anfang September gab es im Unternehmen einen Wechsel im Top-Management. Eva Schönleitner löste damals Gründer Christian Lutz als CEO ab – der brutkasten berichtete.

Schönleiter kommentiert die Neubesetzung des CTO und Head of Sales EMEA, wie folgt: „Bernd und Uwe sind eine grosse Bereicherung des Crate.io Führungsteams und sind instrumental bei der Umsetzung unserer Hyper-Wachstumsstrategie. Beide werden einen enormen Einfluss an unseren Industrie 4.0-Lösungen haben, mit denen wir eine Reihe von IIoT-Segmenten wie z. B. die Verpackungs- und Konsumgüterindustrie adressieren. Ich freue mich auch, dass Jodok Batlogg Crate.io weiterhin als Aktionär unterstützen wird, nachdem er in den vergangenen Jahren einen großen Beitrag zum Erfolg des Unternehmens geleistet hat.“


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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Crate.io ernennt zum 1. Oktober mit Bernd Dorn und Uwe Weimer zwei neue Management-Mitglieder. Uwe Weimer kommt als Head of Sales EMEA zu Crate.io, Bernd Dorn kehrt als CTO zu dem von ihm mitgegründeten Unternehmen zurück.

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