12.01.2018

CPI – ein Pre-Incubator mit hohem technischen Anspruch

Der Creative Pre-Incubator, kurz CPI, ist ein von der FH St. Pölten und dem accent Gründerservice entwickeltes Programm, das seit mehreren Jahren erfolgreich an der FH St. Pölten durchgeführt wird und nun auf das IMC Krems ausgeweitet wurde. Eine Aufnahme in das Programm verbindet Workshops, Beratungsstunden, Coachings und individuelle Betreuung mit kompetenter Unterstützung bei Business Plan und Business Case.
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CPI: Die Teilnehmer des vergangenen Durchgangs.
(c) CPI: Die Teilnehmer des vergangenen Durchgangs.
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Wer ein Projekt oder eine kreative Idee hat und ein eigenes Startup gründen will, ist im Creative Pre-Incubator (CPI) bestens aufgehoben. Mit dem 2013 gemeinsam mit dem accent Gründerservice konzipierten Förderprogramm war die FH St. Pölten in Österreich Vorreiterin, wenn es um die Förderung von Startups geht. „Wir haben das große Potenzial erkannt, das hinter Geschäftsideen stecken kann. Beim CPI haben wir dabei aber nicht zwingend den Anspruch, dass am Ende des Programms ein Unternehmen entstanden sein muss. Es geht uns vorwiegend um die Wertschöpfung“, sagt Peiman Zamani. Er leitet den Creative Pre-Incubator beim accent Gründerservice, begleitet mit seinem Team und den Fachhochschulen die Teilnehmer des Pre-Incubators, und ist seinen Angaben nach immer wieder begeistert, welche tollen Ergebnisse die Studierenden dabei abliefern.

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Gemeinsamer Weg zum Erfolg

Die Erfolge des Förderprogramms sprechen für sich. Das Startup „A Slice of Reality“ gewann 2017 den Staatspreis für Digital Solutions. „gatherer“ war unter anderem bei der Puls 4-Sendung „Zwei Minuten Zwei Millionen“ dabei und legte einen Exit hin. Das Startup aus Niederösterreich wurde Ende 2017 vom Wiener Startup „Eversports“ übernommen. Auch das Team rund um „MotEx“, einer Software für einen Fahrschulsimulator, konnte Erfolge verzeichnen, im Rahmen des Europäischen Forums Alpbach pitchen und internationale Aufmerksamkeit gewinnen. Und für den Pre-Incubator-Offspring „Citybirds“ ging es im Juli 2016 mit dem „Austria to Austin Student Startup Exchange Program“ für zwei Wochen nach Austin, Texas, um an einem intensiven Startup-Training teilzunehmen. So versteht sich der CPI mit gutem Grund auch als wichtiges Sprungbrett in die Startup-Szene.

⇒ Übersicht aller Teilnehmer

Jetzt beim CPI bewerben!

Noch bis 12. Februar 2018 können sich Teams mit ihren Projekt- und Geschäftsideen zur nächsten Runde an der FH St. Pölten bewerben. Dazu ist es notwendig, fristgerecht die Lebensläufe aller Teammitglieder sowie Kontaktdaten, eine Beschreibung der Geschäftsidee laut Vorgaben und eine schriftliche Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen zu übermitteln. Überzeugt die Einreichung, folgt am 19. Februar ein formloses Aufnahmegespräch mit der FH St. Pölten und dem accent Gründerservice. Dabei werden vor allem das Potenzial der Idee sowie die Motivation der potenziellen Teilnehmer ermittelt. Als dritte Stufe ist für den 22. Februar ein Pitch vor einer unabhängigen Jury in St. Pölten vorgesehen. Wird auch diese Hürde gemeistert, ist es geschafft und die handverlesenen Teilnehmer können sich auf zwei Semester individuelle Betreuung bei der Umsetzung des eigenen Startups freuen. Im Schnitt bewerben sich pro Zyklus an die 40 Teams und Einzelpersonen mit ihren Ideen. Die erste Bewerbungsphase am FH IMC Krems wurde vor wenigen Tagen abgeschlossen und vier Teams freuen sich auf die professionelle Begleitung im CPI. Hier wird es erst im kommenden Studienjahr wieder die Möglichkeit zur nächsten Bewerbung geben.

Zentrale Aufgaben

Im Rahmen des CPI wird in erster Linie gemeinsam mit Experten erarbeitet, wie eine Idee in ein erfolgreiches Unternehmen umgewandelt werden kann. Neben der Gelegenheit zur optimalen Teamentwicklung und dem Finden neuer Leute, die durch ihr Know-how bereichern und ergänzen, werden die Teilnehmer in die Gründerszene eingeführt, lernen potenzielle Investoren und Business Angels kennen, besuchen einschlägige Events und finden Aufnahme in die Förderlandschaft. Die Vermittlung von Skills wie Präsentationsfähigkeiten, wichtige Basics in den Bereichen Finanzierung, Markt und Vertrieb sowie der richtige Umgang mit Medien und Public Relations gehören ebenso zu den zentralen Aufgaben des Förderprogramms. Zudem kann ein ausgewählter Co-Working Space in St. Pölten und Krems zum Arbeiten genutzt werden. „Für mich ist nach den zwölf Monaten bei den Teams stets ein riesiger Unterschied spürbar. In den jungen, ambitionierten Teilnehmern wird der Gründergeist geweckt. Zudem wollen wir mehr universitäre Spin-offs anregen, um die hohe Innovationskraft an unseren Fachhochschulen auch wirtschaftlich zugänglich zu machen. Denn nur durch Innovation kommt es zum Wirtschaftswachstum und genau hier müssen wir investieren, um unseren Wirtschaftsstandort und seine Attraktivität zu stärken“, betont Michael Moll, der Geschäfstführer des accent Gründerservice, abschließend.

⇒ Mehr Informationen und Bewerbung

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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