22.11.2016

dieBOX: Coworking-Pionierarbeit in St.Pölten

„dieBox“ ist Niederösterreichs erster Coworking Space. Juliane Fischer besuchte einen Ort, der die wachsende St.Pöltner Gründerszene um sich scharen will.
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Nicole Mayer & Matthias Nolz- das Team des Coworkingspace dieBOX

Vor sechs Jahren hat sich Matthias Nolz im Baumeistergewerbe selbstständig gemacht. Zum konzentrierten Arbeiten musste er weg von Daheim. Er mietete sich mit seiner Kollegin eine kleine Wohnung als Büro. Für Kundentermine war das nicht ideal. „Wo treffen wir uns?“ hieß es dann immer. Und oft lag der kleinste gemeinsame Nenner zwischen Wien und den niederösterreichischen Städten bei der Autobahnraststätte dazwischen. Wenig gemütlich also. Aus dieser Situation heraus entstand vor drei Jahren Niederösterreichs erster Coworking Space.

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Neongrüner Komplex im Wohnviertel

(c) dieBOX
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Fährt man vom historischen Zentrum St.Pöltens durch das Viertel mit den Einfamilienhäusern, den Villen und den Rechtsanwaltskanzleien in Richtung Süden der Stadt, so taucht zwischen Wohnanlagen ein flaches langgezogenes Gebäude auf. In seiner neongrünen Farbe ist es kaum zu übersehen. Mit Post-Its hat jemand einen Like-Daumen an die Fensterscheibe geklebt. Im Vorraum empfängt einen die Graffitiwand vom Haus- und Hofkünstler, dem St.Pöltner Florian Nährer, der hier immer wieder Vernissagen veranstaltet.

Neues Leben für „versandelte“ Konsum-Zentrale

2013 hat der gebürtige St.Pöltner Matthias Nolz dieses Haus erstanden, umgebaut und adaptiert. Rundherum ist eine ruhige Wohnanlage, aus der die Kinder schon herausgewachsen sind und die neue Generation noch nicht eingezogen ist. „Vor drei Wochen haben sie 40-jähriges Jubiläum gefeiert“, erzählt Nolz. Es sei ein friedliches Nebeneinander, meint er. „Die waren sogar froh. Weil bevor wir gestartet haben, ist dieser Gebäudeteil sieben Jahre leer gestanden und dementsprechend versandelt. Die Fassade war schon ganz abgebröselt.“ 1976 als Druckerei errichtet, war es später lange Zeit die Österreich-Zentrale der Lebensmittelkette „Konsum“. Der letzte Mieter war das „Ambulatorium Sonnenschein“, ein Therapiezentrum.

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„Ihnen fällt die Decke auf den Kopf“

Jetzt ist das 480 Quadratmeter große Gemeinschaftsbüro „dieBOX“ eine Plattform, wo Unternehmensgründer landen können. Die Idee hinter dem Konzept erklärt Nolz folgendermaßen: „Wir möchten Jungunternehmern, Startups, Freiberuflern oder Studenten die ersten Schritte zur bzw. in die Selbstständigkeit erleichtern.“ Aus eigener Erfahrung weiß er, dass vielen gerade in der Gründungsphase das Heimbüro zu klein wird. „Ihnen fällt sprichwörtlich die Decke auf den Kopf. Daher sind sie oftmals gezwungen, sich in ein Büro einzumieten, was aber sehr teuer werden kann“, sagt Matthias Nolz.

Doppelt so viel weiterbringen wie im Homeoffice

(c) dieBOX
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Angezogen hat das schon einige klassische EPUs – einen Küchenplaner, Grafiker und Webdesigner, einen Architekten und den Außendienstmitarbeiter eines Getränkeherstellers, der meint hier doppelt so viel weiterzubringen wie im Homeoffice mit vier Kindern. Manche Unternehmen, wie beispielsweise eine Schalungstechnikfirma, mieten auch tageweise für Schulungen und Seminare. „Die haben ihren Sitz in Amstetten und fahren für Meeting nicht bis Wien, sondern treffen sich oft bei uns in der Mitte“, sagt Nicole Mayer, Mitarbeiterin bei „dieBOX“. Hier haben sie die nötige Ruhe und Infrastruktur; keinen Konsumzwang, aber trotzdem Kaffee.

Pionierarbeit für überschaubare Gründerszene

Für Nolz steht ein Zusatznutzen besonders im Vordergrund: „Der Coworkingspace soll auch Synergien entstehen lassen durch den Branchenmix.“ Deswegen veranstaltet „dieBOX“ im Loungebereich Koch- und Grillworkshops oder –  wie kommende Woche – ein Maronifest mit Musik und Kunst. Mit seinem Coworkingspace will Nolz aufzeigen, was möglich wäre. Er denkt an branchenübergreifende Interaktion und Networking mit den anderen Selbstständigen – eine Szene, die in St.Pölten erst in den Kinderschuhen steckt. Allein die Begriffsetablierung sei schwierig gewesen, erzählt er. Das sei Pionierarbeit in St. Pölten, wo die Gründerszene überschaubar, aber schon halbwegs gut vernetzt erscheint. Man lädt sich gegenseitig zu Veranstaltungen ein und promotet einander auf Facebook.

Kaffee, Suppen und eine prämierte Getränkemarke

Da gibt’s den „Felix Kaffee“ und die frisch eröffnete „Stoffgärtnerei“, die Mädels von Supperiör, die nach einem erfolgreichen Einstieg nun ihr Geschäftslokal ausbauen und zu den Bio-Suppen auch Frühstück anbieten. Oder die jungen Burschen, die mit ihrem Getränk „Bärnstein“ beim heurigen Staatspreis Patent den zweiten Platz in der Kategorie „Marke des Jahres“ geholt haben. „Beim Bärnstein-Logo waren wir dabei“, sagt der „dieBOX“-Gründer stolz. „Der Grafiker ist bei uns in der Box gesessen und wir haben die ersten Proben testen dürfen bevor sie auf den Markt gekommen sind“, freut er sich. „Das ist halt das Tolle. Wir haben die Energie mitbekommen.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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