10.08.2020

Covid-Startup-Hilfsfonds ausgeschöpft: „Uns wurde gesagt, es ist noch Zeit“

Der Covid-Startup-Hilfsfonds ist ausgeschöpft. Für einige Gründer kam das überraschend. Und in der Szene wird der Ruf nach einer Aufstockung lauter.
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Beim Covid-Startup-Hilfsfonds ist das Geld ausgegangen
Beim Covid-Startup-Hilfsfonds ist das Geld ausgegangen (c) Adobe Stock - sp4764

Seit Mai konnte man Gelder aus dem Covid-Startup-Hilfsfonds beantragen. Nun ist der Fonds ausgeschöpft – der brutkasten berichtete. Dass man beim mit 50 Millionen Euro ausgestatteten Corona-Hilfsinstrument nach dem „First Come – First Serve“-Prinzip vorgehen werde, wurde von Beginn an kommuniziert. Dennoch kam die Nachricht vergangene Woche für einige Startup-Gründer überraschend und löste Unmut aus. Während einige Gründer berichten, seitens des aws immer eine realistische Einschätzung bekommen zu haben, wie lange die Mittel noch reichen, bekamen andere bis vor kurzem noch anderes zu hören, wie sie dem brutkasten erzählen.

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„Sie hat gesagt, er muss sich nicht stressen“

HealthTech-Startup-Gründer A. (Anm.: er will nicht genannt werden) erzählt im Gespräch mit dem brutkasten: „Wir stehen knapp vor dem Abschluss einer Investment-Runde. Wir haben während dem Prozess mehrmals beim aws nachgefragt. Uns wurde immer klar kommuniziert, dass bis Dezember genug Mittel für die betroffenen zu Verfügung gestellt werden (Anm. Zeitlich wurde die Antragsphase ursprünglich mit 15. Dezember befristet). Wir und unsere Investoren sind davon ausgegangen, dass das klappen sollte. Mein Kollege war erst kürzlich mit einer Betreuerin beim aws in Kontakt, die gesagt hat, er muss sich nicht stressen“.

Ähnliches erzählt auch MedTech-Gründer S. : „Wir hatten unser Investment bereits im Mai. Der Hilfsfonds-Antrag hat sich aus unterschiedlichen Gründen verzögert – unter anderem hat eine Bestätigung durch unseren Steuerberater gefehlt, der damit noch zusätzliches Geld bei uns holen wollte. Wir haben aber in vergangenen Monaten regelmäßig angerufen, ob noch Geld im Topf ist. Es hat immer geheißen: ‚Es ist noch Zeit‘. Am 31. Juli kam dann eine E-Mail, dass nur mehr acht Millionen Euro verfügbar sind. Am Mittwoch darauf war der Fonds dann praktisch übers Wochenende erschöpft. Hätte ich gewusst, dass es so einen Zeitdruck gibt, hätte ich ganz anders gehandelt“.

Ein anderer Gründer berichtet ebenfalls von Verzögerungen durch offene Fragen beim Steuerberater. Ihm sei nach der Mail am 31. Juli, die er ebenfalls erhielt, am Dienstag (4. August) telefonisch mitgeteilt worden, dass nur mehr ein paar Stunden zur Einreichung blieben. Man habe den Antrag noch eingereicht, wisse aber nun nicht, ob er noch bearbeitet wird.

Für BioTech-Startup-Gründer G., der knapp vor dem Abschluss seiner Finanzierungsrunde steht, ist klar: „Es wurde uns gegenüber mehrmals betont, dass man bis Dezember einreichen kann und sicher genug Geld da ist. Es ist ja jetzt nicht so, dass Mitte November das Geld ausgegangen ist, sondern etwas mehr als zwei Monate nach dem Start. Das ist in Sachen Planbarkeit nicht dass, was man in der Seed-Finanzierungsphase will. Auch in der Kommunikation mit den Investoren ist das problematisch“.

Krypto-Startup-Gründer W. richtet klare Worte an die Politik: „Hier zu sparen wäre fatal, wenn wir als Wirtschaftsstandort in einigen Jahren noch irgendwie am globalen Markt mitreden wollen. Unsere Regierung hat während der Krise in vielen Punkten sehr vorausschauend reagiert und ich hoffe, dass auch hier das Potential gesehen und im Hilfsfonds nachdotiert wird. Nachhaltig gesehen kann uns nichts besseres passieren, als dass noch mehr privates Kapital in unsere heimischen Unternehmen fließt“.

Covid-Startup-Hilfsfonds: Investoren wünschen sich Aufstockung

Auch bei heimischen Kapitalgebern löst das Ende der Covid-Startup-Hilfsfonds-Mittel teilweise gemischte Gefühle aus. „Ich bin etwas überrascht, dass die gesamten 50 Millionen Euro ausgeschöpft sind. Viele betroffene Startups planen Finanzierungsrunden mit diesen Mitteln – das wird jetzt spannend“, kommentiert etwa startup300-Gründer Bernhard Lehner. Venionaire Capital-Gründer Berthold Baurek-Karlic sagt: „Der Covid-Startup-Hilfsfonds war die attraktivste Unterstützungsmaßnahme der Regierung. Trotz strenger Regeln konnte man über das Vehikel die 50 Millionen Euro von privaten Investoren mobilisieren. Viele weitere Startups stehen vor dem Abschluss überlebenswichtiger Runden und dabei spielt die Verdoppelung durch den Hilfsfonds eine sehr wichtige Rolle“.

Ähnlich sieht es Business Angel Hansi Hansmann: „Ich bin froh und traurig zugleich, dass der Covid-Startup-Hilfsfond ausgeschöpft ist. Froh, weil wir zur Abwechslung mal ein Instrument hatten, welches sich wirklich bewährt und auch sehr viel privates Kapital bewegt hat. Traurig, weil es zu Ende ist und keine Verlängerung vereinbart wurde“.

eQventure-Gründer Herbert Gartner erläutert: „Die Verdoppelung von Private Equity in Startups mittels bedingt rückzahlbaren Zuschüssen ist die schnellste Methode, um den österreichischen Rückstand im VC-Bereich – Faktor 3 BIP-äquivalent zu Deutschland, Faktor 18-20 BIP-äquivalent zu China und USA – aufzuholen. Die Israelis haben in den 90er-Jahren ein analoges Programm ausgelegt und ernten heute die Früchte dieses Investments. Aus Sicht der Regierung ist das kein Hilfsprogramm sondern ein gutes volkswirtschaftliches Investment mit einem hohen ROI. Wir von eQventure raten zu einer raschen Erhöhung des Fonds“.

„Ich hoffe, sehr, dass eine Verlängerung schnell und unbürokratisch geschehen wird und würde mich freuen, wenn ein ähnliches Instrument auch nach der Covid-Sache für die Startup-Finanzierung zur Verfügung steht“, sagt auch Hansmann. Es ist eine Hoffnung, die Berthold Baurek-Karlic ebenfalls teilt. Bernhard Lehner sagt dazu: „Natürlich wäre es eine großartige Unterstützung und das richtige Signal, wenn es mehr Mittel gäbe“. Aus dem Wirtschaftsministerium hieß es allerdings zuletzt gegenüber dem brutkasten: „Aktuell ist keine Aufstockung der Mittel vorgesehen“. Auch Lisa Fassl aus dem Team des Startup-Beauftragten Michael Altrichter sagt gegenüber dem brutkasten: „Mehr als die geplanten 50 Millionen Euro werden es nicht werden“.

„Die, die wirklich wegen Corona zu suchen begonnen haben, schauen jetzt durch die Finger“

Für Gründer A. liegt in der frühzeitigen Ausschöpfung der Mittel noch ein weiteres Problem: „Unternehmen, die wirklich im März wegen der Corona-Krise begonnen haben, Investoren zu suchen, sind erst jetzt dabei, ihre Runden abzuschließen, weil das einfach meistens rund ein halbes Jahr dauert. Es wirkt, als hätten sich vorwiegend jene beim Fonds bedient, die bereits vor der Krise in Verhandlungen waren. Die, die wirklich wegen Corona zu suchen begonnen haben, schauen jetzt durch die Finger“. Ob der lauter werdende Ruf nach einer Aufstockung erhört wird, bleibt abzuwarten.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Covid-Startup-Hilfsfonds ausgeschöpft: „Uns wurde gesagt, es ist noch Zeit“

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  • „Uns wurde immer klar kommuniziert, dass bis Dezember genug Mittel für die betroffenen zu Verfügung gestellt werden“, sagt ein Gründer.
  • Auch viele Investoren sind nicht glücklich über das Ende der Mittel.
  • Bernhard Lehner sagt dazu: „Natürlich wäre es eine großartige Unterstützung und das richtige Signal, wenn es mehr Mittel gäbe“.
  • Aus dem Wirtschaftsministerium hieß es allerdings zuletzt gegenüber dem brutkasten: „Aktuell ist keine Aufstockung der Mittel vorgesehen“.

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