18.01.2021

Schon 20 Prozent aller Startups unterstützen Covid-Startup-Hilfsfonds-Petition

Die Startup-Szene steht hinter der im Dezember vergangenen Jahres gestarteten Covid-Startup-Hilfsfonds-Petition. Das zeigt die Statistik der Unterstützer.
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Covid-Startup-Hilfsfonds-Petition-Initiator Nikolaus Futter ist Business Angel des Jahres 2020
Covid-Startup-Hilfsfonds-Petition-Initiator Nikolaus Futter ist Business Angel des Jahres 2020. (c) Anthony Torno

Das automatisch festgelegte Ziel von 5000 Unterzeichnenden wird die im Dezember gestartete Covid-Startup-Hilfsfonds-Petition wohl nicht schaffen. Etwas mehr als einen Monat nach dem Start steht man bei 760 Unterstützern. Doch es geht auch mehr um Qualität, als um Quantität. Und hier zeigen die Statistiken: Die Startup-Szene wurde schon bislang gut mobilisiert. Für Initiator Niki Futter sind es „sensationelle Ergebnisse“.

Rund zwei Drittel der Unterzeichnenden unterschrieben bislang mit Namen, rund ein Drittel gab einen Kommentar ab. Vertreten ist das Who is Who der Startup-Szene (siehe unten) und – allein direkt nachvollziehbar – rund 350 Startups, also etwa 20 Prozent aller Startups des Landes. Ganze 46 Prozent der Unterzeichnenden gaben zudem an, direkt vom Thema betroffen zu sein, weitere zwölf Prozent gehen davon aus, in Zukunft direkt betroffen zu sein.

Doch für den Initiator reicht der bisherige Erfolg noch nicht. „Die Feiertage liegen nun hinter uns und das neue Jahr bringt – trotz der Hoffnung auf die baldige Impfung – einen neuerlich verlängerten und verschärften Lockdown. Gerade jetzt ist es wichtiger denn je, nochmal einen Anlauf zu nehmen und alles zu tun, unsere Petition zu einem noch größeren Erfolg zu führen. Es geht nicht um unsere Zukunft, sondern um die Zukunft der Wirtschaft und Arbeitsplätze Österreichs“, kommentiert Futter.

Covid-Startup-Hilfsfonds-Petition: Prominente Unterzeichner und Kommentatoren

Unter den rund 230 Personen, die die Covid-Startup-Hilfsfonds-Petition persönlich kommentiert haben, sind unter anderem Daniel Horak (Conda), Florian Wimmer (blockpit), Sepp Schellhorn (Nationalratsabgeordenter NEOS), Michael Eisler (startup300), Florian Gschwandtner (ehem. Runtastic), Heinrich Prokop (Ehem. TV-Investor) und Hansi Hansmann. „Sie allesamt betonen, wie wichtig unsere Startups für die Wirtschaftsentwicklung, unser aller Zukunft und die Arbeitsplätze der Nach-Corona-Zeit in Österreich sind“, sagt Futter.

Außerdem mit Namen unterschrieben haben unter anderm Berthold Baurek-Karlic, Karin Kreutzer, Laura Egg, Viktor Pasquali, Tatjana Oppitz, Philipp Stangl, Stefan Kalteis, Klaus Steinmaurer, Philipp Kinsky, Markus Ertler, Eva Arh, Alfred Luger, Rudolf Kinsky, Michael Ströck, Laurenz Simbruner, Herbert Gartner, Heinrich Gröller, Markus Raunig, Gabriele Tatzberger, Christoph Drescher, Russell Perry, Christiane Holzinger, Gabriel Grabner, Daniel Cronin, Irene Fialka, Michael Altrichter und Stefan Artner.

Zudem steht die AVCO hinter der Petition und die NEOS unterstützten diese direkt per Aussendung. Der neue Head of Startup Services der Wirtschaftskammer, Kambis Kohansal Vajargah, griff das Thema ebenfalls auf und WKÖ-Präsident Harald Mahrer sprach sich zumindest öffentlich für eine Neuauflage der Covid-Startup-Hilfsfonds aus.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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