19.02.2021

COVID-19: Umsatzersatz nun auch für indirekt betroffene Unternehmen

Die Steuerexperten Katharina Geweßler & Christoph Puchner von Ecovis erläutern in einem Fachbeitrag für den brutkasten alles rund um den „Lockdown-Umsatzersatz II“.
/artikel/covid-19-umsatzersatz-nun-auch-fuer-indirekt-betroffene-unternehmen
Umsatzersatz - Steuern in der Homeoffice-Regelung - Ecovis-Experten zur Verlängerung von Ausfallsbonus , Verlustersatz und Härtefallfonds
(c) Ecovis: Katharina Geweßler & Christoph Puchner

Bislang war eine Inanspruchnahme des Lockdown-Umsatzersatz nur für jene Unternehmen möglich, die direkt von den coronabedingten Schließungen im November und/oder Dezember betroffen waren. Auf Basis der kürzlich veröffentlichten Verordnung können nun auch indirekt betroffene Unternehmen, die zwar selbst nicht schließen mussten aber indirekt betroffen waren, einen „Lockdown-Umsatzersatz II“ beantragen. Die Beantragung ist seit 16. Februar 2021. Nachfolgend sind die wesentlichen Aspekte zusammengefasst:

1. | Begünstigte Unternehmen und indirekte Betroffenheit

a.) | Wer ist begünstigtes Unternehmen?

Ein Lockdown-Umsatzersatz II darf nur an Unternehmen gewährt werden, die einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich und hier eine operative betriebliche Tätigkeit ausführen, wobei die Rechtsform unerheblich ist. Weiters muss das Unternehmen indirekt erheblich von den Lockdown-Maßnahmen im November und/oder Dezember betroffen sein und einen Umsatzausfall von mehr als 40% pro Betrachtungszeitraum (November oder Dezember 2020) bezogen auf den Vergleichszeitraum 2019 vorweisen.

Ausschlussgründe sind unter anderem:

  • Neu gegründete Unternehmen, die vor dem 1.12.2020 keine Umsätze erzielt haben.
  • abgabenrechtlicher Missbrauch in den letzten 3 Jahren mit mind. TEUR 100
  • Bemessungsgrundlagenänderung pro Jahr
  • aggressive Steuerplanung in den letzten 5 Jahren von mehr als TEUR 100
  • Sitz oder Niederlassung in einem Staat der EU-Liste der nicht kooperativen Länder
  • rechtskräftige vorsätzlich Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße von mehr als TEUR 10
  • Dienstgeber-Kündigungen ab 16.2.2021 für die Dauer der Tage des individuellen Betrachtungszeitraumes (unschädlich sind Beendigung durch Zeitablauf, einvernehmliche Auflösung, Dienstnehmer-Kündigung, Entlassung, vorzeitiger Austritt des Dienstnehmers sowie Auflösung während der Probezeit)

Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) können einen verminderten Lockdown-Umsatzersatz II in Anspruch nehmen (allgemeiner Höchstbetrag EUR 200.000). Dies gilt jedoch nicht für Klein- oder Kleinstunternehmen gemäß der europäischen KMU-Definition (Vollzeitbeschäftigte < 50 und Jahresumsatz bzw Bilanzsumme ≤ EUR 10 Mio), sofern sie nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sind und weder Rettungsbeihilfen noch Umstrukturierungsbeihilfen erhalten haben.

b.) | Wer ist indirekt erheblich betroffen?

Indirekt erheblich betroffen sind Unternehmen, wenn sämtliche folgende Kriterien vorliegen:

  • der Antragsteller unmittelbar oder im Auftrag eines Dritten (zB Umsätze eines Künstlers, die er über eine Vermittlungsagentur erwirtschaftet) mindestens 50% der Umsätze im November und/oder Dezember 2019 (bei „Neugründern“ im Zeitraum vom Beginn des Monats der erstmaligen Umsatzerzielung bis zum 31.10.2020) von Unternehmen bezieht, die im November oder Dezember 2020 (bei unveränderter Tätigkeit zum Vorjahr) von den behördlichen Einschränkungen betroffen waren.
  • diese Umsätze sind einer betroffenen Branche zuzuordnen (ein entsprechender Anhang 2 ist der Förderrichtlinie angeschlossen, woraus die Branchenkategorisierung anhand der ÖNACE- Klassifikation ersichtlich ist)
  • der Antragsteller ist im November 2020 oder Dezember 2020 in einer im Anhang 2 zur Förderrichtlinie angeführten Branche tätig, um unmittelbar oder im Auftrag von direkt betroffenen Unternehmen Umsätze zu erzielen

2. Ermittlung der Höhe des Lockdown-Umsatzersatz II

a.) Betrachtungszeiträume

Es gibt verschiedene Betrachtungszeiträume zwischen dem 1.11.2020 bis 31.12.2020, die ausgewählt werden können (bei einer mit 3.11.2020 beginnenden indirekten erheblichen Betroffenheit wird der 1.11. und 2.11.2020 mitgerechnet):

b.) Bemessungsgrundlage (Vergleichsumsatz)

Bemessungsgrundlage für den Lockdown-Umsatzersatz II ist der dem Vergleichszeitraum zu Grunde liegende begünstigte Vergleichsumsatz je Betrachtungszeitraum:

Aus dem Vergleichszeitraum ergibt sich der Vergleichsumsatz. Der Vergleichsumsatz ist grundsätzlich anhand der umsatzsteuerlichen Vorschriften aus der Umsatzsteuererklärung (Kennzahl 000) abzuleiten. In Ausnahmefällen (zB keine Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung, Umsätze aus Reiseleistungen/Differenzbesteuerung, Einbezug in eine umsatzsteuerliche Organschaft) sind die nach den Vorschriften des EStG/KStG ermittelten Umsatzerlöse heranziehen.

Der Vergleichsumsatz darf aber ausschließlich Umsätze aus einer operativen Tätigkeit berücksichtigen (zB durch den Verkauf von Grundstücken im Sinne eines umsatzsteuerlichen Hilfsgeschäfts und durchlaufende Umsätze sind auszuscheiden).

Sind Antragsteller nur zum Teil in indirekt erheblich betroffenen Branchen tätig, muss eine Aufteilung der Umsätze erfolgen. Die Umsatzaufteilung muss basierend auf Erfahrungswerten (insbesondere auch jene der Vergleichszeiträume) geschätzt und bei Antragstellung offengelegt werden (Prozentanteil).

Je nach individueller Betroffenheit hat sodann eine anteilige (tageweise) Ermittlung des Vergleichsumsatzes zu erfolgen (zB ein Unternehmen das von 7.12.2020 – 16.12.2020 [10 Tage] indirekt erheblich betroffen war, hat als Vergleichszeitraum Dezember 2019 heranzuziehen und die Umsätze sind durch 31 zu dividieren und mit 10 zu multiplizieren).

c.) Höhe der Ersatzrate

Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes II ergibt sich aus der Multiplikation des Vergleichsumsatzes und dem individuellen Prozentsatz (= Ersatzrate) für den Antragsteller. Der individuelle Prozentsatz der im Zuge des Lockdown-Umsatzersatz II von der Bemessungsgrundlage erstattet wird, ist abhängig von der Branche aus der der Antragsteller die begünstigten Umsätze überwiegend bezieht. Dabei gilt laut BMF die folgende Branchenklassifizierung:

Der Lockdown-Umsatzersatz II ist wie folgt gedeckelt:

  • Summe aus Lockdown-Umsatzersatz II und anteilig auf den jeweiligen Betrachtungszeitraum entfallenden abgerechneten Kurzarbeitsbeihilfen darf nicht den anteilig auf den Betrachtungszeitraum entfallenden Vergleichsumsatz übersteigen.
  • Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes II darf nicht die Höhe des anteilig auf den Betrachtungszeitraum entfallenden Umsatzausfalls übersteigen. 
  • Außerdem erfolgt eine absolute Deckelung mit EUR 800.000, abzüglich bereits erhaltene Corona-Beihilfen (zB aufrechte Haftungen im Ausmaß von 100% [nicht jedoch 90% oder 80%] für Kredite zur Bewältigung der COVID-19 Krise von aws/ÖHT, Fixkostenzuschuss 800.000 [nicht jedoch Fixkostenzuschuss Phase I], COVID-19-Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds). Die Mindesthöhe beträgt EUR 1.500 bzw bei Vorliegen von 100% begünstigten Umsätze und einem Umsatzausfall von mindestens 80% EUR 2.300.

3. Zusammenspiel mit Fixkostenzuschuss 800.000, Verlustersatz und Ausfallbonus

Ein Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen darf nur für Zeiträume gewährt werden, in denen der Antragsteller keinen Fixkostenzuschuss 800.000 oder Verlustersatz in Anspruch nimmt, außer der Betrag wird für die betroffenen Betrachtungszeiträume anteilig zurückgezahlt. Außerdem darf ein Lockdown-Umsatzersatz II nur gewährt werden, wenn für die Monate November und/oder Dezember 2020 kein Ausfallsbonus in Anspruch genommen wird.

4. Antragstellung und Auszahlung

Der Antrag kann ab 16. Februar 2021 bis 30. Juni 2021 über FinanzOnline gestellt werden, wobei mit einer Bearbeitungsdauer von ca 2 Wochen (in der Anfangsphase etwas länger) zu rechnen ist.

Die Einreichung des Antrags muss grundsätzlich durch einen bevollmächtigte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter erfolgen. In Ausnahmefällen kann der Antragsteller den Antrag selbst einbringen (voraussichtlicher Umsatzersatz übersteigt EUR 5.000 nicht, ausschließlich unmittelbar erzielte begünstigte Umsätze und der geschätzte Anteil der begünstigten Umsätze 2020 den tatsächlichen Anteil der begünstigten Umsätze im Vergleichszeitraum nicht übersteigt)

Dieser Gastbeitag wurde von Christoph Puchner, Steuerberater und Geschäftsführer, und Katharina Geweßler Steuerberater von ECOVIS Austria verfasst.


Deine ungelesenen Artikel:
25.09.2026

Dreifacher Wiener Schulabbrecher forscht in Harvard an virtuellen KI-Fischen

Drei Mal brach Raphael Suchomel die Schule ab, bevor sich sein Weg plötzlich in eine ganz andere Richtung entwickelte. Heute sitzt der 27-jährige Wiener in Harvard und lässt virtuelle Fische lernen – auf der Suche nach Antworten darauf, was Künstliche Intelligenz von der Natur erfassen kann.
/artikel/dreifacher-wiener-schulabbrecher-forscht-in-harvard-an-virtuellen-ki-fischen
25.09.2026

Dreifacher Wiener Schulabbrecher forscht in Harvard an virtuellen KI-Fischen

Drei Mal brach Raphael Suchomel die Schule ab, bevor sich sein Weg plötzlich in eine ganz andere Richtung entwickelte. Heute sitzt der 27-jährige Wiener in Harvard und lässt virtuelle Fische lernen – auf der Suche nach Antworten darauf, was Künstliche Intelligenz von der Natur erfassen kann.
/artikel/dreifacher-wiener-schulabbrecher-forscht-in-harvard-an-virtuellen-ki-fischen
© zVg - Raphael Suchomel in Harvard.

Manche Wege sind direkt und vorgezeichnet – Schule, Bildung, Ausbildung und ein Job in dem Bereich, den man beherrscht. Andere sind von Umwegen gezeichnet, Mühsal und Zeiten, in denen man nicht weiß, wie es genau weitergehen soll. Raphael Suchomels Vita ist eine von den nicht-linearen.

„Plötzlich Mitternacht“

Er hat mit 18 die Schule zum ersten Mal abgebrochen und sich eine Vollzeitstelle gesucht. Der gebürtige Wiener schrieb sich fortan in eine Abendschule ein, brach jene aber – ein mal mit 19 und einmal mit 21 Jahren – wiederholt ab. Doch der Gedanke des endgültigen Aufgebens war keiner und im jungen Mann schlicht nicht vorhanden. So war es dann mit 22 soweit: der vierte Versuch, die Matura nachzuholen, gelang.

„Ich war in einer Abendschule im 21. Bezirk“, erinnert sich der 27-Jährige. „Von neun bis 17 Uhr Vollzeitjob, dann Unterricht bis halb zehn und anschließend noch Training. Und plötzlich war es Mitternacht.“

Zwei Jahre lang bestimmte dieser straffe Rhythmus seinen Alltag. Trotz der Doppelbelastung hielt der heutige Wahl-Hagenberger durch – und schloss die Abendschule schließlich mit ausgezeichnetem Erfolg ab.

Studium in Hagenberg

Es folgte ein Umzug von Wien nach Oberösterreich und der Start des ersten Jahrgangs des damals neu geschaffenen Bachelorstudiums „Artificial Intelligence Solutions“ an der University of Applied Sciences Upper Austria in Hagenberg.

Suchomel gehörte zudem zu den Mitgründern der Young AI Leaders Linz, einer lokalen Community innerhalb der AI-for-Good-Initiative der International Telecommunication Union der Vereinten Nationen. Die Gruppe bringt junge Menschen aus Forschung und Technologie zusammen und organisiert unter anderem Hackathons und Diskussionsveranstaltungen rund um Künstliche Intelligenz.

© Harvard/zVg – Eine 3D-Simulation eines schwach elektrischen Fisches.

Nach rund 100 verschickten Mails – die meisten davon blieben unbeantwortet – gelang es Suchomel schließlich, einen Forschungsaufenthalt als Praktikant an der Harvard Medical School zu ergattern. Dort befindet er sich auch heute und forscht an der Schnittstelle von Künstlicher Intelligenz und Neurowissenschaften.

Im Mittelpunkt seiner Arbeit stehen biologisch fundierte künstliche Agenten. Vereinfacht gesagt, bauen die Forschenden in Harvard virtuelle Tiere im Computer. Diese Tiere bekommen künstliche neuronale Netze und bestimmte Sinneswahrnehmungen und Bewegungsmöglichkeiten, die sich an echten Tieren orientieren. Anschließend lernen sie mit einer Methode namens „Reinforcement Learning“. Dabei wird ihnen nicht jede Handlung vorgegeben. Sie probieren unterschiedliche Verhaltensweisen aus und lernen über Belohnungen und Nachteile selbst, welche Strategien erfolgreich sind.

„Schauen wie sich Agent verhält“

„Wir kennen aus der Biologie die körperlichen Einschränkungen von Fischen“, erklärt Suchomel. „Wir wissen, wie sich Augen im Winkel bewegen, wie schnell sie sind und welche anderen biologischen Einschränkungen es gibt. Und wir statten einen ‚Reinforcement-Learning‘-Agenten mit diesem Wissen aus: Wir simulieren den Körper eines Fisches, sodass er über diesen Körper mit der Umwelt und mit anderen Fischen kommuniziert. Das schicken wir durch eine ‚Reinforcement-Learning‘-Umgebung, simulieren Trajektorien und schauen, wie sich der Agent verhält.“

Die Simulation funktioniert wie ein virtuelles Labor. Forscher können einzelne Sinneskanäle ausschalten, Kommunikationssignale verändern oder die Umwelt der Agenten manipulieren und beobachten, wie sich ihr Verhalten verändert. Damit sollen Hypothesen darüber entwickelt werden, warum bestimmte Verhaltensweisen entstehen und welche Mechanismen dahinterstecken. Solche Hypothesen sollen anschließend gezielter in Experimenten mit echten Tieren überprüft werden können.

Der Vorteil hierbei sei, dass man nicht jedes Verhalten explizit programmieren müsse, sondern durch die Kombination aus Körper, biologischen Einschränkungen, Umwelt und „Reinforcement Learning“ Verhalten entstehen lassen könne, das möglicherweise dem Verhalten echter Fische ähnelt. So soll — und das ist das Ziel — Forschung günstiger und schneller werden, sagt Suchomel. Man könne zudem Variablen besser isolieren und kontrollieren und neuronale Netze viel genauer analysieren. Das wäre bei echten Fischen teilweise sogar viel schwieriger, vor allem wenn man ihr Zusammenspiel mit anderen Fischen untersuchen möchte.

Künstliche und natürliche Intelligenz

Die Harvard Medical School und andere Institute verfolgen seit Längerem das Ziel, KI zu nutzen, um natürliche Intelligenz besser zu verstehen – und umgekehrt auch natürliche Intelligenz für die Entwicklung von KI zu nutzen.

„Dafür gibt es im KI-Bereich viele verschiedene Methoden und Ansätze, die sich an Beobachtungen aus der Natur orientieren. Gleichzeitig gibt es immer mehr Forschung an der Schnittstelle von KI und Biologie, bei der KI-Forscher und Biologen zusammenarbeiten“, sagt Suchomel. „Wenn man beispielsweise genau weiß, wie die Umgebung aussieht, und gleichzeitig die Kommunikation eines Fisches beobachtet, könnte man künftig elektrische Signale interpretieren. So lässt sich etwa erkennen, dass ein bestimmtes Signal ausgesendet wird, weil sich der Fisch bedroht fühlt. Dadurch könnte man nicht nur einzelne Fische, sondern auch die Gruppendynamik analysieren – und besser verstehen, wie sich die Tiere untereinander und in ihrer Umwelt verhalten.“

Suchomels Praktikum in Harvard reicht noch bis Februar, danach führt ihn den Weg nach Belgien an die KU Leuven – eine, wie er sagt „der besten Unis in Europa wenn es um KI geht“. Anschließend möchte er in einen „starken Master“ reinkommen und weiter an KI forschen. Wo das sein wird, sei erstmal zweitrangig: „Hauptsache starke Labs.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

COVID-19: Umsatzersatz nun auch für indirekt betroffene Unternehmen

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

COVID-19: Umsatzersatz nun auch für indirekt betroffene Unternehmen

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

COVID-19: Umsatzersatz nun auch für indirekt betroffene Unternehmen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

COVID-19: Umsatzersatz nun auch für indirekt betroffene Unternehmen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

COVID-19: Umsatzersatz nun auch für indirekt betroffene Unternehmen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

COVID-19: Umsatzersatz nun auch für indirekt betroffene Unternehmen

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

COVID-19: Umsatzersatz nun auch für indirekt betroffene Unternehmen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

COVID-19: Umsatzersatz nun auch für indirekt betroffene Unternehmen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

COVID-19: Umsatzersatz nun auch für indirekt betroffene Unternehmen