14.04.2020

So können Founder die Auswirkung der Coronakrise auf ihr Startup analysieren

Am 15. April startet eine Webinar-Reihe, bei der Untermehmen die Auswirkungen der Coronakrise anhand eines Tools des Zukunftsinstituts ermitteln.
/artikel/covid-19-canvas-zukunftsinstitut-webinare
(c) WKO/JW
kooperation

Der Coronavirus verändert für uns alle unser gewohntes soziales und wirtschaftliches Miteinander. Wir sind derzeit in einer akuten Krise, die sämtliche Systeme in- und außerhalb von Unternehmen betrifft. Um individuell für das eigene Unternehmen die richtigen Schritte zu setzen, ist ein ganzheitliches Verständnis der komplexen Zusammenhänge wichtig.

+++Coronavirus: Daten, News und Hintergründe+++

Der Covid-19 Canvas des Zukunftsinstituts bietet Foundern ein Werkzeug, mit dem sie über die kurzfristige Eindämmung direkter Schäden hinaus den notwendigen Weitblick in der langfristigen Krisenbewältigung zurückgewinnen und für den eigenen Betrieb innovative, wirkungsvolle Strategien für die Zukunft entwickeln können. Ziel ist es, eine ganzheitliche Perspektive der Potenziale und Wirkungen zu erhalten. Anhand dieser Analyse werden nötige Handlungsfelder abgeleitet, priorisiert und konkrete Action Points definiert.

Diese Tools werden im Rahmen einer Webinar-Reihe von Junge Wirtschaft und WKO vermittelt. In den Webinaren werden Detailprognosen des Zukunftsinstituts zur Verfügung gestellt und es wird demomstriert, welchen Impact COVID-19 aus der systemischen Sicht der Zukunftsforschung haben wird. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen zudem Schritt für Schritt die zugrundeliegende Methode zur eigenen Anwendung kennen, leiten damit individuelle Handlungsfelder ab, priorisieren und definieren Ihre Action Points (Handlungsoptionen).

Welche Ergebnisse liefert dir die Covid-19 Canvas?

  • Nötige Ansätze zum erfolgreichen Umgang mit Komplexität und Zukunft
  • Systemische Analyse der Auswirkungen des Corona Viruses auf die eigene Organisation und deren Systeme
  • Potenziale und Risiken werden erkannt
  • Relevante Handlungsfelder und nötige Action Points sind klar erkannt und formuliert

Anmeldung zur Webinar-Reihe unter diesem Link: www.wko.at/corona-chance

Webinar für Startups mit Daniel Cronin

Den Start der Webinar-Reihe macht bereits am 15. April um 15 Uhr Harry Gatterer vom Zukunftsinstitut, er wird einen Überblick über das Thema und eine Einführung in die Möglichkeiten des Canvas geben.

In den weiteren Webinaren wird spezifisch auf einzelne Branchen und Communities eingegangen. Ein spezielles Webinar für Gründer und Startups gibt es am 23. April von 10 bis 13 Uhr mit Daniel Cronin.

Alle Termine der Webinar-Reihe

+++Alle Webinare und weitere Termine im Eventkalender des brutkasten+++

Weitere Webinare zu den Herausforderungen durch die Coronakrise

Darüber hinaus bieten die Junge Wirtschaft und die Wirtschaftskammer Österreich weitere Webinare, die dabei unterstützen, nach der Krise wieder erfolgreich durchzustarten.

  • Liquiditätsmanagement für Kleinstbetriebe – Webinar mit Peter Voithofer

Termin: 20.4., 10.00 – 11.30 Uhr
Anmeldung unter: https://www.wko.at/service/netzwerke/webinar-liquiditaetsmanagement-kleinstbetriebe.html

  • Erfolgreiches Plattform-Business für Kleinunternehmen – Webinar mit Oliver Feldkircher

Termin: 21.4., 10.00 – 11.30 Uhr
Anmeldung unter: https://www.wko.at/service/netzwerke/webinar-plattform-business-kleinunternehmer.html

  • Ready4TakeOff – Mit Kreativität aus der Krise – Webinar mit Hans Lercher

Termin: 29.4., 14.00 – 15.00 Uhr
Anmeldung unter: https://www.wko.at/service/netzwerke/webinar-ready4takeoff-mit-kreativitaet-aus-der-krise.html


==> Weitere Informationen auf der Website des Zukunftsinstituts


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

So können Founder die Auswirkung der Coronakrise auf ihr Startup analysieren

  • Um individuell für das eigene Unternehmen die richtigen Schritte im Rahmen der Coronakrise zu setzen, ist ein ganzheitliches Verständnis der komplexen Zusammenhänge wichtig.
  • Ein Tool des Zukunftsinstituts kann dafür genützt werden.
  • Die Anwendung wird in einer Webinar-Reihe vermittelt.
  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen zudem Schritt für Schritt die zugrundeliegende Methode zur eigenen Anwendung kennen, leiten damit individuelle Handlungsfelder ab, priorisieren und definieren Ihre Action Points.
  • Anmeldung zur Webinar-Reihe unter diesem Link: www.wko.at/corona-chance

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen zudem Schritt für Schritt die zugrundeliegende Methode zur eigenen Anwendung kennen, leiten damit individuelle Handlungsfelder ab, priorisieren und definieren Ihre Action Points.
  • Anmeldung zur Webinar-Reihe unter diesem Link: www.wko.at/corona-chance

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

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  • Um individuell für das eigene Unternehmen die richtigen Schritte im Rahmen der Coronakrise zu setzen, ist ein ganzheitliches Verständnis der komplexen Zusammenhänge wichtig.
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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

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