11.07.2024
NEUE SERIE

Corporate Venturing: brutkasten startet neue multimediale Serie

brutkasten startet eine neue multimediale Serie zum Thema Corporate Venturing. Die erste Videofolge wird am Donnerstag, den 18. Juli, um 10 Uhr veröffentlicht.
/artikel/corporate-venturing-serie
das Logo der brutkasten-Serie Corporate Venturing

Essentiell für das Innovations-Ecosystem, wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft – und dennoch zu wenig beleuchtet: Corporate Venturing. brutkasten ändert dies nun mit einer neuen multimedialen Serie. In dieser holen wir die wichtigsten Corporate-Venturing-Akteur:innen Österreichs vor den Vorhang.

“Mit dieser Serie wollen wir die Bedeutung und Rolle von Corporate Venturing als Motor für Innovation und Wachstum im österreichischen Wirtschaftsraum präsentieren und aufarbeiten. Das tun wir mit Unternehmen, die in den letzten Jahren eine Pionierleistung an den Tag gelegt haben und bereit sind, diese Learnings mit unserem Ecosystem zu teilen, damit wir gemeinsam stärker vorangehen”, kommentiert brutkasten-Gründer und -CEO Dejan Jovicevic die Serie.

Sechs Deep-Dive-Roundtables als Herzstück der Serie

Das Herzstück der Serie sind sechs Deep-Dive-Roundtables, an denen wir mit unseren Partner:innen bzw. von diesen ausgewählten Startups die unterschiedlichsten Aspekte der Corporate-Venturing-Thematik beleuchten. Auf Basis der Interviews wird brutkasten außerdem ein Whitepaper erstellen, das im Rahmen des Europäischen Forum Alpbach (EFA) präsentiert wird. Mehr Infos dazu folgen in Kürze!


Am Donnerstag, den 18. Juli 2024 startet die Serie mit der ersten Folge. Veröffentlicht wird sie um 10 Uhr auf brutkasten.com, YouTubeLinkedIn und Facebook. Die weiteren Folgen erscheinen im Wochentakt an den folgenden Donnerstagen zur selben Uhrzeit.


Mit dabei sind:

  • AVL
  • Elevator Ventures
  • Flughafen Wien
  • ÖBB
  • Plug and Play
  • Raiffeisen Bank International
  • UNIQA Ventures
  • Verbund

Vorab haben wir bei unseren Partner:innen nachgefragt, was sie selbst unter Corporate Venturing verstehen – und warum sie in diesem Bereich aktiv sind. Seht hier ihre Antworten:


Um diese Themen wird es in der Serie gehen:

Corporate Venturing – how to begin?
Was ist die richtige Governance? Welche Strukturen und welches Budget braucht es? Was sind die First Steps?
Corporate Venturing – how to measure?
Was bringt die Zusammenarbeit zwischen Corporates und Startups wirklich – und wie misst man die Ergebnisse?
Corporate Venture Capital
Corporates, die als Risikokapitalgeber agieren und selbst in Startups investieren – warum machen sie es, was bringt es und welche Success Storys gibt es?
Wie Startups Corporate Venturing sehen
Was bringt es Startups, mit Corporates zu arbeiten? Welche Learnings ziehen sie daraus und welche Success Storys wurden gemeinsam geschrieben?
Startup Collaboration (2 Folgen)
Venture Clienting, Cross-Industry, Acceleratoren, Community Building, Learnings, Learnings & Sucess Stories

Die Serie wird von brutkasten in redaktioneller Unabhängigkeit mit finanzieller Unterstützung unserer Partner:innen produziert.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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