11.07.2024
NEUE SERIE

Corporate Venturing: brutkasten startet neue multimediale Serie

brutkasten startet eine neue multimediale Serie zum Thema Corporate Venturing. Die erste Videofolge wird am Donnerstag, den 18. Juli, um 10 Uhr veröffentlicht.
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das Logo der brutkasten-Serie Corporate Venturing

Essentiell für das Innovations-Ecosystem, wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft – und dennoch zu wenig beleuchtet: Corporate Venturing. brutkasten ändert dies nun mit einer neuen multimedialen Serie. In dieser holen wir die wichtigsten Corporate-Venturing-Akteur:innen Österreichs vor den Vorhang.

„Mit dieser Serie wollen wir die Bedeutung und Rolle von Corporate Venturing als Motor für Innovation und Wachstum im österreichischen Wirtschaftsraum präsentieren und aufarbeiten. Das tun wir mit Unternehmen, die in den letzten Jahren eine Pionierleistung an den Tag gelegt haben und bereit sind, diese Learnings mit unserem Ecosystem zu teilen, damit wir gemeinsam stärker vorangehen“, kommentiert brutkasten-Gründer und -CEO Dejan Jovicevic die Serie.

Sechs Deep-Dive-Roundtables als Herzstück der Serie

Das Herzstück der Serie sind sechs Deep-Dive-Roundtables, an denen wir mit unseren Partner:innen bzw. von diesen ausgewählten Startups die unterschiedlichsten Aspekte der Corporate-Venturing-Thematik beleuchten. Auf Basis der Interviews wird brutkasten außerdem ein Whitepaper erstellen, das im Rahmen des Europäischen Forum Alpbach (EFA) präsentiert wird. Mehr Infos dazu folgen in Kürze!


Am Donnerstag, den 18. Juli 2024 startet die Serie mit der ersten Folge. Veröffentlicht wird sie um 10 Uhr auf brutkasten.com, YouTubeLinkedIn und Facebook. Die weiteren Folgen erscheinen im Wochentakt an den folgenden Donnerstagen zur selben Uhrzeit.


Mit dabei sind:

  • AVL
  • Elevator Ventures
  • Flughafen Wien
  • ÖBB
  • Plug and Play
  • Raiffeisen Bank International
  • UNIQA Ventures
  • Verbund

Vorab haben wir bei unseren Partner:innen nachgefragt, was sie selbst unter Corporate Venturing verstehen – und warum sie in diesem Bereich aktiv sind. Seht hier ihre Antworten:


Um diese Themen wird es in der Serie gehen:

Corporate Venturing – how to begin?
Was ist die richtige Governance? Welche Strukturen und welches Budget braucht es? Was sind die First Steps?
Corporate Venturing – how to measure?
Was bringt die Zusammenarbeit zwischen Corporates und Startups wirklich – und wie misst man die Ergebnisse?
Corporate Venture Capital
Corporates, die als Risikokapitalgeber agieren und selbst in Startups investieren – warum machen sie es, was bringt es und welche Success Storys gibt es?
Wie Startups Corporate Venturing sehen
Was bringt es Startups, mit Corporates zu arbeiten? Welche Learnings ziehen sie daraus und welche Success Storys wurden gemeinsam geschrieben?
Startup Collaboration (2 Folgen)
Venture Clienting, Cross-Industry, Acceleratoren, Community Building, Learnings, Learnings & Sucess Stories

Die Serie wird von brutkasten in redaktioneller Unabhängigkeit mit finanzieller Unterstützung unserer Partner:innen produziert.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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