07.10.2019

Wie Unternehmen erfolgreich Corporate Innovation vorantreiben

Im Interview spricht Daniel Tyoschitz, Gründer und Geschäftsführer von Understand Innovation, über die Voraussetzungen, die es braucht, damit Corporate Innovation gelingt. Zudem erläutert er kritisch, warum viele Firmen noch immer Innovationtheater spielen.
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Corporate Innovation
Daniel Tyoschitz, Gründer und Geschäftsführer von Understand Innovation

Daniel Tyoschitz ist Gründer und Geschäftsführer Understand Innovation. Dabei handelt es sich um eine globale Informationsplattform, bei der führende Experten aus dem Silicon Valley, Tel Aviv und Berlin aktiv sind, und sich mit den Themen Corporate Innovation sowie digitaler Transformation beschäften. Understand Innovation hat sich zum Ziel gesetzt, KMU in Deutschland bei der digitalen Transformation zu unterstützen.

+++Austrian Innovation Forum: Das erwartet die Teilnehmer 2019 +++

Julia Weinzettl von Taskfarm hat mit Tyoschitz über die Erfolgsfaktoren von Corporate Innovation gesprochen und warum es noch immer vorkommt, dass Firmen „Innovationstheater“ spielen. Tyoschitz wird übrigens am Austrian Innovation Forum sprechen, das am 16. und 17. Oktober in Wien stattfinden wird.


Warum kommt es noch immer vor, dass Unternehmensinnovation des öfteren scheitert?

Daniel Tyoschitz: Unternehmen haben erkannt, dass sie handeln müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Sie haben meist jedoch das Ausmaß der notwendigen Veränderung noch nicht verstanden. Im Moment wird oft Innovationstheater aufgeführt. Der CEO oder der Aufsichtsrat beschließen, “digital” zu werden und die digitale Strategie zur Erreichung dieses Effekts wird entwickelt. Oft werden dafür neue Mitarbeiter eingestellt, da davon ausgegangen wird, dass dieses innovative Denken im Unternehmen selbst nicht vollumfänglich existiert.

Wie äußert sich dies konkret?

Daniel Tyoschitz: Technologien werden ausprobiert, Innovationsreisen ins Silicon Valley gestartet, Kontakte zu Startups geknüpft, Innovation Challenges organisiert, Büroflächen neu gestaltet und ein Innovationslabor eröffnet. Man will die Hands-on-Mentalität, für die Startups stehen, auf große, gewachsene Unternehmen übertragen und versucht, diese Veränderung mit einem Methodenkatalog wie Scrum oder Design Thinking zum Laufen zu bringen. Dabei wird jedoch übersehen, dass einer bestehende Unternehmenskultur nicht einfach ein neues Kleid angezogen werden kann.  Das Unternehmen kann sich nur ändern, wenn sich die Mitarbeiter ändern.

Welchen Ansatz sollten Unternehmen daher verfolgen?

Daniel Tyoschitz: In Zukunft wird jedes Unternehmen ein digitales Unternehmen sein. Daher ist die digitale Strategie kein zusätzlicher Punkt in der Unternehmensplanung, sondern muss in alle Bereiche des Unternehmens verwoben werden. Corporate Innovation kann nur nachhaltig implementiert werden, wenn sie fünf Ebenen abdeckt. Man unterscheidet zwischen Cultural, Organizational, Individual, Commercial und Operational Innovation (COICO Transformations Modell).

Welche Voraussetzungen braucht es, damit diese Maßnahmen auch erfolgreich umgesetzt werden können?

Daniel Tyoschitz: Das typische Set an Innovationsmaßnahmen, das ich vorher erwähnte, kann durchaus nützlich sein, wenn es mit der richtigen Herangehensweise kombiniert wird. Innovation Journeys, wenn sie vor dem Hintergrund eines strategischen Projekts veranstaltet werden und zeitgleich potenzielle Partner im Ökosystem identifiziert und kontaktiert werden, bringen durchaus Mehrwert.

Genauso sinnvoll ist es transformative Tools anzuwenden. Wichtig ist einfach, dass die Strategie auf allen Linien durchdacht ist und dass die Maßnahmen nicht nur von der C-Ebene gutgeheissen, sondern auch aktiv unterstützt werden.

Wie kann die Zusammenarbeit zwischen Startups und Corporates gelingen?

Daniel Tyoschitz: Das gleiche gilt für die Zusammenarbeit mit Startups. Natürlich macht es Sinn sich externe Ideen in das Unternehmen zu holen. Sie werden sich aber weder entwickeln noch verbreiten, wenn nicht davor schon überlegt wurde, welche Anlaufstellen es auf Unternehmensseite gibt und wie diese Innovationen in tatsächliche Produkte umgesetzt werden.

Warum wir uns als Unternehmen verändern sollen, ist mittlerweile den meisten klar. Was wir machen müssen, um uns zu verändern wird immer klarer. Doch wie wir es umsetzen was wir machen wollen ist momentan in den meisten Unternehmen nicht nachhaltig durchdacht.

Das klingt komplex, wo ist der beste Anfangspunkt?

Daniel Tyoschitz: Mitarbeiter und Unternehmenskultur sind die wichtigsten Ansatzpunkte für die Umsetzung nachhaltiger Veränderungen. Ich halte es für wichtig, ein internes Digitalisierungs Team aufzubauen, die Vision selbst zu erfinden und dann mit voller Verantwortung umzusetzen.

Um diese Transformation umzusetzen, sind starke Führungsqualitäten erforderlich. Führungskräfte können die Umsetzung nur vorantreiben, wenn sie sie auch glaubwürdig verkörpern. Eine wichtige Unterstützung sind dabei Weiterbildungsformate, die Inhalte und auch menschliche Fähigkeiten vermitteln.

Die gelebte Veränderung, die frühzeitige Einbeziehung der Mitarbeiter sowie Anreize für Veränderungsbeiträge sind tragende Säulen der Transformation.

Wie werden Unternehmen in zehn Jahren aussehen?

Daniel Tyoschitz: Ich denke, dass sich die Plattformökonomie mittelfristig in jeder Branche durchsetzen wird. Es wird in jeder Kategorie wie z.B. Urlaub, Lebensmittel, Transport, etc. eine oder wenige dominierende Unternehmen geben, die die Schnittstelle zum Endkunden sind und Ökosysteme orchestrieren, so wie das Amazon schon heute für den Warenhandel macht.

Kunden haben nahezu vollkommende Markttransparenz und bekommen das was sie möchten zu dem Zeitpunkt der Wahl. Vor allem in der B2B-Welt wird das im DACH-Raum für unglaublich große Machtverschiebungen sorgen. Kurz gesagt: Nicht Unternehmen, sondern Ökosysteme werden gegeneinander konkurrieren.


=> zur Page von Understand Innovation


*Disclaimer: Im Sinne des Taskfarm Konzepts wurde Daniel Tyoschitz von Helmut Blocher, Geschäftsführer Succus GmbH, auf das Interview eingeladen. Sie spricht am 16./17 Oktober 2019 am Austrian Innovation Forum.


Zur Gastautorin

Dieses Interview wurde von Julia Weinzettl geführt und erstmals auf dem Blog der Plattform Taskfarm veröffentlicht. Weinzettl startete ihre Karriere nach dem Wirtschaft-, Politik- und Kommunikationswissenschaften-Studium als Marketingmanagerin der damaligen Startups sms.at, uboot.com und handy.at. Nach Tätigkeiten als Mobile Business Development Manager bei bwin (damals auch noch im Startup-Stadium) und als Data Protection Counselor bei der Personensuchmaschine www.123people.com wurde Weinzettl selbst zur Gründerin. Gemeinsam mit ihrem Mann Mike Weinzettl startete sie 2011 www.taskfarm.com als Marktplatz zur Projektvermittlung. Später folgte der Pivot zu einem Fokus auf Softwareentwicklung und Consulting. Mit dem Taskfarm-Blog legt die Gründerin eine große Interview-Serie zum Thema „Future of Work“ vor.


 

 

 

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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