06.04.2020

Coronavirus-Kurzarbeit: Budget ist aufgebraucht und wird nun verdreifacht

Mittels Verordnung werden Finanzminister Gernot Blümel und Arbeitsministerin Christine Aschbacher die Mittel für die Coronavirus-Kurzarbeit von einer auf drei Milliarden Euro aufstocken. Anträge mit rund einer Milliarden Euro Volumen wurden bereits bewilligt.
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Christine Aschbacher - Coronavirus-Kurzarbeit : Budget wird verdreifacht
(c) BKA/Andy Wenzel: Arbeitsministerin Christine Aschbacher

Anträge auf Coronavirus-Kurzarbeit mit einem Volumen von rund einer Milliarde Euro seien bereits bewilligt worden, sagen Finanzminister Gernot Blümel und Arbeitsministerin Christine Aschbacher gegenüber der APA. Der brutkasten erfährt von einem Mitarbeiter des Arbeitsministeriums, dass nicht nur im AMS sondern auch im Ministerium seit dem Start alle verfügbaren Kräfte Kurzarbeits-Anträge abarbeiten. Rund 400.000 Arbeitsplätze seien damit gerettet worden, sagt Aschbacher. Das sind immerhin doppelt so viele Menschen, wie bislang aufgrund der Coronakrise in Österreich arbeitslos gemeldet wurden.

+++ Hintergründe und News zum Coronavirus +++

Coronavirus-Kurzarbeit: Ursprüngliches Budget bereits aufgebraucht

Doch das Budget für die Regelung war bislang insgesamt nur mit einer Milliarde Euro veranschlagt, ist also aufgebraucht. „Wir haben immer gesagt, dass es mehr Geld gibt, wenn es mehr braucht“, sagt Blümel nun. Die Mittel für die Coronavirus-Kurzarbeit werden nun per Verordnung auf drei Milliarden Euro aufgestockt. Alleine von Mittwoch bis Freitag habe es innerhalb von 72 Stunden mehr als 23.000 Anträge von Unternehmen gegeben. ⇒ Kurzarbeit-Online-Rechner des AMS

Reaktion auf Kritik – Kritik an Reaktion

Anfänglicher Kritik, dass die neue Kurzarbeitsregelung für Unternehmen mit zu wenig Liquidität nicht anwendbar ist, weil die vom AMS ausgezahlten Gelder von den Unternehmen vorfinanziert werden müssen, wurde schon vor mehr als einer Woche begegnet. Die Regierung fand ein Übereinkommen mit den heimischen Banken, die zusicherten, nur auf Basis einer AMS-Bestätigung Kredite zur Vorfinanzierung zu gewähren. Doch auch daran gibt es Kritik: Die Konditionen sind jene üblicher Betriebsmittelkredite. Die Banken würden damit gut an der Notlage der Unternehmen, die Coronavirus-Kurzarbeit in Anspruch nehmen, verdienen, so die Kritiker.

⇒ Info-Page des AMS

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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Coronavirus-Kurzarbeit: Budget ist aufgebraucht und wird nun verdreifacht

  • Anträge auf Coronavirus-Kurzarbeit mit einem Volumen von rund einer Milliarde Euro seien bereits bewilligt worden, sagen Finanzminister Gernot Blümel und Arbeitsministerin Christine Aschbacher gegenüber der APA.
  • Doch das Budget für die Regelung war bislang insgesamt nur mit einer Milliarde Euro veranschlagt, ist also aufgebraucht.
  • Die Mittel für die Coronavirus-Kurzarbeit werden nun per Verordnung auf drei Milliarden Euro aufgestockt.
  • Anfänglicher Kritik, dass die neue Kurzarbeitsregelung für Unternehmen mit zu wenig Liquidität nicht anwendbar ist, weil die vom AMS ausgezahlten Gelder von den Unternehmen vorfinanziert werden müssen, wurde schon vor einer Woche begegnet.
  • Die Regierung fand ein Übereinkommen mit den heimischen Banken, die zusicherten, nur auf Basis einer AMS-Bestätigung Kredite zur Vorfinanzierung zu gewähren.
  • Doch auch daran gibt es Kritik: Die Konditionen sind jene üblicher Betriebsmittelkredite – die Banken würden damit gut an der Notlage der Unternehmen, die Coronavirus-Kurzarbeit in Anspruch nehmen, verdienen, so die Kritiker.

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